Mietspiegel: ja oder nein?

Rechtstipp vom 03.06.2019

§ 558 Buchst. a BGB sieht vor, dass zur Begründung einer Mieterhöhung auf den Mietspiegel, eine Auskunft aus einer Mietdatenbank, ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen (es genügt die Benennung von 3 Vergleichswohnungen) begründet werden kann.

Die 63. Kammer des Landgerichts Berlin hat mit Urteil vom 01.03.2019 den Mietspiegel 2015 anhand eines Gutachtens für untauglich als einzige Entscheidungsgrundlage für Mieterhöhung erklärt und daher zugunsten des Vermieters entschieden, der die beantragte Mieterhöhung durch ein vom Gericht eingeholtes Sachverständigengutachten als ortsübliche Vergleichsmiete beweisen konnte, dem die 63. Kammer des Landgerichts Berlin gefolgt ist (63 S 230/16).

Die 67. Kammer des Landgerichts Berlin hat dagegen in einem neuen Urteil vom 11.04.2019 zum aktuellen Mietspiegel 2017 entschieden, dass das vorgelegte Gutachten zur verlangten Mieterhöhung „nicht zu einer wissenschaftlich exakten Wertermittlung“ führe, das Verfahren berge „statistische Unsicherheiten“. Daher hat die 67. Kammer des Landgerichts in diesem Urteil die Auffassung vertreten, dass die auf der Grundlage des Mietspiegels 2017 ermittelte ortsübliche Vergleichsmiete stichhaltiger sei (67 S 21/19).

Wir raten Vermietern von Wohnungen in Berlin, bei zukünftigen Mieterhöhungen zunächst zu prüfen, ob diese innerhalb des jetzt aktuellen Mietspiegels für 2019 unter Berücksichtigung der wohnwerterhöhenden und wohnwertmindernden Merkmale liegen. Überschreitet die gewünschte Mieterhöhung den nach dem aktuellen Mietspiegel ermittelten Wert besteht wegen des o.g. Urteils der 67. Kammer des Landgerichts Berlin im Falle einer Mieterhöhungszustimmungsklage das Risiko, dass ein Sachverständigengutachten oder auch die Benennung von 3 Vergleichswohnungen z.B. aus dem eigenen Bestand nicht reichen könnten, um die gewünschte Mieterhöhung gegen den Mieter erfolgreich durchzusetzen.

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet Mietrecht