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Scheidungsanwälte in Berlin: Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Anwalt für Scheidung für Privatpersonen und Unternehmer

Unsere erfahrenen Anwälte mit langjähriger Spezialisierung auf das Familienrecht beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Mit Fachwissen und Empathie stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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Unsere Leistungen als Scheidungsanwalt

Familienrechtliche Konflikte, insbesondere Scheidungen, sind nicht nur juristisch komplex, sondern auch emotional belastend. Unsere erfahrenen Scheidungsanwälte hilft dabei, rechtliche Klarheit zu schaffen und unnötige Auseinandersetzungen zu vermeiden. Unser Ziel ist es, Sie mit fundierter Beratung und engagierter Vertretung sicher und stressfrei durch familienrechtliche Auseinandersetzungen zu begleiten. Gleichzeitig legen wir Wert auf präventive Maßnahmen, um zukünftige Konflikte bestmöglich zu vermeiden. In diesen Bereichen stehen wir unseren Mandanten seit vielen Jahren mit Erfahrung und Fachwissen zur Seite:

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidungsantrag
  • Trennungsvereinbarung
  • Immobilie bei Scheidung
  • Teilungsversteigerung
  • Vermögensauseinandersetzung

Was ist ein Scheidungsanwalt?

Ein Scheidungsanwalt ist ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der sich auf das Rechtsgebiet Scheidungsrecht spezialisiert hat und Eheleute bei der Durchführung einer Scheidung unterstützt. Er vertritt die Interessen seines Mandanten vor dem Familiengericht und hilft bei der Klärung von Scheidungsfolgen wie Zugewinnausgleich, Unterhalt, Kindesumgang und Sorgerecht. Ein Scheidungsanwalt sorgt dafür, dass alle rechtlichen Aspekte der Scheidung korrekt abgewickelt werden und dass die Rechte seines Mandanten gewahrt bleiben. Durch seine Expertise im Scheidungsrecht kann er komplexe rechtliche Fragen klären und eine strategische Vorgehensweise entwickeln, um die bestmöglichen Ergebnisse für seinen Mandanten zu erzielen.

Wann brauche ich einen Scheidungsanwalt?

Ein Scheidungsanwalt ist immer dann erforderlich, wenn Sie einen Scheidungsantrag einreichen möchten oder Ihr Partner bereits einen solchen gestellt hat. Nach deutschem Recht ist die anwaltliche Vertretung bei einer Scheidung vor Gericht zwingend vorgeschrieben, zumindest für die Partei, die den Antrag stellt. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass Ihre rechtlichen Interessen von einem Fachanwalt oder Fachanwältin für Familienrecht gewahrt werden und alle notwendigen Formalitäten korrekt abgewickelt werden.

Darüber hinaus kann ein Scheidungsanwalt in folgenden Situationen besonders hilfreich sein:

  • Komplexe Vermögensaufteilung: Wenn gemeinsames Vermögen wie Immobilien, Unternehmensanteile oder Wertpapiere aufgeteilt werden soll.
  • Fragen zu Unterhalt: Bei Streitigkeiten über Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt.
  • Sorgerechts- und Umgangsfragen: Wenn es um das Wohl gemeinsamer Kinder geht.
  • Uneinigkeit zwischen den Ehepartnern: Wenn keine Einigung über zentrale Punkte der Scheidung erzielt werden kann.
  • Internationale Scheidungen: Bei binationalen Ehen, in denen unterschiedliche Rechtsordnungen berücksichtigt werden müssen.

Auch wenn Sie eine einvernehmliche Scheidung anstreben, kann ein Scheidungsanwalt Sie beraten, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen in einer Scheidungsvereinbarung fair berücksichtigt werden. Unsere erfahrenen Anwälte helfen Ihnen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und eine zügige Abwicklung des Verfahrens zu gewährleisten.

Aufgaben eines Scheidungsanwalts

Als Scheidungsanwalt der Kanzlei Grawert übernehmen wir eine Vielzahl von Aufgaben, um unsere Mandanten während des gesamten Scheidungsprozesses rechtlich zu unterstützen und zu vertreten. Zu unseren Kernaufgaben als Scheidungsanwalt gehört es, die rechtlichen Interessen seines Mandanten zu wahren, die individuellen Anliegen zu berücksichtigen und eine optimale Lösung für alle offenen Fragen zu finden.

Zunächst informieren wir Sie als Scheidungsanwalt über die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Scheidung und klären Sie über die verschiedenen Schritte des Verfahrens auf. Dazu zählen die Beratung zu Trennungsfolgen, zu den Voraussetzungen für die Einreichung des Scheidungsantrags sowie zu den Auswirkungen auf Sorgerecht, Unterhaltsansprüche und die Vermögensaufteilung.

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit eines Scheidungsanwalts ist die Verhandlung mit der gegnerischen Partei oder deren Anwalt. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen, um Streitigkeiten zu minimieren und eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, übernehmen wir als Anwalt die Vertretung unseres Mandanten vor Gericht und setzen dessen Rechte konsequent durch.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Prüfung von Vereinbarungen, beispielsweise zu Trennungsunterhalt, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt sowie zum Umgangs- und Sorgerecht. Auch die Klärung des Zugewinnausgleichs, die Entscheidung über den Kindesumgang sowie die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens zählen zu unseren Aufgaben.

Zusätzlich kümmern wir uns als Scheidungsanwalt um alle formellen und rechtlichen Aspekte, wie die Einreichung und Bearbeitung des Scheidungsantrags sowie die Koordination mit dem Gericht. Wir informieren Sie über mögliche Kosten und Fördermöglichkeiten wie Verfahrenskostenhilfe und stehen Ihnen als vertrauensvoller Ansprechpartner für alle Fragen während des gesamten Scheidungsprozesses zur Verfügung.

Was einen guten Scheidungsanwalt ausmachen sollte: kompetent, einfühlsam und lösungsorientiert

Ein guter Scheidungsanwalt zeichnet sich durch eine Kombination aus fachlicher Expertise, Empathie und strategischer Vorgehensweise aus. In einer emotional belastenden Situation wie einer Scheidung ist es wichtig, dass Ihr Anwalt nicht nur über tiefgehende juristische Kenntnisse verfügt, sondern auch die Fähigkeit besitzt, auf Ihre individuellen Bedürfnisse einzugehen.

Zunächst sollte ein erfahrener Scheidungsanwalt fundierte Kenntnisse im Familienrecht haben, um in allen relevanten Bereichen wie Unterhalt, Sorgerecht, Kindesumgang, Vermögensaufteilung und Zugewinnausgleich kompetent beraten und vertreten zu können. Die Gesetzgebung im Bereich des Familienrechts ist komplex und unterliegt ständigen Veränderungen, weshalb es unerlässlich ist, stets auf dem neuesten Stand zu sein.

Ein ebenso wichtiger Aspekt ist die Fähigkeit des Scheidungsanwalts, auf die emotionalen Aspekte der Scheidung einzugehen. Eine Scheidung bedeutet oft nicht nur das Ende einer Partnerschaft, sondern auch eine schwere emotionale Belastung. Der Anwalt sollte daher einfühlsam und verständnisvoll agieren, gleichzeitig aber auch in der Lage sein, klare, sachliche und lösungsorientierte Beratung zu bieten.

Ein guter Scheidungsanwalt sollte außerdem die Bereitschaft mitbringen, außergerichtliche Lösungen zu suchen, wenn dies im besten Interesse seines Mandanten ist. Mediation und Einvernehmen sind in vielen Fällen der schnellere und kostengünstigere Weg, um zu einer fairen Lösung zu gelangen. Sollte jedoch ein gerichtliches Verfahren notwendig sein, ist der Anwalt darauf vorbereitet, die Interessen seines Mandanten entschieden und kompetent vor Gericht zu vertreten.

Nicht zuletzt sind eine transparente Kommunikation und eine klare Erklärung der zu erwartenden Kosten und Risiken ein wichtiges Merkmal eines guten Scheidungsanwalts. Der Mandant sollte jederzeit wissen, wie der Stand der Dinge ist und welche nächsten Schritte anstehen.

Kosten für eine Scheidung beim Anwalt

Die Kosten einer Scheidung beim Anwalt hängen von mehreren Faktoren ab, wie der Komplexität des Falls, dem Streitwert und der Höhe des Einkommens und Vermögens der beteiligten Parteien. Die Gebühren eines Anwalts in Deutschland basieren grundsätzlich auf den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG), welches eine transparente und gesetzlich geregelte Grundlage für die Berechnung bietet. Alternativ können die Kosten auch individuell nach dem tatsächlichen Zeitaufwand des Anwalts bemessen werden, sofern dies zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Der Verfahrenswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Er wird in der Regel durch das Gericht festgelegt und basiert auf dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehepartner. Der Verfahrenswert kann jedoch durch zusätzliche Faktoren erheblich beeinflusst werden. Dazu zählen unter anderem Unterhaltsansprüche, der Zugewinnausgleich, das Vermögen der Ehepartner (wobei ab einem Betrag von 25.000 Euro pro Ehepartner 5 % des darüber hinausgehenden Vermögens mit einem entsprechenden Anteil in die Berechnung des Streitwerts einfließen) sowie ein möglicher Versorgungsausgleich.
Die Gebühren für den Scheidungsanwalt setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen, wie z. B.:
  • Verfahrensgebühr für die Bearbeitung des Falls,
  • Termingebühr für die Vertretung vor Gericht,
  • Einigungsgebühr bei außergerichtlicher oder gerichtlicher Einigung.
Die Höhe der Gebühren ist durch das RVG festgelegt und hängt vom Verfahrenswert ab.
Die Gerichtskosten werden ebenfalls auf Basis des Verfahrenswerts berechnet. Diese decken die Bearbeitung der Scheidung durch das Gericht ab. In der Regel tragen beide Ehepartner die Gerichtskosten zu gleichen Teilen. Jeder Ehepartner kommt für die Kosten seines eigenen Anwalts auf. Wenn sich beide Ehepartner einen Anwalt teilen, fallen für die Gegenseite lediglich die hälftigen Gerichtskosten an, allerdings kann ein gemeinsamer Anwalt nur eine Partei vertreten.

Eine Möglichkeit, die Kosten einer Scheidung zu reduzieren, besteht in einer einvernehmlichen Scheidung. Wenn sich beide Ehepartner einig sind und keine Streitpunkte bestehen, entfallen zusätzliche Gebühren, die durch langwierige Verhandlungen entstehen könnten. Darüber hinaus können Ehepartner mit geringem Einkommen beim Gericht Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese Unterstützung ermöglicht es, die anfallenden Kosten der Scheidung ganz oder teilweise vom Staat übernehmen zu lassen.

Wer muss den Scheidungsanwalt bezahlen?

In Deutschland ist es üblich, dass jede Partei in einem Scheidungsverfahren ihre eigenen Anwaltskosten trägt. Das bedeutet, dass jede Person für den Anwalt aufkommt, den sie beauftragt hat. Die Kosten für das Gericht, d.h. der Gerichtskosten für das Verfahren, werden in der Regel zwischen den beiden Parteien zu gleichen Teilen aufgeteilt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

In einigen Fällen kann jedoch eine Ausnahme gelten. Wenn beispielsweise nur eine Partei einen Anwalt beauftragt und die andere Partei dem Scheidungsantrag zustimmt, kann es möglich sein, dass nur die antragstellende Partei die Anwaltskosten trägt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einem solchen Fall die nicht vertretene Partei keine rechtliche Beratung und Vertretung hat, was insbesondere bei komplexeren Scheidungsverfahren nachteilig sein kann.

Sollte es Streitigkeiten über Unterhalt, Sorgerecht, Kindesumgang oder Vermögensaufteilung geben, können zusätzliche Anwalts- und Gerichtskosten entstehen, die in der Regel von den jeweiligen Parteien selbst getragen werden.

Scheidung ohne Anwalt

In Deutschland ist eine Scheidung ohne Anwalt rechtlich nicht möglich, da sie vor einem Familiengericht durchgeführt werden muss. Nach deutschem Recht besteht bei einer Scheidung vor Gericht Anwaltszwang. Das bedeutet, dass mindestens eine der beiden Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss, der den Scheidungsantrag einreicht.

Einvernehmliche Scheidung

Bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich beide Parteien über alle wichtigen Punkte wie Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Kindesumgang oder Vermögensaufteilung einig sind, kann ein Anwalt für beide Parteien den Scheidungsantrag stellen. Es handelt sich hierbei jedoch nur um eine anwaltliche Vertretung für den Antragsteller. Der andere Ehepartner tritt ohne eigenen Anwalt auf, benötigt aber einen Anwalt, wenn er beispielsweise Anträge oder Einwände geltend machen möchte.

Dies kann zwar Kosten sparen, birgt aber Risiken: Ohne unabhängige anwaltliche Beratung besteht die Gefahr, dass die Interessen der anwaltlich nicht vertretenen Partei nicht vollständig berücksichtigt werden.

Außergerichtliche Regelungen ohne Anwalt

Bestimmte Aspekte einer Trennung, wie die Aufteilung von Vermögen oder die Klärung des Umgangsrechts, können außerhalb des gerichtlichen Scheidungsverfahrens auch ohne Anwalt geregelt werden. Solche Vereinbarungen können in einem notariellen Ehevertrag oder einer notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden. Dennoch ist es ratsam, sich zumindest anwaltlich beraten zu lassen, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Was ist eine Online-Scheidung?

Eine Online-Scheidung ist ein Verfahren, bei dem die Scheidung bundesweit über das Internet durchgeführt wird. Dies kann eine schnelle und kostengünstige Alternative zu einer traditionellen Scheidung sein, insbesondere wenn beide Ehepartner eine einvernehmliche Scheidung anstreben. Bei einer Online-Scheidung werden die notwendigen Dokumente und Informationen dem Anwalt vom Mandanten digital übermittelt, was den Prozess beschleunigen kann. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass auch bei einer Online-Scheidung ein Scheidungsanwalt erforderlich ist, um die Interessen des Mandanten zu vertreten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Eine Online-Scheidung eignet sich besonders für einfache Fälle ohne komplexe Vermögensaufteilungen oder Sorgerechtsstreitigkeiten.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht
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Kanzlei Grawert – Ihr zuverlässiger Fachanwalt für die Scheidung

Eine Scheidung ist nicht nur eine juristische, sondern auch eine emotionale Herausforderung. Unsere erfahrenen Scheidungsanwälte der Kanzlei Grawert Berlin stehen Ihnen in dieser schwierigen Phase mit Rat und Tat zur Seite. Mit Fachwissen, Empathie und strategischer Vorgehensweise setzen wir uns für Ihre Interessen ein.

Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns die Zeit, Ihre Situation genau zu analysieren und eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln. Unser Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, wann immer dies möglich ist, um unnötige Belastungen und Scheidungskosten zu vermeiden. Sollte ein Gerichtstermin unvermeidbar sein, vertreten wir Ihre Interessen entschieden und durchsetzungsstark.

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