Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis?
Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein amtliches Zeugnis, das auf Grundlage der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) – auch Erbrechtsverordnung genannt – ausgestellt wird. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Berechtigung in anderen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen, ohne in jedem Land ein eigenes Verfahren führen zu müssen.
Im Unterschied zum deutschen Erbschein ist das Nachlasszeugnis speziell für die Verwendung in mehreren Mitgliedstaaten vorgesehen. Es dokumentiert die Erbfolge, die Art der Berechtigung (z. B. Universalsukzession) und den Inhalt der Erbschaft. Der Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses ist dabei standardisiert und folgt einem EU-weit einheitlichen Formular. Es enthält unter anderem:
- Angaben zum Erblasser bzw. zur Erblasserin
- Informationen zu den Erben, Vermächtnisnehmern und Nachlassverwaltern
- Art und Umfang der Erbenstellung
- Hinweise zum Testament oder zur gesetzlichen Erbfolge


