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Anwälte für Mietrecht und WEG-Recht in Berlin:
Kompetente Hilfe vom Fachanwalt

Unsere erfahrenen Fachanwälte mit langjähriger Spezialisierung auf das Immobilienrecht beraten und vertreten Sie gerne außergerichtlich und gerichtlich. Mit Fachwissen, Empathie und Durchsetzungsstärke stehen wir Ihnen zur Seite.

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Stephanie Möbius

Rechtsanwältin und Notarin

Wolfang Siegert

Rechtsanwalt
Jetzt unverbindlich anfragen

Unsere Leistungen im Mietrecht und WEG-Recht

Es ist unser Anliegen, Sie durch eine kompetente Beratung und Vertretung so stressfrei wie möglich durch mietrechtliche Streitigkeiten zu führen und nach Möglichkeit durch vorbeugende Maßnahmen so abzusichern, sodass zukünftig erst keine komplexen Streitigkeiten entstehen können.
Folgende Themen decken wir seit vielen Jahren regelmäßig für unsere Mandanten ab.

Im Mietrecht:

  • Gewerbemietrecht & Vertragsgestaltung
  • Wohnungsmietrecht & Vertragsgestaltung
  • Beratung zu Eigenbedarfskündigungen
  • Mieterhöhungs-Zustimmungsklagen
  • Räumungsklagen

 

Im WEG-Recht:

  • Begründung von Wohnungseigentum,
  • Abgrenzung Gemeinschaftseigentum von Sondereigentum
  • Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
  • Verwaltung von WEG-Eigentum (Verwalterpflichten, Verwaltungsbeirat, Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Beschlussvorlagen)
  • Bauliche Veränderung und Baumaßnahmen in der WEG rechtssicher planen
  • Instandhaltung und Instandsetzung von Gemeinschaftseigentum
  • Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung

Im Folgenden betrachten wir kurz die oben aufgelisteten Punkte:

1. Gewerbemietrecht & Vertragsgestaltung

Unsere Kanzlei bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich des Gewerbemietrechts, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Interessen von Vermietern und Mietern sicher und effizient zu vertreten.

Unser Angebot umfasst mitunter:

  • Individuelle Vertragsgestaltung:
    Wir entwerfen und überprüfen Gewerbemietverträge, die genau auf Ihre Bedürfnisse und Risikoprofile zugeschnitten sind. Unser Ziel ist es, Ihnen Verträge zu liefern, die Ihre Interessen schützen und gleichzeitig rechtssicher sind.
  • Beratung und Vertretung in Streitigkeiten:
    Mit unserer tiefgreifenden Erfahrung im Gewerbemietrecht stehen wir Ihnen bei allen Streitigkeiten kompetent zur Seite – von der außergerichtlichen Einigung bis zur Vertretung vor Gericht.
  • Rechtsaktualität und Strategie: Die Rechtslage im Gewerbemietrecht ändert sich regelmäßig. Wir bleiben stets auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung und Gesetzgebung, um Ihnen die bestmögliche Beratung bieten zu können.

2. Wohnungsmietrecht & Vertragsgestaltung

Das Wohnungsmietrecht ist ein sensibles und komplexes Feld, das besondere Aufmerksamkeit und Expertise erfordert. Als spezialisierte Anwälte unterstützen wir Vermieter dabei, ihre Rechte zu wahren und ihre Interessen optimal zu schützen.

Unser Angebot umfasst:

  • Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung:
    Wir entwerfen und überprüfen Ihre Mietverträge für Wohnimmobilien. Unsere Verträge sind darauf ausgerichtet, zukünftige Konflikte zu minimieren und Ihre Rechtsposition als Vermieter zu stärken.
    Beratung bei Kündigungsfragen: Wir bieten fundierte Beratung in allen Fragen rund um Kündigungen, insbesondere im Hinblick auf Eigenbedarfs- und Verhaltenskündigungen sowie bei Zahlungsverzug.
  • Vertretung in Mietstreitigkeiten:
    Vom Mietminderungsstreit bis zur Räumungsklage – wir vertreten Sie engagiert und kompetent in allen mietrechtlichen Auseinandersetzungen.

3. Beratung zu Eigenbedarfskündigungen

Das Recht zur Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs ist eine sensible Angelegenheit, die besondere juristische Sorgfalt erfordert. Wir verstehen, wie emotional und rechtlich komplex diese Situationen sein können, und sind darauf spezialisiert, den Vermieter durch diesen Prozess zu begleiten.

Wie wir Sie unterstützen können:

  • Umfassende rechtliche Beratung:
    Wir prüfen die Voraussetzungen für eine Eigenbedarfskündigung sorgfältig und informieren Sie ausführlich über Ihre Rechte und Pflichten als Vermieter.
  • Strategische Planung:
    Wir entwickeln eine klare Strategie für den gesamten Kündigungsprozess, von der Vorbereitung des Kündigungsschreibens bis hin zur Umsetzung der Kündigung, z.B. durch einen außergerichtlichen Räumungsvergleich.
    Vertretung im Streitfall: Sollte es zu einer Auseinandersetzung mit dem Mieter kommen und eine Räumungsklage notwendig werden, stehen wir an Ihrer Seite und vertreten Ihre Interessen vor Gericht mit Nachdruck und Fachkompetenz.

4. Mieterhöhungs-Zustimmungsklagen

Das Mietrecht sieht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit für Vermieter vor, die Miete zu erhöhen. Wenn Mieter der geforderten Mieterhöhung nicht zustimmen, kann eine Zustimmungsklage der richtige Weg sein. In diesem spezialisierten Bereich des Mietrechts sind wir Ihre kompetenten und erfahrenen Partner.

Unser Angebot umfasst:

  • Gründliche Prüfung der Sachlage:
    Bevor wir eine Klage empfehlen, analysieren wir sorgfältig die Situation und prüfen die Erfolgsaussichten einer Mieterhöhungs-Zustimmungsklage.
  • Strategische Beratung:
    Wir beraten Sie umfassend über die möglichen Schritte und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie, um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen.
  • Juristische Vertretung:
    Wenn eine Klage der beste Weg ist, vertreten wir Sie engagiert und kompetent vor Gericht.

5. Räumungsklagen

Wenn Mieter ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen, kann für Vermieter die Kündigung und anschließende Durchsetzung eines Räumungsanspruchs unumgänglich werden. In diesen sensiblen und oft dringlichen Fällen ist juristische Präzision und Erfahrung gefragt. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Vermieter effektiv und zielgerichtet bei Räumungsklagen zu vertreten.

Unser Angebot umfasst:

  • Sorgfältige Prüfung des Sachverhalts:
    Wir analysieren den Fall detailliert und prüfen die Erfolgsaussichten einer Räumungsklage, bevor wir weitere Schritte empfehlen.
  • Strategische Beratung:
    Wir entwerfen einen konkreten Fahrplan zur Durchsetzung Ihres Räumungsanspruchs und beraten Sie umfassend über die damit verbundenen Risiken und Chancen.
  • Professionelle Prozessführung:
    Wir vertreten Sie engagiert und kompetent vor Gericht, um Ihre Immobilie so schnell wie möglich wieder in Ihren begehbaren Besitz zu bringen.

6. Begründung von Wohnungseigentum

Die Umwandlung von Immobilien in Wohnungs- und/oder Teileigentum ist ein komplexer Vorgang, der sowohl rechtliche als auch technische Aspekte berührt. Unsere Kanzlei begleitet Sie sicher durch den gesamten Prozess der Begründung von Wohnungseigentum, von der Planung bis zur Umsetzung.

Wir klären Sie über die rechtlichen Voraussetzungen, die steuerlichen Implikationen und die wirtschaftlichen Aspekte der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum auf.

Anschließend entwerfen wir einen detaillierten Fahrplan für den gesamten Prozess der Begründung von Wohnungseigentum, inklusive der erforderlichen Verträge und Dokumente.

Ebenfalls unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der notwendigen Unterlagen, wie der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung, und begleiten Sie bei den Behördengängen und den notwendigen notariellen Beurkundungen.

7. Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen

Die Gestaltung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen sind ein wesentlicher Baustein für ein harmonisches Zusammenleben in einer Eigentümergemeinschaft.

Diese Dokumente legen die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer fest und sind das Fundament für eine geordnete Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, klare und rechtssichere Dokumente zu erstellen, die den Bedürfnissen aller Parteien gerecht werden. Auch überprüfen wir bereits bestehende Dokumente auf ihre Aktualität und Rechtssicherheit.

8. Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein spezialisierter Bereich des Immobilienrechts, der zahlreiche Rechte und Pflichten für Wohnungseigentümer festlegt. Unsere Kanzlei verfügt über umfassende Expertise in diesem Bereich und berät Sie präzise, damit Sie Ihre Rechte als Wohnungseigentümer vollumfänglich wahrnehmen können und Ihre Pflichten klar verstehen.

Unser Angebot umfasst:

  • Individuelle Beratung:
    Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer auf und beraten Sie in spezifischen Angelegenheiten, die Ihre Eigentümerposition betreffen.
  • Vertretung in Streitigkeiten:
    Bei Konflikten innerhalb der Eigentümergemeinschaft vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht oder in der außergerichtlichen Streitbeilegung.
  • Prüfung und Gestaltung von Unterlagen:
    Wir prüfen und erstellen für Sie rechtssichere Dokumente, wie etwa Gemeinschaftsordnungen, die Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer klar definieren.

9. Verwaltung von Immobilien: Verwalterpflichten, Verwaltungsbeirat, Unterstützung bei Vorbereitung von Eigentümerversammlungen und Beschlussvorlagen

Die Verwaltung von Immobilien ist eine verantwortungsvolle und komplexe Aufgabe. Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Verwalter, Verwaltungsbeirat oder Wohnungseigentümer auf und stehen Ihnen in sämtlichen Rechtsfragen rund um Ihre Immobilie zur Seite.

Wir unterstützen Sie bei der rechtskonformen Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, einschließlich der Erstellung von Einladungen, Tagesordnungen und Beschlussvorlagen.

Wir beraten und unterstützen Sie in allen rechtlichen Aspekten der Immobilienverwaltung, vom Mietrecht bis zum Gemeinschaftseigentum.

10. Bauliche Veränderungen und Baumaßnahmen rechtssicher planen

Bauprojekte in der WEG sind komplexe Unternehmungen, die ein tiefes Verständnis von zahlreichen Rechtsnormen und insbesondere entsprechende Beschlüsse der Eigentümerbesammlung erfordern. Fehler in der Planung können teure rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass Ihre Baumaßnahmen auf solidem rechtlichem Fundament stehen.

Wir analysieren Ihre Baupläne im Hinblick auf die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Verordnungen.

Des Weiteren können unsere Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Sie bei der Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen unterstützen, um Ihre Interessen optimal abzusichern.

Falls erforderlich, navigieren wir Sie durch die komplexen Genehmigungsprozesse und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden und Ämtern.

11. Instandhaltung und Instandsetzung von Immobilien

Das Erhalten und Steigern des Wertes von Immobilien ist eng mit der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung verbunden. Hierbei sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die weit über einfache Reparaturen hinausgehen.

Wir klären Sie über Ihre Rechte und Pflichten als Eigentümer auf und unterstützen Sie dabei, Ihre Verantwortlichkeiten rechtssicher zu erfüllen.
Des Weiteren beraten und unterstützen wir Sie bei der Planung und Durchführung von umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.
Bei Konflikten mit Handwerkern, Mietern oder Behörden stehen wir Ihnen ebenfalls wir Ihnen ebenfalls zur Seite und vertreten Ihre Interessen.

12. Anfechtungsklagen gegen Beschlüsse der Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung ist ein zentraler Bestandteil des Wohnungseigentumsrechts. Doch nicht jeder Beschluss, der dort gefasst wird, entspricht auch der Rechtslage. Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, für Sie in solchen Fällen tätig zu werden und Ihre Rechte als Eigentümer effektiv zu verteidigen.

Unser Angebot umfasst die Prüfung von Beschlüssen, die Strategieentwicklung und die Erhebung einer Anfechtungsklage, sollte ein Beschluss der Eigentümerversammlung unwirksam oder nichtig sein.

Sie benötigen schnelle Hilfe von einem Fachanwalt für Mietrecht und WEG-Recht?

Kontaktieren Sie uns gerne sofort!

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Miet- und WEG-Recht

Stephanie Möbius

Rechtsanwältin und Notarin

Wolfang Siegert

Rechtsanwalt

Häufige Fragen

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Mietrecht können je nach Art und Umfang der Beratung oder Vertretung variieren. Es gibt grundsätzlich zwei Arten, wie Anwälte ihre Gebühren berechnen. (1) Abrechnung nach Zeitaufwand mit Stundenhonorar (2) Über den Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das eine Gebührentabelle für Anwaltstätigkeiten vorsieht.
Bitte sprechen Sie uns darauf an, wie die Kosten für Ihre individuelle Situation aussehen können. Wir beraten Sie transparent.
Die Seite, die den Rechtsstreit verliert, trägt in der Regel die gesamten Kosten des Rechtsstreits.
Eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht kann sinnvoll sein, wenn Sie rechtliche Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Mietern erwarten und eine finanzielle Absicherung wünschen. Sprechen Sie uns diesbezüglich gerne an, wenn Sie weitere Informationen oder Erfahrungswerte benötigen.
Als Vermieter kann es verschiedene Situationen geben, in denen es ratsam sein kann, einen auf Mietrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Hier sind einige Beispiele:
  • Mietausfälle
  • Kündigung des Mietverhältnisses
  • Räumungsklage
  • Mietvertragserstellung und Änderung
  • Modernisierung und Instandhaltung
  • Konflikte mit Mietern
  • Haftungsfragen
  • Behördliche Anliegen
  • Verkauf der Immobilie

Aus Sicht des Mieters können folgende Gründe für die Konsultation mit einem Anwalt sprechen:

  • Unberechtigte Kündigung
  • Mieterhöhung
  • Mängel in der Wohnung
  • Kaution
  • Unzulässige Klauseln im Mietvertrag
  • Lärmbelästigung oder Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Räumungsklage
  • Modernisierungsmaßnahmen
  • Schönheitsreparaturen bzw. Renovierungsklauseln

Es gibt viele Anwälte für Mietrecht in Berlin, die sehr kompetent und erfahren sind. Daher kann man nicht einen “besten” Anwalt benennen.

Wir empfehlen dennoch in jedem Fall die Konsultation mit einem Anwalt, der auf das Mietrecht spezialisiert ist, also mit einem Fachanwalt für Mietrecht. Ein Anwalt darf sich nur Fachanwalt nennen, wenn er im jeweiligen Rechtsgebiet besondere Kenntnisse und Erfahrungen erworben hat und sich jedes Jahr fortbildet.
Darüber hinaus vertreten wir die Ansicht, dass ein guter Anwalt sowohl Fachwissen als auch Empathie benötigt. Hören Sie bei der Wahl Ihres Anwalts im Zweifelsfall stets auf Ihr Bauchgefühl und lassen Sie sich nur von Anwälten vertreten, denen Sie vertrauen.

Die Kosten für einen vom Anwalt entworfenen Mietvertrag können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Komplexität des Vertrags und der individuellen Gebührenstruktur des Anwalts. In der Regel gelten die gesetzlichen Gebühren gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). 

Ein einfacher Standard-Mietvertrag, der die üblichen Bestimmungen und Klauseln enthält, könnte zwischen etwa 250 und 300 Euro kosten, wenn eine Abrechnung nach Zeitaufwand mit dem entsprechenden Stundensatz vereinbart wird. Bei individuellen Anpassungen oder besonderen Vereinbarungen können die Kosten höher ausfallen.

Ja, eine Mieterhöhung kann vom Mieter abgelehnt werden, wenn sie unberechtigt ist, die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt oder die Frist nicht eingehalten wurde. Der Mieter muss die Ablehnung schriftlich und innerhalb der gesetzlichen Frist mitteilen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
Im Mietrecht muss grundsätzlich der Mieter den Mangel beweisen, wenn er Mängel in der Mietwohnung geltend machen möchte. Es ist wichtig, dass der Mieter den Mangel dem Vermieter unverzüglich meldet und ihm eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels setzt. Wenn der Vermieter den Mangel nicht innerhalb der Frist behebt, kann der Mieter unter Umständen die Miete mindern oder weitere rechtliche Schritte einleiten. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen der Vermieter die Mangelhaftigkeit der Wohnung kennt oder kennen muss.
Mieterhöhungen im Mietrecht werden in der Regel durch den Mieter überprüft. Wenn der Vermieter eine Mieterhöhung ausspricht, hat der Mieter das Recht, die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit der Mieterhöhung zu überprüfen. Der Mieter kann die Mieterhöhung selbst prüfen oder einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin konsultieren, um eine rechtliche Bewertung der Erhöhung zu erhalten.
Die Dauer einer Klage im Mietrecht kann stark variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Es gibt kein festes Zeitlimit, da es von der Komplexität des Falles, der Auslastung des Gerichts, dem Streitwert und anderen Umständen abhängt. In der Regel kann man jedoch von einigen Monaten bis zu mehreren Jahren ausgehen. Bei einfacheren Fällen wie einer Klage auf Zustimmung zu einer Mieterhöhung oder einer Mängelbeseitigung kann das Verfahren vergleichsweise schnell abgeschlossen werden, möglicherweise innerhalb weniger Monate, falls kein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.
Der telefonische Erstkontakt mit unserer Kanzlei ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Beim Erstkontakt können Sie uns Ihre Situation genauestens schildern. Anschließend können wir einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren. Vor diesem Termin klären wir sie transparent über anfallende Kosten auf.    
Im deutschen Mietrecht gibt es verschiedene gesetzlich geregelte Möglichkeiten für eine Mieterhöhung. Die häufigsten Formen der gerechtfertigten Mieterhöhung sind:
  1. Staffelmiete
  2. Indexmiete
  3. Modernisierungsmieterhöhung
  4. Vergleichsmiete/Mietspiegel
  5. Individualvereinbarung

 

Es ist wichtig zu beachten, dass bei jeder Mieterhöhung die gesetzlichen Regelungen und die Bestimmungen im Mietvertrag eingehalten werden müssen. Eine Mieterhöhung ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie auf einer gesetzlich anerkannten Grundlage beruht und alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Gerne klären unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht Sie diesbezüglich auf.

Im deutschen Mietrecht ist es in der Regel nicht möglich, die außergerichtlichen Anwaltskosten für die Vertretung des Vermieters in mietrechtlichen Angelegenheiten auf den Mieter umzulegen.
Wenn Sie die Mieterhöhung nicht zahlen, kann der Vermieter eine Mieterhöhungszustimmungsklage erheben.
Als Mieter haben Sie auch das Recht, die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhung gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn Sie Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Erhöhung haben, können Sie die Zahlung der erhöhten Miete verweigern und die Angelegenheit vor Gericht klären lassen. Sprechen Sie uns in dieser Angelegenheit an, wir vertreten Sie durchsetzungsstark.
Wenn in der Mietwohnung Schimmel auftritt, kann der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen die Miete kürzen. Die Mietminderung ist eine rechtliche Möglichkeit, die der Mieter in Anspruch nehmen kann, wenn die Wohnung mangelhaft ist und dadurch die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist. Folgende Schritte sind nun zu tun:
  1. Anzeige des Mangels
  2. Beseitigungsfrist setzen
  3. Höhe der Mietminderung feststellen (angemessene Höhe, nicht willkürlich)
  4. Schriftliche Mitteilung

Es ist wichtig zu beachten, dass nicht jeder Schimmelbefall automatisch eine Mietminderung rechtfertigt. Ziehen Sie bei Schimmelbefall unsere erfahrenen Anwälte für Mietrecht zu Rate, um Ihre Situation individuell zu bewerten und die Mietminderung angemessen zu planen und gestalten.

Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, kann der Mieter folgende Schritte unternehmen:
  1. Schriftliche Aufforderung zur Rückzahlung der Kaution mit Fristsetzung
  2. Prüfen, ob die Kaution ordnungsgemäß angelegt wurde
  3. Versuch einer außergerichtlichen Einigung oder Mediation
  4. Klage auf Rückzahlung der Kaution vor Gericht einreichen

Unsere Mietrechtsanwälte haben hierbei viel Erfahrung. Kontaktieren Sie uns diesbezüglich gerne noch heute, damit wir uns Ihren individuellen Fall anschauen können.

Im Mietrecht gibt es verschiedene Arten von Klagen, die Mieter und Vermieter vor Gericht einreichen können, um ihre Rechte und Ansprüche geltend zu machen. Hier sind einige der häufigsten Klagen im Mietrecht:
  1. Räumungsklage: Der Vermieter reicht eine Räumungsklage ein, um einen Mieter zur Herausgabe der Mietwohnung zu zwingen, beispielsweise bei Zahlungsrückständen, Kündigung wegen Eigenbedarfs oder wegen Vertragsverletzungen.
  2. Klage auf Mietzahlung: Der Vermieter kann eine Klage auf Mietzahlung einreichen, wenn der Mieter die Miete nicht vollständig oder pünktlich zahlt.
  3. Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Wenn der Mieter eine Mieterhöhung ablehnt, kann der Vermieter eine Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung einreichen, um die Erhöhung gerichtlich zu prüfen.
  4. Klage auf Mängelbeseitigung: Der Mieter kann eine Klage auf Mängelbeseitigung einreichen, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die der Vermieter nicht beseitigt.
  5. Klage auf Schadensersatz: Sowohl Mieter als auch Vermieter können eine Klage auf Schadensersatz einreichen, wenn die andere Partei ihre vertraglichen Pflichten verletzt hat und dadurch Schäden entstanden sind.
  6. Klage auf Feststellung des Mietverhältnisses: In einigen Fällen kann es erforderlich sein, das Mietverhältnis gerichtlich feststellen zu lassen, etwa bei Uneinigkeit über den Vertragsbeginn oder die Kündigung.
  7. Klage auf Rückzahlung der Kaution: Wenn der Vermieter die Kaution nicht zurückzahlt, kann der Mieter eine Klage auf Rückzahlung der Kaution einreichen.

Wir empfehlen Ihnen: Holen Sie sich vor einer Klage rechtlichen Rat ein. Unsere Anwälte für Mietrecht können die Erfolgsaussichten Ihres individuellen Falles genauestens abwägen und ihnen daraus abgeleitete Handlungsempfehlungen geben.

Was unsere Fachanwälte für Mietrecht und WEG-Recht der Kanzlei Grawert auszeichnet

Unsere Fachanwälte für Mietrecht und WEG-Recht bringen eine langjährige Erfahrung und viel Passion für Ihr Rechtsgebiet mit. Das bedeutet: Wir haben erfolgreich hunderte von Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten dürfen.
Was unsere Fachanwälte des Weiteren auszeichnet, ist die Kombination aus Fachwissen und Empathie.
Fachwissen

Wir wissen bestens darüber Bescheid, was im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht möglich ist und was nicht. Diesbezüglich beraten wir Sie stets transparent. Ebenfalls bilden wir uns regelmäßig weiter und beschäftigen uns täglich mit der Entwicklung dieser Rechtsgebiete. So stellen wir sicher, dass wir Sie stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung beraten und vertreten.

Empathie

Eine klare und empathische Kommunikation ist für unsere Rechtsanwälte ein besonderes Anliegen. Uns ist bewusst, dass miet- und immobilienrechtliche Streitigkeiten häufig sehr emotional geladen sind. Und nicht zuletzt: Juristische Fachtermini und Gesetzgebungen können verwirrend und unklar erscheinen. Diese Verwirrung lösen wir gerne für Sie auf. Wir sprechen Ihre Sprache und begleiten Sie gerne, damit Ihr Anliegen möglichst schnell und stressfrei umgesetzt wird.

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