Unsere Anwälte für Strafrecht in Berlin schätzen Ihre Situation ehrlich ein
Der erste Schritt der Verteidigung ist die Akteneinsicht. Indem wir uns Ihre Ermittlungsakte anschauen, bekommen wir ein genaues Bild über die Situation. Dabei betrachten wir:
- die Straftat, die Ihnen vorgeworfen wurde
- die Beweislage
- die Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung
Unsere Kanzlei möchte hierbei betonen:
Wir machen Ihnen keine Versprechen, die wir nicht halten können. Unsere Strafrecht Anwälte geben Ihnen stets eine ehrliche Einschätzung des Falls und übernehmen die Verteidigung nur dann, wenn wir überzeugt sind, dass wir mit unserer Expertise die beste Anlaufstelle für Sie sind.
Sie wurden beschuldigt? Vermeiden Sie typische Fehler
Falls Sie in irgendeiner Form beschuldigt wurden:
- Schreiben von der Polizei
- Schreiben vom Gericht
- Schreiben vom Finanzamt
- Schreiben vom Zollfahndungsamt
- Anklageschrift
- Vorladung als Beschuldigter
- Strafrechtlicher Vorwurf
- Durchsuchung Ihrer Wohnung, Firma, Arztpraxis
- Festnahme
- Verhaftung
dann raten wir Ihnen:
Vermeiden Sie Erklärungen auf eigene Faust! Viele Beschuldigte leisten mit positivem Glauben Erklärungen ab, um die Dinge richtigzustellen und reiten sich dadurch in einen juristischen Fallstrick, aus dem sie in der Regel nicht mehr herauskommen. Äußern Sie sich daher nie ohne einen spezialisierten Strafrecht Anwalt zur Tat, da einige Fehler hier nicht mehr auszubügeln sind.
Unsere Fachanwälte für Strafrecht beraten und vertreten Sie kompetent und sagen Ihnen genau, wie Sie sich verhalten sollen, um die Situation bestmöglich zu lösen. Je früher ein Anwalt im Strafrecht aktiv wird, desto besser.
Betrachten wir nun einzelne Fälle genauer:
1. Vorladung als Beschuldigter erhalten?
Uns ist bewusst: Eine Vorladung von der Polizei bzw. den Strafverfolgungsbehörden zu erhalten, ist beunruhigend. Aber bewahren Sie trotzdem Ruhe! Sie haben das Recht, zu dem Vorwurf zu schweigen. Gehen Sie daher nicht direkt zur Polizei, um, wie oben beschrieben, in einen Fallstrick zu geraten.
Es ist wirklich so, dass es nur in den wenigsten Fällen Sinn macht, ohne Wissen über die Beweislage und ohne juristische Begleitung der Vorladung zu folgen und damit zur Polizei zu gehen.
Dass Sie schweigen, darf Ihnen übrigens nicht zum Nachteil ausgelegt werden.
2. Anklageschrift erhalten?
Dann ist es nun an der Zeit, einen Strafverteidiger an Bord zu holen. Dieser kann Einsicht in die Akten beantragen, den Fall genauestens prüfen und mit Ihnen im Gespräch einen genauen Maßnahmenplan mit Strategie entwickeln.
In der Regel folgt ein Gerichtsprozess, wenn eine Anklageschrift eingereicht wurde. Auch in diesem Prozess können unsere Strafrechtsanwälte Ihnen kompetent zur Seite stehen.
Wieso habe ich eine Anklageschrift erhalten?
Bevor eine Anklageschrift versendet werden kann, gibt es mehrere Prüfungsinstanzen innerhalb der Staatsanwaltschaft. Je weiter fortgeschritten dieser Prozess verläuft, desto näher rückt eine mögliche Gerichtsverhandlung.
Wenn sie eine Anklageschrift erhalten haben, bedeutet das mehrere Dinge:
- Der Staatsanwalt glaubt, dass Sie eine Straftat begangen haben
- Der Staatsanwalt glaubt, dass Ihre Tat nicht geringfügig ist
- Der Staatsanwalt glaubt, dass ein Strafbefehl oder ein schriftliches Verfahren nicht mehr ausreichend ist
- Der Staatsanwalt geht davon aus, dass Sie verurteilt werden können
3. Ihr Haus wurde durchsucht?
Eine Hausdurchsuchung ist eine einprägsame und drastische Erfahrung, in der Beschuldigte die Macht der Justiz deutlich zu spüren bekommen. In jedem Fall empfehlen wir Ihnen auch in dieser Situation die Konsultation mit einem erfahrenen Anwalt für Strafrecht. Ganz egal, ob die Behörden etwas bei Ihnen gefunden haben oder nicht. Wir passen auf, dass keine unnötigen Fehler begangen werden und Sie bestmöglich auf jede Situation vorbereitet werden. Auch, wenn es zum Gerichtsprozess kommen sollte.
4. Sie haben einen Strafbefehl bekommen?
Ein Strafbefehl ist die Vorstufe einer strafrechtlichen Verurteilung und sollte daher ernst genommen werden. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten haben, müssen Sie innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung reagieren! Diese Frist dürfen Sie nicht versäumen. Nach der Frist gibt es kaum mehr Chancen, gegen den Strafbefehl vorzugehen. Heben Sie darüber hinaus auch den gelben Briefumschlag unbedingt auf.
Warum Sie schnell reagieren müssen: Wenn Sie nicht innerhalb der Frist reagieren, können Sie als verurteilter Straftäter gelten, auch ohne vorher im Gericht gewesen zu sein. Wichtig ist auch, dass der Brief rechtzeitig im Briefkasten des Gerichts angekommen ist. Wenn Sie ihn nach 14 Tagen absenden, der Brief aber erst nach 15 Tagen ankommt, gilt die Frist als versäumt.
Verwechslungsgefahr: Der Briefumschlag des Strafbefehls sieht einem Bußgeldbescheid ähnlich. Daher könnte man annehmen, der Brief sei nicht so wichtig. Das ist er allerdings.
Gerne helfen unsere Strafrechtsanwälte Ihnen im richtigen Umgang mit dem Strafbefehl.
Vertretung auch im Revisionsverfahren
Revisionsverfahren gelten als besonders anspruchsvoll und werden daher von vielen Strafrecht Anwälten nicht angeboten. Unsere Fachanwälte für Strafrecht begleiten Sie gerne auch durch Revisionsverfahren.
Im Strafrecht bezieht sich ein Revisionsverfahren auf die Überprüfung eines rechtskräftigen Strafurteils durch eine höhere Instanz. Es ist ein Verfahren, das darauf abzielt, mögliche Rechtsfehler im ursprünglichen Urteil zu korrigieren.
Das Revisionsverfahren dient nicht dazu, den Fall erneut zu verhandeln oder neue Beweise vorzubringen. Es konzentriert sich stattdessen darauf, das angefochtene Urteil auf rechtliche Fehler zu prüfen, die das Urteil ungültig machen könnten. Dies kann beispielsweise aufgrund von Verfahrensfehlern, unzureichender Beweisführung oder einer fehlerhaften Anwendung des Strafrechts geschehen.
Der Revisionsantrag muss innerhalb einer bestimmten Frist nach Verkündung des Urteils beim zuständigen Revisionsgericht eingereicht werden. Das Revisionsgericht prüft den Antrag und entscheidet, ob es das Urteil aufheben, bestätigen oder gegebenenfalls an eine niedrigere Instanz zurückverweisen soll. Das Revisionsverfahren findet schriftlich statt, es sei denn, das Gericht sieht die Notwendigkeit einer mündlichen Verhandlung.
Es ist wichtig zu beachten, dass ein Revisionsverfahren kein automatisches Recht ist. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Urteil überhaupt angefochten werden kann. Nicht jede unzufriedenstellende Entscheidung kann Gegenstand eines Revisionsverfahrens sein. Es müssen konkrete Rechtsfehler vorliegen, die das Ergebnis des Urteils beeinflusst haben könnten.