„Behinderungen durch Corona-Krise im laufenden Bauvertrag”

Welche Umstände berechtigen zur Leistungsverweigerung? Diese Frage stellt sich derzeit Auftragnehmern und Auftraggebern. Das baurechtliche Instrument zur Regelung von Ausfällen der Fachkräfte und Handwerker, Baustofflieferschwierigkeiten, Betriebsschließungen etc. Ist die Behinderungsanzeige. Sind die Umstände der Behinderung berechtigt, hat der Auftragnehmer Anspruch auf verlängerte Bauzeit. Wichtig ist die konkrete Darlegung. Ein allgemeiner Verweis auf die Corona-Krise ist nicht hinreichend. Mehrvergütungsansprüche aufgrund verlängerter Bauzeit werden im Regelfall jedoch nicht bestehen. Fragen zur aktuellen rechtlichen Situation im privaten Baurecht, u.a. auch zum Corona-Insolvenz-Aussetzungsgesetz (COVInsAG), beantwortet unser Team von Fachanwälten für Arbeitsrecht sowie Bau- und Architektenrecht sehr gern.“

RECHTSGEBIETE

Baubegleitende Beratung – Privates Baurecht – Bauträgerrecht – Bauvertragsrecht – VOB/B – Nachträge – Bauverzug – Vertragsstrafe – Abnahme – Baumängel – Gewährleistung – Sicherheiten – Architektenrecht – Architektenhonorar – Ingenieurrecht – Vergaberecht – Öffentliches Baurecht – Bauplanungsrecht – Projektentwicklung

RECHTSGEBIETE

Baubegleitende Beratung – Privates Baurecht – Bauträgerrecht – Bauvertragsrecht – VOB/B – Nachträge – Bauverzug – Vertragsstrafe – Abnahme – Baumängel – Gewährleistung – Sicherheiten – Architektenrecht – Architektenhonorar – Ingenieurrecht – Vergaberecht – Öffentliches Baurecht – Bauplanungsrecht – Projektentwicklung

Baurecht und Architektenrecht

Unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht sowie für Verwaltungsrecht vertreten Sie kompetent in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Baurechts. In sämtlichen Phasen der Planung und Durchführung eines Bauprojektes – von der Projektentwicklung einschließlich Finanzierung bis hin zur Vermarktung – beraten wir Sie kompetent und interessengerecht.

Wir vertreten deutschlandweit Bauherren und Bauunternehmer, Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute. Wir begleiten Sie dabei auch bei grenzüberschreitenden Sachverhalten und setzen uns für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche im In- und Ausland ein. Gern übernehmen wir auch englischsprachige Mandate.

Es hat sich sehr bewährt, dass wir die Perspektiven sämtlicher Baubeteiligter aus der Praxis kennen, um Ihnen optimale strategische Handlungsempfehlungen bieten zu können.

Einen Kernbereich unserer verwaltungsrechtlichen Tätigkeit bildet das Bauplanungs- und –ordnungsrecht, deren Anforderungen bei der Errichtung, der Umnutzung und der Änderung von Gebäuden und anderen baulichen Anlagen stets zu beachten sind.

Wir prüfen und konzipieren für Sie sämtliche Verträge und bieten kompetente und konstruktive baubegleitende Rechtsberatung, insbesondere im Hinblick auf das Vertrags-, Sicherheiten- und Nachtragsmanagement sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Mängelansprüchen. Die schnelle und zielgerichtete Lösung aller rechtlichen Probleme, die im Verlauf des Projektes auftreten, bereiten wir vor und unterstützen Sie bei Verhandlungen mit den anderen Baubeteiligten. Wir geben Ihnen praxisnah die rechtlichen Entscheidungshilfen und haben dabei stets Ihre wirtschaftlichen Interessen im Fokus.

Dabei ist nicht immer der Gang zum Gericht der zielführende Weg, deshalb legen wir Wert darauf, die außergerichtlichen Mittel zur Streitbeilegung zu nutzen. Sollte sich ein Rechtsstreit nicht vermeiden lassen, profitieren Sie von unserer langjährigen, erfolgreichen prozessualen Praxis.

Spezialisten im Baurecht