Nach der Schule ist oftmals vor der Hochschule.
Die bildungsrechtlichen Streitigkeiten und Herausforderungen hören mit Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife jedoch nicht auf.
- Wie erhalte ich den gewünschten Studienplatz?
- Werden meine bisherigen Leistungen anerkannt?
- Kann ich trotz meiner Beeinträchtigung studieren?
- Kann die Hochschule mich tatsächlich exmatrikulieren?
- Habe ich die Prüfung nicht bestanden?
Diese und viele weitere Konstellationen ergeben sich im Rahmen des Hochschulrechts.
Oftmals fühlen sich Studierende der Hochschule gegenüber machtlos, doch das sind Sie keineswegs.
Das Hochschulrecht bietet für viele Fallkonstellationen einen gesetzlichen Schutz, den Sie annehmen und durchsetzen sollten, denn schließlich handelt es sich bei dem Besuch der Hochschule – anders als beim Besuch der Schule – um einen von Ihnen gewählten freiwilligen Besuch, um eines Tages Ihren Traumberuf ausüben zu können.
Zu unseren Haupttätigkeitsfeldern gehören im Bereich des Hochschulrechts:
- Studienplatzklagen
- Nichtbestehen von Prüfungen
- Endgültiges Nichtbestehen
- Exmatrikulation
- Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Nachteilsausgleich