RECHTSGEBIETE

Schulplatz an der Wunschschule – Einschulung Grundschule – Aufnahme in besondere Schulen und Klassen – Prüfungsanfechtung – Abitur- und MSA-Prüfung – Versetzungsprüfungen – Jahrgangszeugnisse – Nichtversetzung / Aufrücken – Probejahr – Erziehungsmaßnahmen/ Ordnungsmaßnahmen – Ordnungsmaßnahmen – Schulverweis – Versetzung in Parallelklasse – Ausschluss von Klassenfahrt –
Rückstellung von der Schulpflicht – Beurlaubung – freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres

RECHTSGEBIETE

Schulplatz an der Wunschschule – Einschulung Grundschule – Aufnahme in besondere Schulen und Klassen – Prüfungsanfechtung – Abitur- und MSA-Prüfung – Versetzungsprüfungen – Jahrgangszeugnisse – Nichtversetzung / Aufrücken – Probejahr – Erziehungsmaßnahmen/ Ordnungsmaßnahmen – Ordnungsmaßnahmen – Schulverweis – Versetzung in Parallelklasse – Ausschluss von Klassenfahrt –
Rückstellung von der Schulpflicht – Beurlaubung – freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres

Schulrecht

Der Schulalltag bietet in all seinen Facetten immer wieder Konfliktpotenzial. Nicht nur zwischen den Schülern untereinander, sondern auch zwischen Lehrern und Schülern/ Eltern sind Streitigkeiten grundsätzlich bis zu einem gewissen Maß „normal“. Keineswegs sollte eine schulrechtliche Streitigkeit jedoch zum Normalzustand werden, denn auch wenn jeder Streit die Chance bietet persönlich zu wachsen, birgt er zugleich die Gefahr, dass er einen innerlich fertig machen kann.

In den meisten Fällen ist es ratsam zunächst selbst das persönliche Gespräch zu suchen. Eine voreilige Heranziehung eines Rechtsbeistandes ist weder geboten noch sinnvoll. Der Schulalltag ist ein „sensibler Bereich“, indem es idealerweise keinen Rechtsbeistand bedarf.
Aber was passiert:

-wenn das persönliche Gespräch mit dem Schulpersonal nicht mehr ausreicht?
-wenn Ihr Kind am Morgen bittet, nicht mehr in die Schule gehen zu müssen?
-wenn schulrechtliche Maßnahmen erlassen werden, wie Ausschluss von der Klassenfahrt, Versetzung in eine Parallelklasse oder die Nichtversetzung?
-wenn Sie der Auffassung sind, dass ihr Kind ungerechtfertigt benotet wurde?
-wenn Ihr Kind nicht die Wunschschule besuchen darf?

Das Schulgesetz und die dazugehörigen Verordnungen bieten oftmals Schutz.
Besonders Obacht ist geboten, sobald rechtliche Maßnahmen im Raum stehen. Die Schule kann als Behörde Verwaltungsakte erlassen, gegen die Sie sich nur im Wege eines Widerspruchs effektiv zur Wehr setzen können.

Gerne können Sie sich an uns wenden, sollten Sie in einem der genannten Situationen rechtlichen Beistand benötigen. Selbstverständlich können Sie auch jederzeit eine Anfrage an uns stellen, sofern Ihr Anliegen nicht explizit aufgezählt wurde. Frau Rechtsanwältin Comans hat ein offenes Ohr für Sie und wird Ihnen in jedem Fall eine Rückmeldung geben, ob und inwiefern sie Ihnen zur Seite stehen kann.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Frau Comans berät Sie und Ihr Kind leidenschaftlich gerne!

 

 

Schulrecht | Schulrechtliche Angelegenheiten

Schulplatz an der Wunschschule

  • Einschulung Grundschule
  • Übergang 5. und 7. Klasse
  • Aufnahme in besondere Schulen und Klassen

Prüfungsanfechtung

  • Abitur- und MSA-Prüfung, Übergang gymnasiale Oberstufe
  • Versetzungsprüfungen (“Nachprüfungen”)
  • Jahrgangszeugnisse / Noten / allgemeine Leistungsbewertungen

Erziehungsmaßnahmen/ Ordnungsmaßnahmen

  • Erziehungsmaßnahmen
  • Ordnungsmaßnahmen; Schulverweis; Versetzung in Parallelklasse; Ausschluss von Klassenfahrt
  • Rückstellung von der Schulpflicht
  • Beurlaubung
  • freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres
  • Nachteilsausgleich
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf

Fachanwältin für Verwaltungsrecht