Wie läuft eine Scheidung ab?
Eine Scheidung ist ein bedeutender rechtlicher Schritt, der gut vorbereitet sein sollte. Der Ablauf kann je nach individueller Situation variieren, folgt jedoch in Deutschland einem klaren rechtlichen Rahmen. Von der Einreichung des Scheidungsantrags über das Trennungsjahr bis hin zum gerichtlichen Scheidungstermin – jeder Abschnitt bringt spezifische Anforderungen und Entscheidungen mit sich. Unsere Kanzlei Grawert Berlin unterstützt Sie mit fachkundiger Beratung, um den Scheidungsprozess so strukturiert und reibungslos wie möglich zu gestalten.
Vor dem Scheidungsverfahren: Einhaltung des Trennungsjahres
Die Einhaltung des Trennungsjahres ist eine grundlegende Voraussetzung für die Einleitung des Scheidungsverfahrens. In Deutschland müssen Ehepartner mindestens ein Jahr getrennt leben, bevor sie die Scheidung einreichen können. Dieses Jahr dient dazu, sicherzustellen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist und keine Möglichkeit zur Versöhnung besteht. Während dieser Zeit müssen die Ehepartner getrennt leben, was bedeutet, dass sie keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen – entweder in getrennten Wohnungen oder innerhalb der ehelichen Wohnung unter klaren Trennungsverhältnissen.
In der Regel kann die Scheidung nach Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen. Falls ein Partner widerspricht, muss nachgewiesen werden, dass die Ehe zerrüttet ist. Nach drei Jahren Trennungszeit wird dies unwiderlegbar vermutet.
Eine Ausnahme von dieser Frist ist in Härtefällen möglich. Liegen schwerwiegende Gründe vor – etwa häusliche Gewalt oder andere unzumutbare Umstände –, kann eine Scheidung ohne Trennungsjahr beantragt werden. In solchen Fällen prüft das zuständige Familiengericht individuell, ob eine Fortsetzung der Ehe unzumutbar wäre.
Scheidungsantrag nach Trennungsjahr einreichen
Um eine Scheidung einzureichen, muss mindestens ein Ehepartner einen Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht stellen. Dies ist frühestens nach Ablauf des Trennungsjahres möglich, da eine Scheidung in Deutschland die dauerhafte Trennung der Ehepartner voraussetzt. Der Antrag muss durch eine anwaltliche Vertretung erfolgen, da vor Gericht Anwaltszwang besteht. Nachdem der Antrag eingereicht wurde, erhält der andere Ehepartner die Möglichkeit zur Stellungnahme.
Die Dauer bis zum Scheidungstermin hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob die Scheidung einvernehmlich ist oder Folgesachen wie Unterhalt oder Vermögensaufteilung geklärt werden müssen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann das Verfahren in der Regel innerhalb von vier bis sechs Monaten abgeschlossen sein. Bei strittigen Scheidungen kann es jedoch erheblich länger dauern. Das Gericht setzt den Scheidungstermin an, sobald alle erforderlichen Unterlagen vorliegen und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Dieser Gerichtstermin wird angesetzt, um die Scheidung dann formell zu beschließen.
Die Kanzlei Grawert Berlin unterstützt Sie umfassend bei der Erstellung und Einreichung des Scheidungsantrags und sorgt dafür, dass alle notwendigen Dokumente vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, klären offene Fragen und helfen Ihnen, den Ablauf so reibungslos und effizient wie möglich zu gestalten. Unsere erfahrenen Fachanwälte für Familienrecht stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite – von der ersten Einschätzung bis zur finalen Scheidung.