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Top Anwalt für Strafrecht in Berlin:
Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Top Anwalt für Strafrecht in Berlin: Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Unsere kompetenten Fachanwälte mit langjähriger Spezialisierung auf das Strafrecht beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Mit Fachwissen und Empathie stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

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Ulrich Drewes

Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht (Of Counsel)

phone 0178 / 284 97 55 (24/7)

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Unsere Leistungen im Strafrecht

Sie haben eine Vorladung von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erhalten? Man verdächtigt oder beschuldigt Sie, eine Straftat begangen zu haben? Oder Ihnen liegt ein Strafbefehl, eine Anklage oder ein Urteil vor?

Dann raten wir Ihnen, Gebrauch von Ihrem Recht zu machen und einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zügiges und strategisches Handeln ist nun zu empfehlen. Denn gerade zu Beginn kann so vieles falsch gemacht werden, was sich hinterher nicht mehr korrigieren lässt.

Insbesondere decken wir folgende Gebiete im Strafrecht ab:

  • Steuerstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Verkehrsstrafrecht

  • Vermögensdelikte
  • Körperverletzungsdelikte
  • Drogendelikte

  • Kapitaldelikte
  • Cybercrime

  • Mindestlohnverstöße
  • Geldwäschegesetz

Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger in Berlin

Als Anwälte für Strafrecht ist es unsere Aufgabe, die Rechte des Beschuldigten zu verteidigen. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe, der unsere Strafrecht Anwälte mit viel Feingefühl, Detailtreue und Erfahrung nachgehen.

In Deutschland gilt zwar das Prinzip der Unschuldsvermutung (Person wird als unschuldig gesehen, bis das Gericht die Schuld beweist), aber in der Realität bilden sich der Staatsanwalt und das Gericht bereits vor der Verhandlung (mit Akten-Einsicht) ihre persönliche “Wahrheit”.

Unsere Strafrecht Anwälte verfolgen das Ziel, diese oft voreingenommene Meinung durch eine gute Strategie umzuwandeln und die Annahme der Unschuld zu stärken.

Warum Sie einen kompetenten Strafrecht Anwalt konsultieren sollten

Uns ist bewusst, dass einige Beschuldigte selber schnell aktiv werden möchten und mit guter Intention zur Polizei oder den Strafverfolgungsbehörden gehen, um den Fall möglichst schnell richtigzustellen.

Aus Erfahrung wissen wir, dass auf diese Weise sehr viele Fehler passieren, welche die Folgeverfahren zu Ungunsten des Beschuldigten wenden. Diese Fehler sollten unbedingt vermieden werden, da sie im Nachhinein nahezu nie komplett ausgebügelt werden können.

Vergessen Sie auch nicht: Die Menschen, gegen die Sie sich verteidigen, sind absolute Profis, die diese Tätigkeit jeden Tag ausführen. Daher kann Sie ein Strafrecht Anwalt, der regelmäßig an Strafverfahren teilnimmt, bestmöglich verteidigen und vertreten.

Ein kompetenter Anwalt für Strafrecht bietet Ihnen 3 wesentliche Vorteile:

  1. Rechtliche Expertise:
    Ein Anwalt für Strafrecht verfügt über umfangreiche rechtliche Expertise und ist mit den Gesetzen, Verfahren und Taktiken vertraut, die im Strafverfahren angewendet werden. Daher können Sie ihre Mandanten bestens über ihre Optionen informieren und die beste Verteidigungsstrategie entwickeln.
  2. Schutz der Rechte:
    Ein Strafverteidiger ist darauf spezialisiert, die Rechte des Beschuldigten zu schützen. Sie stellen sicher, dass alle rechtlichen Verfahren korrekt durchgeführt werden und dass die Rechte des Beschuldigten nicht verletzt werden. Sie können beispielsweise bei der Polizeivernehmung anwesend sein, um sicherzustellen, dass keine unzulässigen Befragungsmethoden angewendet werden, und sie können Anträge stellen, um Beweise auszuschließen, die unrechtmäßig erlangt wurden.
  3. Verhandlungsgeschick:
    Ein Strafverteidiger ist erfahren darin, mit der Staatsanwaltschaft zu verhandeln. Er kann den Beschuldigten in Verhandlungen mit der Anklage vertreten, um günstigere Vereinbarungen wie eine niedrigere Strafe oder eine alternative Strafe zu erzielen. Er ist in der Lage, den Fall aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, die potenziellen Risiken abzuwägen und den Beschuldigten über die besten Entscheidungen zu informieren.

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Unsere Anwälte für Strafrecht in Berlin schätzen Ihre Situation ehrlich ein

Der erste Schritt der Verteidigung ist die Akteneinsicht. Indem wir uns Ihre Ermittlungsakte anschauen, bekommen wir ein genaues Bild über die Situation. Dabei betrachten wir:

  1. die Straftat, die Ihnen vorgeworfen wurde
  2. die Beweislage
  3. die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung

Unsere Kanzlei möchte hierbei betonen:

Wir machen Ihnen keine Versprechen, die wir nicht halten können. Unsere Strafrecht Anwälte geben Ihnen stets eine ehrliche Einschätzung des Falls und übernehmen die Verteidigung nur dann, wenn wir überzeugt sind, dass wir mit unserer Expertise die beste Anlaufstelle für Sie sind.

Sie wurden beschuldigt? Vermeiden Sie typische Fehler
Falls Sie in irgendeiner Form beschuldigt wurden:

  • Schreiben von der Polizei
  • Schreiben vom Gericht
  • Schreiben vom Finanzamt
  • Schreiben vom Zollfahndungsamt
  • Anklageschrift
  • Vorladung als Beschuldigter
  • Strafrechtlicher Vorwurf
  • Durchsuchung Ihrer Wohnung, Firma, Arztpraxis
  • Festnahme
  • Verhaftung

dann raten wir Ihnen:

Vermeiden Sie Erklärungen auf eigene Faust! Viele Beschuldigte leisten mit positivem Glauben Erklärungen ab, um die Dinge richtigzustellen und reiten sich dadurch in einen juristischen Fallstrick, aus dem sie in der Regel nicht mehr herauskommen. Äußern Sie sich daher nie ohne einen spezialisierten Strafrecht Anwalt zur Tat, da einige Fehler hier nicht mehr auszubügeln sind.

Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und vertreten Sie kompetent und sagen Ihnen genau, wie Sie sich verhalten sollen, um die Situation bestmöglich zu lösen. Je früher ein Anwalt im Strafrecht aktiv wird, desto besser.

Betrachten wir nun einzelne Fälle genauer:

1. Vorladung als Beschuldigter erhalten?

Uns ist bewusst: Eine Vorladung von der Polizei bzw. den Strafverfolgungsbehörden zu erhalten, ist beunruhigend. Aber bewahren Sie trotzdem Ruhe! Sie haben das Recht, zu dem Vorwurf zu schweigen. Gehen Sie daher nicht direkt zur Polizei, um, wie oben beschrieben, in einen Fallstrick zu geraten.

Es ist wirklich so, dass es nur in den wenigsten Fällen Sinn macht, ohne Wissen über die Beweislage und ohne juristische Begleitung der Vorladung zu folgen und damit zur Polizei zu gehen.

Dass Sie schweigen, darf Ihnen übrigens nicht zum Nachteil ausgelegt werden.

2. Anklageschrift erhalten?

Dann ist es nun an der Zeit, einen Strafverteidiger an Bord zu holen. Dieser kann Einsicht in die Akten beantragen, den Fall genauestens prüfen und mit Ihnen im Gespräch einen genauen Maßnahmenplan mit Strategie entwickeln.

In der Regel folgt ein Gerichtsprozess, wenn eine Anklageschrift eingereicht wurde. Auch in diesem Prozess können unsere Strafrechtsanwälte Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Wieso habe ich eine Anklageschrift erhalten?

Bevor eine Anklageschrift versendet werden kann, gibt es mehrere Prüfungsinstanzen innerhalb der Staatsanwaltschaft. Je weiter fortgeschritten dieser Prozess verläuft, desto näher rückt eine mögliche Gerichtsverhandlung.

Wenn sie eine Anklageschrift erhalten haben, bedeutet das mehrere Dinge:

  1. Der Staatsanwalt glaubt, dass Sie eine Straftat begangen haben
  2. Der Staatsanwalt glaubt, dass Ihre Tat nicht geringfügig ist
  3. Der Staatsanwalt glaubt, dass ein Strafbefehl oder ein schriftliches Verfahren nicht mehr ausreichend ist
  4. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass Sie verurteilt werden können

3. Ihr Haus wurde durchsucht?

Eine Hausdurchsuchung ist eine einprägsame und drastische Erfahrung, in der Beschuldigte die Macht der Justiz deutlich zu spüren bekommen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen auch in dieser Situation die Konsultation mit einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Ganz egal, ob die Behörden etwas bei Ihnen gefunden haben oder nicht. Wir passen auf, dass keine unnötigen Fehler begangen werden und Sie bestmöglich auf jede Situation vorbereitet werden. Auch, wenn es zum Gerichtsprozess kommen sollte.

4. Sie haben einen Strafbefehl bekommen?

Ein Strafbefehl ist die Vorstufe einer strafrechtlichen Verurteilung und sollte daher ernst genommen werden. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung reagieren! Diese Frist dürfen Sie nicht versäumen. Nach der Frist gibt es kaum mehr Chancen, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Heben Sie darüber hinaus auch den gelben Briefumschlag unbedingt auf.

Warum Sie schnell reagieren müssen: Wenn Sie nicht innerhalb der Frist reagieren, können Sie als verurteilter Straftäter gelten, auch ohne vorher im Gericht gewesen zu sein. Wichtig ist auch, dass der Brief rechtzeitig im Briefkasten des Gerichts angekommen ist. Wenn Sie ihn nach 14 Tagen absenden, der Brief aber erst nach 15 Tagen ankommt, gilt die Frist als versäumt.

Verwechslungsgefahr: Der Briefumschlag des Strafbefehls sieht einem Bußgeldbescheid ähnlich. Daher könnte man annehmen, der Brief sei nicht so wichtig. Das ist er allerdings.

Gerne helfen unsere Strafrechtsanwälte Ihnen im richtigen Umgang mit dem Strafbefehl.

Vertretung auch im Revisionsverfahren

Revisionsverfahren gelten als besonders anspruchsvoll und werden daher von vielen Strafrecht Anwälten nicht angeboten. Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Sie gerne auch durch Revisionsverfahren.

Im Strafrecht bezieht sich ein Revisionsverfahren auf die Überprüfung eines rechtskräftigen Strafurteils durch eine höhere Instanz. Es ist ein Verfahren, das darauf abzielt, mögliche Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil zu korrigieren.

Das Revisionsverfahren dient nicht dazu, den Fall erneut zu verhandeln oder neue Beweise vorzubringen. Es konzentriert sich stattdessen darauf, das angefochtene Urteil auf rechtliche Fehler zu prüfen, die das Urteil ungültig machen könnten. Dies kann beispielsweise aufgrund von Verfahrensfehlern, unzureichender Beweisführung oder einer fehlerhaften Anwendung des Strafrechts geschehen.

Der Revisionsantrag muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Verkündung des Urteils beim zuständigen Revisionsgericht eingereicht werden. Das Revisionsgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob es das Urteil aufheben, bestätigen oder gegebenenfalls an eine niedrigere Instanz zurückverweisen soll. Das Revisionsverfahren findet schriftlich statt, es sei denn, das Gericht sieht die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Revisionsverfahren kein automatisches Recht ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Urteil überhaupt angefochten werden kann. Nicht jede unzufriedenstellende Entscheidung kann Gegenstand eines Revisionsverfahrens sein. Es müssen konkrete Rechtsfehler vorliegen, die das Ergebnis des Urteils beeinflusst haben könnten.

Fachanwalt für Strafrecht (Of Counsel)

Ulrich Drewes

Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht (Of Counsel)

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Häufige Fragen zum Strafrecht

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Strafrecht können je nach Art und Umfang der Beratung oder Vertretung variieren. Es gibt grundsätzlich zwei Arten, wie Anwälte ihre Gebühren berechnen. (1) Stundenlohn (2) Über den Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das eine Gebührentabelle für Anwaltstätigkeiten vorsieht.

Bitte sprechen Sie uns darauf an, wie die Kosten für Ihre individuelle Situation aussehen können. Wir beraten Sie transparent.

Der Mandant zahlt den Anwalt für Strafrecht. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Kostenerstattung vom Staat möglich. Gerne können Sie uns diesbezüglich kontaktieren.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Kostenübernahme eines Strafverteidigers, wenn Sie den Fall gewinnen. Die genauen Regelungen können von Fall zu Fall und je nach den Umständen des Einzelfalls unterschiedlich sein. Hier sind einige mögliche Szenarien:
1. Bei einem Freispruch: Wenn Sie vor Gericht freigesprochen werden, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf eine Kostenerstattung. Dies bedeutet, dass die Kosten für Ihren Strafverteidiger vom Staat übernommen werden können.

2. Kostenentscheidung: In einigen Fällen kann das Gericht nach einem gewonnenen Verfahren eine Kostenentscheidung treffen. Das bedeutet, dass die Staatskasse die Kosten für Ihren Strafverteidiger übernimmt. Dies ist insbesondere dann möglich, wenn das Gericht feststellt, dass Ihre Verteidigung notwendig und angemessen war.

3. Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, können die Kosten für Ihren Strafverteidiger je nach den Bedingungen und Deckungsumfang der Versicherung von dieser übernommen werden. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen Ihrer Versicherungspolice zu prüfen, um zu klären, ob die Kosten für die Strafverteidigung abgedeckt sind.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen, um die Kostenübernahme im Falle eines gewonnenen Verfahrens zu klären. Ein erfahrener Anwalt kann Ihnen dabei helfen, die bestmögliche Verteidigung zu gewährleisten und Sie über die Kostenaspekte zu informieren, die in Ihrem konkreten Fall relevant sind.

Ja, ein Strafverteidiger ist ein Anwalt. Ein Strafverteidiger ist ein spezialisierter Rechtsanwalt, der Personen vertritt, die beschuldigt oder angeklagt sind, eine Straftat begangen zu haben. Die Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, die Interessen seines Mandanten vor Gericht zu vertreten und sicherzustellen, dass ihm ein faires Verfahren gewährt wird. Ein Strafverteidiger verfügt über fundiertes Wissen im Strafrecht und ist mit den rechtlichen Verfahrensweisen vertraut, die in Strafverfahren angewendet werden.
In Berlin gelten die Bestimmungen des deutschen Strafprozessrechts für die Bestellung eines Pflichtverteidigers. Nach § 140 der Strafprozessordnung (StPO) kann ein Pflichtverteidiger in den folgenden Fällen bestellt werden:
1. Untersuchungshaft: Wenn eine Person in Untersuchungshaft genommen wird, besteht ein Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass der Beschuldigte angemessen vertreten wird, insbesondere während des Haftzeitraums.

2. Schwere Straftaten: Bei schweren Straftaten, bei denen eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu erwarten ist, kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Dazu gehören beispielsweise Mord, schwere Körperverletzung, Vergewaltigung oder Raub.

3. Schwierige Sach- oder Rechtslage: Wenn die Sach- oder Rechtslage besonders schwierig ist und eine schwere Verteidigung erfordert, kann ein Pflichtverteidiger bestellt werden. Dies kann der Fall sein, wenn der Fall umfangreich ist, komplexe rechtliche Fragen aufwirft oder spezialisierte Kenntnisse erfordert.

4. Jugendstrafverfahren: In Jugendstrafverfahren haben Jugendliche, die einer Straftat beschuldigt werden, in der Regel Anspruch auf einen Pflichtverteidiger.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Bestellung eines Pflichtverteidigers von einem Richter oder einer Richterin auf Antrag des Beschuldigten erfolgt. Der Richter entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Bestellung eines Pflichtverteidigers, wobei die individuellen Umstände des Falls berücksichtigt werden.

Für eine genaue Auskunft über die Bestellung eines Pflichtverteidigers in Berlin können Sie sich gerne an uns wenden.

Pflichtverteidiger sind in der Regel nicht kostenlos. Gemäß dem Berliner Pflichtverteidigergebührengesetz (BerlPflichtverteidigerGebG) werden die Kosten für die Pflichtverteidigung grundsätzlich vom Staat übernommen, jedoch ist eine Eigenbeteiligung des Beschuldigten vorgesehen.

Die Höhe der Eigenbeteiligung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Einkommens und Vermögens des Beschuldigten. Es gibt eine Einkommensgrenze, bei deren Unterschreitung keine Eigenbeteiligung erforderlich ist. Liegt das Einkommen über dieser Grenze, wird eine Kostenbeteiligung nach einem bestimmten Prozentsatz des Einkommens berechnet.

In Berlin und in Deutschland im Allgemeinen hat der Beschuldigte grundsätzlich das Recht, einen Pflichtverteidiger selbst auszuwählen. Der Beschuldigte kann einen Antrag stellen, dass ein bestimmter Rechtsanwalt als Pflichtverteidiger bestellt wird.
Es gibt jedoch einige Einschränkungen und Bedingungen zu beachten:
1. Vertrauensanwalt: Wenn der Beschuldigte bereits einen Rechtsanwalt seines Vertrauens hat, kann er diesen als Pflichtverteidiger vorschlagen. Der Richter kann diesem Vorschlag folgen, wenn keine besonderen Gründe dagegensprechen.

2. Wahlverteidiger: Der Beschuldigte kann auch einen Rechtsanwalt vorschlagen, den er nicht persönlich kennt, aber aufgrund seiner Qualifikationen oder Spezialisierung als Wahlverteidiger wünscht. In diesem Fall muss der Beschuldigte jedoch plausible Gründe angeben, warum er gerade diesen Anwalt auswählt.

3. Zulassungsvoraussetzungen: Der vorgeschlagene Rechtsanwalt muss die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen, um als Pflichtverteidiger tätig sein zu können. Dazu gehören die Zulassung als Rechtsanwalt und gegebenenfalls zusätzliche Erfahrungen oder Fachkenntnisse in Strafrechtssachen.

4. Interessenkonflikt: Der Richter kann die Bestellung des vorgeschlagenen Pflichtverteidigers ablehnen, wenn ein Interessenkonflikt besteht oder wenn der Anwalt aufgrund von Überlastung oder anderer Umstände nicht in der Lage ist, eine angemessene Verteidigung sicherzustellen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die endgültige Entscheidung über die Bestellung eines Pflichtverteidigers beim Richter liegt. Der Richter wird die Umstände des Falls, die individuellen Bedürfnisse des Beschuldigten und die Verfügbarkeit qualifizierter Anwälte berücksichtigen.

Es wird empfohlen, frühzeitig Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufzunehmen, um Ihre Rechte und Möglichkeiten in Bezug auf die Auswahl eines Pflichtverteidigers zu besprechen und um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen vertreten werden.

Es gibt viele Strafverteidiger in Berlin, die kompetent und erfahren sind. Daher kann man nicht einen “besten” Strafverteidiger benennen. Wir empfehlen dennoch in jedem Fall die Konsultation mit einem Anwalt, der auf das Strafrecht spezialisiert ist, also ein Fachanwalt.

Ein Anwalt darf sich nur dann Fachanwalt nennen, wenn er im jeweiligen Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat. Darüber sind wir der Meinung, dass ein guter Anwalt sowohl Fachwissen als auch Empathie benötigt. Hören Sie bei der Wahl Ihres Anwalts im Zweifelsfall stets auf Ihr Bauchgefühl und lassen Sie sich nur von Anwälten vertreten, denen Sie vertrauen.

Das Strafrecht regelt strafbare Handlungen, Strafbarkeitsvoraussetzungen, Strafen, Strafverfahren und Rechtsfolgen. Es bestimmt, was als Straftat gilt, wer strafrechtlich verantwortlich ist und welche Strafen verhängt werden können. Es legt auch den Ablauf des Strafverfahrens fest und definiert die Konsequenzen einer strafrechtlichen Verurteilung.

Was unsere Fachanwälte für Strafrecht der Kanzlei Grawert auszeichnet

Unsere Strafrecht Anwälte bringen eine langjährige Erfahrung mit. Sie haben erfolgreich hunderte von Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten dürfen. Dies bestätigen zahlreiche Mandanten, die wir in den vergangenen Jahren vertreten haben.

Was unsere Strafrecht Anwälte weiterhin auszeichnet, ist die Kombination aus Fachwissen und Empathie.

Fachwissen

Sie können sich sicher sein – Wir wissen bestens darüber Bescheid, was im Strafrecht möglich ist und was nicht. Diesbezüglich beraten wir Sie stets transparent. Auch bilden wir uns regelmäßig weiter: Wir beschäftigen uns täglich mit der Entwicklung des Strafrechts und stellen sicher, dass unsere Anwälte auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung sind.

Empathie

Eine klare und empathische Kommunikation ist für unsere Fachanwälte für Strafrecht ein besonderes Anliegen. Uns ist natürlich bewusst, dass strafrechtliche Vorfälle für unsere Mandanten äußerst nervenaufreibend sein können. Denn es stehen oftmals hohe Summen oder auch die Freiheit auf dem Spiel. Unsere Fachanwälte kennen Ihre Sorgen und sprechen Ihre Sprache. Bei uns ist Ihr Anliegen daher in besten Händen.

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