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Anwälte für Familienrecht in Berlin:
Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Anwälte für Familienrecht in Berlin: Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Unsere erfahrenen Anwälte mit langjähriger Spezialisierung auf das Familienrecht beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Mit Fachwissen und Empathie stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht
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Unsere Leistungen im Familienrecht

Wir kennen die Sorgen unserer Mandanten und wissen, dass familienrechtliche Streitigkeiten sehr nervenaufreibend und langwierig sein können. Wir sind der Meinung: Das muss so nicht sein.
Es ist unser Anliegen, Sie durch eine kompetente Beratung und Vertretung so stressfrei wie möglich durch familienrechtliche Streitigkeiten zu führen und nach Möglichkeit durch vorbeugende Maßnahmen so abzusichern, sodass zukünftig erst keine komplexen Streitigkeiten entstehen können.
Folgende Themen decken wir seit vielen Jahren regelmäßig für unsere Mandanten ab:

  • Trennung und Scheidung
  • Eheverträge
  • Ehen mit Auslandsbezug

  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Zugewinnausgleich

  • Adoption
  • Immobilien
  • Ehewohnung

  • Vermögensauseinandersetzung
  • Kindesunterhalt
  • Sorgerecht, Kindesumgang und Umgangsrecht

Im Folgenden betrachten wir kurz die oben aufgelisteten Punkte.

1. Trennung und Scheidung

Bei Trennungen und Scheidungen öffnen sich eine ganze Reihe an rechtlichen Fragen. Mit unseren kompetenten Fachanwälten für Familienrecht können Sie klare Ziele definieren und verfolgen, die für Ihre individuelle Ausgangssituation am sinnvollsten sind:

  • Ehescheidung: Eine Ehescheidung beendet rechtlich die Ehe. Dabei wird auch der Versorgungsausgleich, d.h. der Ausgleich der von jedem Ehepartner in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften von Amts wegen gerichtlich geregelt. Weitere Scheidungsfolgen wie Zugewinnausgleich und Unterhalt können im sog. Scheidungsverbund oder in einem gesonderten Verfahren geregelt werden.
  • Eheaufhebung: Im Gegensatz zur Ehescheidung wird die Ehe bei der Eheaufhebung aufgrund spezifischer rechtlicher Gründe von Anfang an für ungültig erklärt.
  • Aufhebung Lebenspartnerschaft: Die Aufhebung einer Lebenspartnerschaft und die Eheaufhebung haben ähnliche Konzepte, jedoch mit Unterschieden aufgrund des rechtlichen Rahmens der eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Trennungsunterhalt: Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, der unten Umständen dem anderen Ehegatten, der weniger verdient oder der z.B. wegen Kinderbetreuung nicht arbeitet, bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt werden muss.
  • Trennungsvereinbarung: Eine Trennungsvereinbarung ist sinnvoll, wenn noch nicht feststeht, ob ein Scheidungsverfahren durchgeführt wird. In einer Trennungsvereinbarung können Fragen wie Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzung, Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht außergerichtlich einvernehmlich geregelt werden.
  • Scheidungsfolgenvereinbarung: Mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung können wie in der Trennungsvereinbarung alle Scheidungsfolgen wie Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, nachehelicher Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Kindesunterhalt, Sorgerecht und andere Angelegenheiten einvernehmlich außergerichtlich geregelt werden.

2. Eheverträge (Schutz des Privat- und Betriebsvermögens)

Wir fertigen für Sie Eheverträge zum Schutz von Privat- und Betriebsvermögen. Erfahrungsgemäß wissen wir: Vorsorge ist besser als Nachsorge. Bei einer Hochzeit sollte man sich nicht darauf verlassen, dass schon alles gut gehen wird und man sich im Falle einer Trennung ohne langwierige und nervenaufreibende Rechtsstreitigkeiten einigen wird.
Wir raten daher, vor oder während der Ehe einen Ehevertrag zu schließen, um sich für den Fall der Fälle rechtlich abzusichern. Insbesondere für Unternehmer ist ein Ehevertrag ratsam, um das Unternehmen im Falle der Scheidung zu schützen.
Wir bieten eine umfassende Beratung und maßgeschneiderte Gestaltung von Eheverträgen an, um Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu erfüllen. Dazu können je nach Fall folgende Bereiche gehören:

  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Güterstand
  • Gütertrennung

3. Ehen mit Auslandsbezug

Ehen mit Auslandsbezug können besondere Aspekte und rechtliche Überlegungen mit sich bringen. Das internationale Privatrecht regelt, welches Rechtssystem auf die Ehe anwendbar ist und welche Gerichte zuständig sind. Je nach individueller Situation spielen mitunter folgende Themen eine wichtige Rolle bei Ehen mit Auslandsbezug:

  • Anerkennung ausländischer Ehen: Mitunter kann es notwendig sein, eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkennen zu lassen. Welche Dokumente und Formvorschriften werden für welche Länder benötigt?
  • Ehegüterrecht: Das Ehegüterrecht bestimmt, wie das Vermögen der Ehepartner während der Ehe und im Falle einer Scheidung aufgeteilt wird. Wie wird das Vermögen bei Ehen mit Auslandsbezug im Scheidungsfall aufgeteilt?
  • Unterhaltsansprüche: Welche Rechtslage, sowohl im Heimatland als auch im Wohnsitzland, sind bei Ehen mit Auslandsbezug zu berücksichtigen?
  • Sorgerecht und Umgangsrecht: Wenn Kinder aus einer Ehe mit Auslandsbezug involviert sind, müssen Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts geklärt werden. Welche (internationalen) Abkommen spielen hier eine Rolle?

Unsere erfahrenen Familienrecht-Experten können Ihnen dabei helfen, Ihre spezifischen rechtlichen Anforderungen und Herausforderungen zu bewältigen.

4. Kindesunterhalt

Der Kindesunterhalt umfasst die finanzielle Verantwortung, die ein Elternteil für das Wohl und den Unterhalt seines Kindes trägt. Beide Elternteile sind grundsätzlich unterhaltspflichtig gegenüber ihrem gemeinsamen Kind.

Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, in einer eingetragenen Partnerschaft leben oder getrennt sind. Der Elternteil, bei dem die Kinder Ihren Lebensmittelpunkt haben, leistet den Kindern in der Regel Naturalunterhalt, während der andere Elternteil Kindesunterhalt zahlt.

In Deutschland wird die Höhe des Kindesunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle bestimmt. Diese gibt anhand des Einkommens des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter des Kindes den monatlichen Unterhaltsbeitrag vor.

Wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, kann der berechtigte Elternteil rechtliche Schritte einleiten, um den Kindesunterhalt einzufordern. Bei Streitigkeiten oder Fragen zum Kindesunterhalt beraten unsere Familienanwälte und helfen Ihnen bei der Berechnung und Durchsetzung des Unterhalts.

5. Sorgerecht, Kindesumgang und Umgangsrecht

Sorgerecht und Umgangsrecht sind wichtige Aspekte im Familienrecht, die die Betreuung und den Kontakt zwischen Eltern und Kindern regeln, wobei auch Großeltern ein Umgangsrecht mit Ihren Enkelkindern geltend machen können.

  • Beim Sorgerecht geht es um die elterliche Verantwortung für das Kind, einschließlich wichtiger Entscheidungen in Bezug auf Gesundheit, Erziehung, Schulbildung und allgemeines Wohlergehen. Das gemeinsame Sorgerecht ist üblich, es sei denn, besondere Umstände erfordern eine alleinige Sorgerechtsregelung.
  • Das Umgangsrecht regelt den Kontakt und die Besuchszeiten des nicht betreuenden Elternteils mit dem Kind, wobei das Kindeswohl dabei im Vordergrund steht. Es zielt darauf ab, eine Beziehung zwischen dem Kind und beiden Elternteilen aufrechtzuerhalten.

Es ist wichtig, dass Eltern das Wohl ihres Kindes im Blick behalten und versuchen, eine kooperative Lösung in Bezug auf das Sorgerecht und das Umgangsrecht zu finden. Bei Streitigkeiten oder Fragen können Sie unsere erfahrenen Familienrecht-Anwälte konsultieren, die Sie mit rechtlicher Beratung oder in Verfahren unterstützen.

6. Adoption

Die Adoption ist das Verfahren, bei dem eine rechtliche Eltern-Kind-Beziehung zwischen einem Kind und den Adoptiveltern hergestellt wird. Zuständig sind die Jugendämter oder Adoptionsvermittlungsstellen. Die Adoptiveltern müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und es gibt verschiedene Arten der Adoption, wie Volladoption und Stiefkindadoption.
Das Adoptionsverfahren beinhaltet:

  • eine Eignungsprüfung
  • die Vermittlung des Kindes und
  • eine gerichtliche Entscheidung

Durch die Adoption übernehmen die Adoptiveltern alle elterlichen Rechte und Pflichten. Unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten Sie gerne detailliert.

7. Immobilien

Selbstverständlich können auch gemeinsame Immobilien bei Trennung und Scheidung eine wichtige Rolle spielen. Es geht um Fragen wie die Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung, den Zugewinnausgleich, die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens und mögliche Auswirkungen auf Unterhaltszahlungen durch sog. Wohnwertvorteile. Bei Bedarf können unsere Fachanwälte Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf Immobilien im Familienrecht zu klären.

Was unsere Fachanwälte für Familienrecht der Kanzlei Grawert auszeichnet

Unsere Fachanwälte für Familienrecht bringen eine langjährige Erfahrung mit, insgesamt über 20 Jahre. Das bedeutet: Wir haben erfolgreich hunderte von Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten dürfen.
Was unsere Familienanwälte des Weiteren auszeichnet, ist die Kombination aus Fachwissen und Empathie.

Fachwissen: Wir wissen bestens darüber Bescheid, was im Familienrecht möglich ist und was nicht. Diesbezüglich beraten wir Sie stets transparent. Ebenfalls bilden wir uns regelmäßig weiter und beschäftigen uns täglich mit der Entwicklung des Familienrechts. So stellen wir sicher, dass wir Sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung beraten und vertreten.

Empathie: Eine klare und empathische Kommunikation ist für unsere Familienrecht-Anwälte ein besonderes Anliegen. Uns ist natürlich bewusst, dass familienrechtliche Streitigkeiten häufig sehr emotional geladen sind.Es geht schließlich um Menschen, die eine enge und oft jahrelange Verbindung zueinander haben. Dadurch können involvierte Parteien stark persönlich und emotional betroffen sein.
Auch bringen familienrechtliche Streitigkeiten oft Veränderungen und Verluste mit sich, die eine Neugestaltung der Familienstruktur zur Folge haben kann. Dies kann zu Unsicherheit, Ängsten und Trauer führen.

Und nicht zuletzt: Juristische Fachtermini und Gesetzgebungen können verwirrend und unklar erscheinen. Dies ist uns durchaus bewusst. Diese Verwirrung lösen wir gerne auf. Wir sprechen Ihre Sprache und möchten Sie so stressfrei wie möglich durch diese Zeit begleiten. Bei uns ist Ihr Anliegen in besten Händen.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht
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Häufige Fragen zum Familienrecht

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Familienrecht können je nach Art und Umfang der Beratung oder Vertretung variieren. Es gibt grundsätzlich zwei Arten, wie Anwälte ihre Gebühren berechnen. (1) Abrechnung nach Zeitaufwand mit Stundenhonorar (2) Über den Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das eine Gebührentabelle für Anwaltstätigkeiten vorsieht.
Bitte sprechen Sie uns darauf an, wie die Kosten für Ihre individuelle Situation aussehen können. Wir beraten Sie transparent.
Bei Scheidungsverfahren werden die Gerichtskosten 50/50 aufgeteilt. Die Kosten für den jeweiligen Anwalt trägt jede Seite selbst.
Der Erstkontakt mit unserer Kanzlei ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Beim Erstkontakt können Sie uns Ihre Situation genauestens schildern. Anschließend können wir einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Vor diesem Termin klären wir sie transparent über anfallende Kosten auf.
Das Familienrecht ist ein Rechtsgebiet, das wie kein anderes von Anwältinnen “dominiert” wird. Auch ist uns bewusst: Viele Männer sorgen sich, dass sie in familienrechtlichen Streitigkeiten ohnehin schlechtere Chancen haben und womöglich unfair behandelt werden. Bitte machen Sie sich keine Sorgen.

Es gibt viele Fälle, in denen Männer erfolgreich Sorgerecht, Besuchsrechte und gerechte Unterhaltsregelungen erreicht haben. Wir stehen voll und ganz hinter jedem unserer Mandanten und klären genauestens über Chancen und Handlungsmöglichkeiten auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob wir einen Mann oder eine Frau vertreten. Das Familienrecht zielt ohnehin darauf ab, gerechte Lösungen zu finden, die vor allem im Interesse der Kinder sind.

Das Familienrecht ist ein Teilbereich des Zivilrechts, der sich mit den rechtlichen Fragen rund um Ehe, Partnerschaft, Familie und Verwandtschaft befasst.
Es gibt viele Anwälte für Familienrecht, die sehr kompetent und erfahren sind. Daher kann man nicht einen “besten” Anwalt benennen. Wir empfehlen dennoch in jedem Fall die Konsultation mit einem Anwalt, der auf das Familienrecht spezialisiert ist, also mit einem Fachanwalt für Familienrecht.

Ein Anwalt darf sich nur Fachanwalt nennen, wenn er im jeweiligen Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat und sich jedes Jahr fortbildet.

Darüber hinaus vertreten wir die Ansicht, dass ein guter Anwalt sowohl Fachwissen als auch Empathie benötigt. Hören Sie bei der Wahl Ihres Anwalts im Zweifelsfall stets auf Ihr Bauchgefühl und lassen Sie sich nur von Anwälten vertreten, denen Sie vertrauen.

Familiengerichtliche Verfahren werden über die Erstberatung hinaus in der Regel von Rechtsschutzversicherungen nicht übernommen.

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