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Anwälte für Erbrecht in Berlin:
Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Unsere erfahrenen Fachanwälte mit langjähriger Spezialisierung auf das Erbrecht beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Mit Fachwissen und Empathie stehen wir Ihnen zur Seite.

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Erbrecht
Jetzt unverbindlich anfragen

Unsere Leistungen im Erbrecht

  • Erbengemeinschaft
  • Erbauseinandersetzung
  • Erbschein
  • Erbscheinsverfahren

  • Enterbung
  • Pflichtteilsrecht
  • Pflichtteilsergänzungsansprüche
  • Nachlassverzeichnis

  • Testamentsgestaltung
  • Erbverträge
  • Vermächtnisse
  • Testamentsanfechtung

  • Erbausschlagung
  • vorweggenommene Erbfolge
  • Schenkung zu Lebzeiten
  • Vorsorgevollmachten

Das Erbrecht, mit dem wohl fast jeder einmal in Berührung kommt, regelt die Verteilung des Vermögens eines Erblassers auf die jeweiligen Erben bzw. die Erbengemeinschaft. Nicht immer ist eindeutig, wer Erbe ist bzw. wer welchen Erbteil hat oder ob eine Person einen Anspruch auf den sog. Pflichtteil hat. Erbrechtliche Verfügungen, d.h. handschriftlich selbst aufgesetzte Testamente sind häufig widersprüchlich oder unwirksam. Das Erbrecht spielt auch für Unternehmen eine wichtige Rolle, da von der Erbfolge auch Geschäftsanteile von Unternehmen betroffen sein können. Daher sollte die Unternehmensnachfolge nach eingehender Beratung testamentarisch gestaltet werden.

Wir beraten und vertreten Sie rund um den Nachlass außergerichtlich und gerichtlich, insbesondere bei Erbauseinandersetzungen und Pflichtteilsstreitigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung von Erbscheinen und im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen gegen Scheinerben. Wir beraten Sie durch unsere Rechtsanwälte und Notare in allen Fragen der Gestaltung ihres Testaments und eines Erbvertrages.

In Zusammenarbeit mit unserem familienrechtlichen Dezernat bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung bei der Gestaltung und Sicherung Ihres Familienvermögens und der Vermögensnachfolge. Wir beraten Sie bei Ihrer Nachfolgeplanung sowie wenn der Erbfall bereits eingetreten ist.

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