RECHTSGEBIETE

Grundstückskaufverträge – Wohnungskaufverträge – Teilungserklärungen – Bestellung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten – Bauträgerrecht – Testamente – Erbverträge, Schenkungsverträge – vorweggenommene Erbfolge – Eheverträge – Scheidungsfolgenvereinbarungen – Trennungsvereinbarungen – Unternehmensgründungen – Gesellschaftsverträge – Geschäftsanteilsabtretungen – Kapitalerhöhungen – Kapitalherabsetzungen – Umwandlungen

RECHTSGEBIETE

Grundstückskaufverträge – Wohnungskaufverträge – Teilungserklärungen – Bestellung von Grundpfandrechten und Dienstbarkeiten – Bauträgerrecht – Testamente – Erbverträge, Schenkungsverträge – vorweggenommene Erbfolge – Eheverträge – Scheidungsfolgenvereinbarungen – Trennungsvereinbarungen – Unternehmensgründungen – Gesellschaftsverträge – Geschäftsanteilsabtretungen – Kapitalerhöhungen – Kapitalherabsetzungen – Umwandlungen

Unsere Notare

Als Unternehmensgründer und Start-Up benötigen Sie bereits in der Anfangsphase die Unterstützung durch erfahrene Notare.

Unsere Notare bereiten hierfür den für Sie passenden Gesellschaftsvertrag vor und sorgen für eine zügige Umsetzung im Handelsregister. Später begleiten wir Sie bei Kapitalerhöhungen, Umstrukturierungen und Umwandlungsvorgängen.

Bei größeren Unternehmen und Aktiengesellschaften profitieren Sie von der Erfahrung unserer Notare bei größeren Transaktionen und der Durchführung von – mitunter nicht unkomplizierten – Hauptversammlungen.

In der Nachfolgegestaltung, sowohl als Unternehmer oder Unternehmerin, als auch im privaten Bereich, ist Vertrauen und Erfahrung auf Seiten der Berater besonders wichtig.
Wir helfen Ihnen bei der Entscheidung, ob Sie besser zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf die nachfolgende Generation übertragen oder durch bzw. begleitet durch Testament und Erbvertrag. Zusammen mit Ihnen werden unsere Notare die dafür erforderlichen Schenkungsverträge, letztwilligen Verfügungen und Verträge über die Unternehmensnachfolge gestalten und beurkunden.

Bei privaten und gewerblichen Immobiliengeschäften ist eine gute und faire Vertragsgestaltung entscheidend. Das beginnt beim Ankauf späterer Baufelder für Immobilienprojekte, geht über die Gestaltung von städtebaulichen Verträgen bis zu den letztlichen Bauträgerverträgen oder Grundstückskaufverträgen. Auch hier wirkt die Expertise der Fachanwälte und Notare in unserer Kanzlei zusammen, die das Wissen aus den verschiedenen Rechtsbereichen des Immobiliengeschäfts abdecken.
Dies gilt ebenso beim Erwerb eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung bzw. deren Verkauf.

Aber auch in sehr privaten Angelegenheiten, wie der Formulierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, bei der Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgevereinbarungen stehen Ihnen unsere Notare zur Seite.

Unsere Notare