Weitere Eilanträge: Die Verkaufsflächenregelung steht auf der Kippe

Bundesweit gehen zahlreiche Eilanträge gegen die entsprechenden Verordnungen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-19 ein. Besonders in der Kritik steht die 800-Quadratmeter-Regel im Einzelhandel.

Nach dem der BayVGH die Verkaufsflächenregelung für eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung und damit für verfassungswidrig erklärt hat, positionierten sich auch das OVG Lüneburg, das OVG Saarlouis, das OVG Magdeburg und der VGH Hessen. Zwar blieben die Eilanträge in Niedersachsen, im Saarland, in Sachsen-Anhalt und in Hessen allesamt ohne Erfolg. Ein genauerer Blick auf die Ausführungen der Senate zum allgemeinen Gleichheitssatz lässt jedoch erkennen, dass die 800-Quadratmeter-Regel auf der Kippe steht.

Im Leitsatz des OVG Saarlouis heißt es, dass die Anwendung der Betriebsuntersagung für Ladengeschäfte über 800 qm „ernsthaften Bedenken“ unter Gleichheitsgesichtspunkten unterliege. Weiterhin bezeichnet der Senat den Schwellenwert von 800 qm als „in seiner Sinnhaftigkeit umstritten“. Auch die Richterkollegen aus Niedersachsen äußerten Zweifel an der dauerhaften Haltbarkeit der Verkaufsflächenregelung. Sie betonten ausdrücklich, dass „derzeit“ noch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz gesehen werden könne.

Da der Gleichheitssatz jeden Träger öffentlicher Gewalt allein in dessen Zuständigkeitsbereich bindet, hängt der Bestand der 800-Quadratmeter-Regel von der Entscheidung der Verwaltungsgerichte im jeweiligen Bundesland ab.