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Anwälte für IT-Recht in Berlin:
Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Unsere erfahrenen Anwälte für IT-Recht beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Mit Fachwissen, Empathie und Durchsetzungsstärke stehen wir Ihnen zur Seite.

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Maximilian Bachmann

Rechtsanwalt für IT-Recht
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Unsere Leistungen im IT-Recht

Wir verstehen die Herausforderungen und Unsicherheiten, mit denen unsere Mandanten im Bereich des IT-Rechts konfrontiert sind. Die rasanten Entwicklungen in der digitalen Welt bringen eine Fülle von rechtlichen Fragen und Problemen mit sich, die für Unternehmen belastend sein können.
Unsere IT-Rechtsanwälte setzen sich dafür ein, ihr Unternehmen bestmöglich zu schützen und rechtssicher voranzubringen. Folgende Themen decken wir dabei im IT-Recht für unsere Mandanten ab:

  • IT Recht im Arbeitsverhältnis
  • Mitbestimmungsrecht bei elektronischen IT
  • Anwendungen (Betriebsräte)
  • Datenschutzrecht
  • IT-Vertragsrecht
  • Domainrecht

Im Folgenden betrachten wir kurz die oben aufgelisteten Punkte:

1. IT-Recht im Arbeitsverhältnis

Das IT-Recht im Arbeitsverhältnis befasst sich mit den rechtlichen Aspekten, die sich aus der Nutzung von IT am Arbeitsplatz ergeben. Es umfasst Regelungen, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer relevant sind und die Rechte und Pflichten beider Seiten im Zusammenhang mit IT-Systemen und Datenverarbeitung definieren.

Wichtige Aspekte bezüglich des IT-Rechts im Arbeitsverhältnis umfassen:

  1. Datenschutz und IT-Nutzung
  2. IT-Richtlinien und Arbeitsverträge
  3. Bring Your Own Device (BYOD)
  4. Geistiges Eigentum
  5. Überwachung am Arbeitsplatz und Schutz der Privatsphäre
  6. Kündigung und Datenzugriff
  7. Haftung
  8. Künstliche Intelligenz

 

Häufig auftretende Probleme bezüglich des IT-Rechts am Arbeitsplatz sind:

  • Datenschutzverletzungen:
    Unzureichende Sicherheitsmaßnahmen oder fahrlässiger Umgang mit personenbezogenen Daten können zu Datenschutzverletzungen führen und sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer rechtliche Konsequenzen haben.
  • Kündigung und Probleme mit Datenzugriff:
    Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses müssen Regelungen zum Datenzugriff und zur Löschung von Daten getroffen werden, um Datenschutzverletzungen und Datenlecks zu verhindern.
  • Mobiles Arbeiten:
    Die zunehmende Bedeutung des mobilen Arbeitens kann zu rechtlichen Fragen bezüglich der Arbeitszeiterfassung, Erreichbarkeit und IT-Sicherheit führen.
  • Sicherheitsrisiken wegen “Bring Your Own Device (BYOD)”:
    Die Nutzung persönlicher Geräte der Mitarbeiter für berufliche Zwecke kann Sicherheitsrisiken und Datenschutzprobleme verursachen, wenn angemessene Sicherheitsmaßnahmen nicht ergriffen werden.
  • Unklarheiten über Geistiges Eigentum:
    Unklarheiten über die Rechte an geistigem Eigentum, das im Rahmen des Arbeitsverhältnisses entwickelt wird, können zu Konflikten führen, wenn es um die Nutzung, Weitergabe oder Vermarktung solcher Entwicklungen geht.
  • Überwachung am Arbeitsplatz:
    Die Überwachung von IT-Systemen und Kommunikation am Arbeitsplatz muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Unklarheiten oder Verstöße gegen die Datenschutzbestimmungen können zu Konflikten führen.
  • Verstöße gegen IT-Richtlinien:
    Mitarbeiter, die IT-Richtlinien nicht einhalten, können rechtliche Probleme verursachen und die Sicherheit von Unternehmensdaten gefährden. Bei jeglichen Problemen dieser Art kontaktieren Sie bei Bedarf noch heute unsere IT-Anwälte. Gerne helfen Sie Ihnen weiter.

2. Mitbestimmungsrecht bei elektronischen IT Anwendungen

Das Mitbestimmungsrecht bei elektronischen IT-Anwendungen bezieht sich auf die Beteiligung der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat oder Personalrat) bei der Einführung, Änderung und Nutzung von IT-Systemen und elektronischen Anwendungen am Arbeitsplatz.

Es ist ein wichtiger Aspekt des Arbeitsrechts, der sicherstellen soll, dass die Interessen und Rechte der Arbeitnehmer angemessen berücksichtigt werden, wenn neue Technologien und IT-Lösungen in den Arbeitsablauf integriert werden.

Im Hinblick auf IT-Anwendungen umfasst das Mitbestimmungsrecht in der Regel folgende Aspekte:

  1. Informations- und Beratungsrechte:
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Betriebsrat oder Personalrat rechtzeitig und umfassend über geplante IT-Projekte, die Einführung neuer IT-Systeme oder Änderungen an bestehenden Anwendungen zu informieren. Die Arbeitnehmervertretung hat das Recht, Informationen zu erhalten und über die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen beraten zu werden.
  2. Konsultationsrecht:
    Die Arbeitnehmervertretung hat das Recht, ihre Meinung zu IT-Projekten oder Änderungen kundzutun und auf mögliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer hinzuweisen. Der Arbeitgeber muss die Meinungen und Anliegen der Arbeitnehmervertretung bei seinen Entscheidungen berücksichtigen.
  3. Zustimmungsrecht:
    Bei Einführung oder Änderungen von IT-Systemen ist die Zustimmung des Betriebsrats oder Personalrats erforderlich. Dies gilt insbesondere, wenn die Maßnahme erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitnehmer hat, wie zum Beispiel bei Einführung von Überwachungssystemen oder Arbeitnehmerdatenverarbeitung.
  4. Mitbestimmung bei Datenschutzfragen:
    Wenn IT-Anwendungen personenbezogene Daten von Arbeitnehmern verarbeiten, hat die Arbeitnehmervertretung in der Regel ein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Datenschutzes und der Datenverarbeitung.

Für Unternehmen können sich beim Mitbestimmungsrecht bei elektronischen IT-Anwendungen verschiedene rechtliche Probleme ergeben, wenn die Arbeitnehmervertretung nicht angemessen einbezogen wird oder wenn die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.

Einige mögliche Probleme sind:

  • Verstöße gegen das Mitbestimmungsrecht
  • Zustimmungsverweigerung
  • Datenschutzverletzungen
  • Konflikte mit Arbeitnehmern
  • Arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen

Um diese rechtlichen Probleme zu vermeiden, ist es für Unternehmen wichtig, das Mitbestimmungsrecht bei elektronischen IT-Anwendungen ernst zu nehmen und die Arbeitnehmervertretung frühzeitig und umfassend in die Planung und Umsetzung von IT-Projekten einzubeziehen.

Bei jeglichen Problemen im Mitbestimmungsrecht bei IT-Anwendungen können Sie gerne unsere IT-Rechtsanwälte konsultieren. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

3. Datenschutzrecht

Als IT-Rechtsanwälte bieten wir umfassende Dienstleistungen im Bereich Datenschutz für Unternehmen an.

In der heutigen digitalen Ära spielt Datenschutz eine zentrale Rolle. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass Unternehmen die geltenden Datenschutzgesetze und -richtlinien einhalten, um sensible Informationen angemessen zu schützen. So können Sie sich vor rechtlichen Risiken schützen.
Wir unterstützen Sie dabei, Datenschutzmaßnahmen zu entwickeln, zu implementieren und zu überwachen. Diese entsprechen stets den strengen rechtlichen Anforderungen entsprechen und sind dabei gleichzeitig auf Ihre spezifischen Geschäftsbedürfnisse zugeschnitten.

Sollten bereits Datenschutzverletzungen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sein, stehen wir Ihnen als kompetente Berater zur Seite, um angemessene Schritte einzuleiten und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. So, dass wir den Schaden minimieren und mögliche rechtliche Konsequenzen vermeiden können.
Sie können sich sicher sein: Unsere IT-Rechtsanwälte sorgen dafür, dass der Datenschutz in Ihrem Unternehmen rechtskonform aufgestellt ist.

4. IT-Vertragsrecht

Das IT-Vertragsrecht umfasst die rechtlichen Aspekte und Regelungen, die bei Verträgen im Bereich der Informationstechnologie zu beachten sind.

IT-Verträge sind oft maßgeschneiderte Vereinbarungen, die technische Dienstleistungen oder Softwarelösungen beinhalten. Dabei entstehen besondere Herausforderungen und Risiken, die es zu berücksichtigen gilt.

Wichtige Elemente innerhalb von IT-Verträgen sind mitunter:

  • Vertragsgegenstand
  • Haftung und Gewährleistung
  • Schutz geistigen Eigentums
  • Datenschutz und Datensicherheit
  • Vertragsbeendigung und Kündigung
  • Service Level Agreements (SLAs)
  • Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Aufgrund der Komplexität und des technischen Charakters von IT-Verträgen ist es ratsam, frühzeitig IT-Rechtsanwälte hinzuzuziehen, um die Verträge sorgfältig zu gestalten und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.

Eine klare und umfassende vertragliche Regelung trägt dazu bei, die Interessen aller Parteien zu schützen und Streitigkeiten zu vermeiden. Unsere kompetenten IT-Anwälte können Sie hierbei gerne unterstützen.

5. Domainrecht

Das Domainrecht bezieht sich auf die rechtlichen Aspekte rund um die Registrierung, Nutzung und den Schutz von Internet-Domains. Es können verschiedene Probleme mit Domains auftreten, die zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen können.

Zu den häufigsten Problemen gehören:

  1. Markenrechtsverletzungen:
    Wenn jemand einen Domainnamen registriert, der eine geschützte Marke oder einen geschützten Markennamen enthält, kann dies zu einer Markenrechtsverletzung führen. In solchen Fällen kann der Inhaber der Marke rechtliche Schritte unternehmen, um die Domain zurückzufordern oder Schadensersatz zu verlangen.
  2. Domain-Squatting:
    Domain-Squatter sind Personen oder Unternehmen, die Domainnamen mit der Absicht registrieren, diese später zu überhöhten Preisen an Markeninhaber oder Interessenten zu verkaufen. Dies kann zu rechtlichen Streitigkeiten führen, insbesondere wenn der Domainname die Rechte eines Markeninhabers verletzt.
  3. Domain Transfer Streitigkeiten:
    Probleme können auch beim Transfer von Domainnamen zwischen Inhabern auftreten, insbesondere wenn die notwendigen Bedingungen nicht erfüllt werden oder Unstimmigkeiten über die Eigentumsrechte bestehen.
  4. Domain-Ablauf:
    Wenn die Registrierung einer Domain abläuft und der Inhaber sie nicht rechtzeitig erneuert, kann die Domain von anderen registriert werden. Dies kann zu Verlusten von Markenwerten oder Online-Präsenz führen.

Es spielt keine Rolle, welches Problem im Domainrecht auf Sie zutrifft: Unsere IT-Rechtsanwälte der Kanzlei Grawert können Ihnen weiterhelfen. Kontaktieren Sie uns gerne noch heute.

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Maximilian Bachmann

Rechtsanwalt für IT-Recht

Häufige Fragen zum IT-Recht

Hier sind einige der Hauptbereiche, die unter das IT-Recht fallen:
  1. Datenschutzrecht
  2. Urheberrecht und Softwarelizenzierung
  3. Arbeitsrecht
  4. MItbestimmung Betriebsräte
  5. Internetrecht
  6. IT-Vertragsrecht
  7. Telekommunikationsrecht
  8. IT-Sicherheitsrecht
  9. Wettbewerbsrecht im IT-Bereich
  10. E-Commerce-Recht
  11. IT-Strafrecht
  12. Medienrecht

1. Datenschutzrecht:

Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) regeln den Schutz personenbezogener Daten.

2. Urheberrecht:

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) schützt die Rechte von Urhebern, einschließlich Softwareentwicklern.

3. Telekommunikationsrecht:

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt den Telekommunikationssektor und die Rechte und Pflichten von Telekommunikationsanbietern.

4. IT-Sicherheit:

Verschiedene Gesetze, wie das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), enthalten Regelungen zur Sicherheit von IT-Systemen und kritischen Infrastrukturen.

5. Strafrechtliche Bestimmungen:

Das Strafgesetzbuch (StGB) enthält Bestimmungen gegen Cyberkriminalität und Missbrauch von IT-Systemen.

6. E-Commerce:

Rechtsvorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr sind in verschiedenen Gesetzen enthalten, einschließlich des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Gesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr (EGG).

Das Datenschutzrecht regelt den Schutz personenbezogener Daten und umfasst Gesetze, die die Erfassung, Verarbeitung und Speicherung solcher Daten regeln. Es gewährleistet den Schutz der Privatsphäre und Grundrechte von Einzelpersonen im Umgang mit ihren Daten. Dazu gehören die Datenschutzgesetze, die Definition personenbezogener Daten, die Unterscheidung zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, Einwilligung der betroffenen Personen, Rechte betroffener Personen, Datensicherheit und Datenübermittlung.
Der Erstkontakt mit unserer Kanzlei ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Beim Erstkontakt können Sie uns Ihre Situation schildern. Anschließend können wir einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Vor diesem Termin klären wir sie transparent über anfallende Kosten auf.
Die DSGVO schützt alle Informationen, die sich auf identifizierbare Personen beziehen, wie Namen, Adressen, Gesundheitsdaten, IP-Adressen usw. Ihr Hauptziel ist es, die Privatsphäre und den Datenschutz zu gewährleisten.
Die DSGVO gilt nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen persönlicher oder familiärer Tätigkeiten. Ebenso findet sie keine Anwendung auf die Verarbeitung von Daten durch Strafverfolgungsbehörden zu Strafzwecken.
Einige der gängigsten IT-Verträge sind:
  1. Dienstleistungsvertrag
  2. Softwarelizenzvertrag
  3. Wartungsvertrag
  4. Cloud-Service-Vertrag
  5. Datenschutzvereinbarung
  6. IT-Outsourcing-Vertrag
  7. Hardware-Kaufvertrag
  8. Service Level Agreement (SLA)

Was unsere Rechtsanwälte für IT-Recht der Kanzlei Grawert auszeichnet

Unsere Rechtsanwälte für IT-Recht bringen eine tiefgreifende Erfahrung und Leidenschaft für ihr Fachgebiet mit. Des Weiteren zeichnet Sie die Kombination aus Fachwissen, Empathie und Durchsetzungsstärke aus.
Fachwissen

Wir wissen bestens darüber Bescheid, was im IT-Recht möglich ist und was nicht. Diesbezüglich beraten wir Sie stets transparent. Ebenfalls bilden wir uns regelmäßig weiter und beschäftigen uns täglich mit der Entwicklung des It-Rechts. Denn besonders dieses Rechtsgebiet erfährt häufige Erweiterungen und Veränderungen. Wir sind stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung.

Empathie

Eine klare und empathische Kommunikation ist für unsere IT-Anwälte ein besonderes Anliegen. Uns ist durchaus bewusst: Juristische Fachtermini und Gesetzgebungen können verwirrend und unklar erscheinen. Diese Verwirrung lösen wir gerne auf. Wir sprechen Ihre Sprache. Bei uns ist Ihr Anliegen in besten Händen.

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