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Anwalt für Schulrecht in Berlin

Unsere Fachanwälte mit langjähriger Spezialisierung auf das Berliner Schulrecht unterstützen Eltern und Schüler in allen Themen rund um das Schulrecht. Mit Fachwissen und Empathie stehen wir bei Bedarf gerne auch Ihnen zur Verfügung. 

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Lea Comans

Rechts- und Fachanwältin für Verwaltungsrecht
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Unsere Beratungsfelder im Schulrecht

  • Schulplatz an der Wunschschule
  • Einschulung Grundschule
  • Aufnahme in besondere Schulen und Klassen
  • Prüfungsanfechtung

  • Abitur- und MSA-Prüfung
  • Versetzungsprüfungen
  • Jahrgangszeugnisse
  • Nichtversetzung / Aufrücken
  • Probejahr

  • Erziehungsmaßnahmen / Ordnungsmaßnahmen
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Schulverweis
  • Versetzung in Parallelklasse

  • Ausschluss von Klassenfahrt
  • Rückstellung von der Schulpflicht
  • Beurlaubung
  • freiwilliges Wiederholen eines Schuljahres

Unsere Leistungen im Schulrecht

Die meisten unserer Mandanten im Schulrecht wenden sich wegen Schulplatzklagen, Ordnungsmaßnahmen und Prüfungsanfechtungen an uns. Aus diesem Grund betrachten wir zunächst diese Bereiche genauer. Anschließend listen wir Ihnen weitere schulrechtliche Leistungen auf, die nicht ganz so häufig, aber dennoch immer wieder angefragt werden.

1. Schulplatz einklagen an der Wunschschule

Falls Ihr Kind an der gewünschten Schule in Berlin keinen Schulplatz bekommen hat, kann dieser Platz mit einer Schulplatzklage eingeklagt werden. Wir beraten Sie gerne darüber, wie Sie im Fall einer Ablehnung der Schule vorgehen können und wie es um die Erfolgsaussichten der Klage in Ihrem individuellen Fall steht. Bei Bedarf vertreten wir Sie gerichtlich und setzen uns konsequent dafür ein, dass Ihr Kind den Schulplatz an der Wunschschule bekommt. Selbstverständlich klären wir auch transparent über die zu erwartenden Kosten auf.

Anwendungsbereiche:

  • Einschulung in der Grundschule
  • Übergang von der 5. in die 7. Klasse
  • Übergang in die Oberstufe (Gymnasium)
  • Aufnahme an speziellen Schulen (z. B. Europaschulen)

2. Prüfungsanfechtung / Notenanfechtung

Abschlussprüfungen wie das Abitur oder der Mittlere Schulabschluss (MSA) entscheiden maßgeblich über die Zukunft Ihres Kindes mit. Leider kann es vorkommen, dass die Benotung eines Schülers nicht gerecht ausfällt oder sonstige unrechtmäßige Benotungsfehler passieren.

Mit einer Prüfungsanfechtung können wir analysieren, ob Ihr Kind korrekt benotet wurde und je nach Sachlage die nötigen Schritte gehen, um die Angelegenheit mit möglichst hohen Chancen zu Ihren Gunsten zu wenden.

Anwendungsbereiche:

  • Übergang gymnasiale Oberstufe, Abitur, MSA
  • Nachprüfungen mit Versetzungsrelevanz
  • Allgemeine Noten & Jahreszeugnisse

3. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sind die Reaktion einer Schule auf Pflichtverletzungen von Schülern. Die Wahl des Erziehungsmittels (z. B. mündliche Rüge) liegt im Ermessen der jeweiligen Lehrkraft. Eine Ordnungsmaßnahme geht einen Schritt weiter und greift in die Rechtsstellung der Schüler ein. Ordnungsmaßnahmen können mit Hilfe eines Widerspruchsverfahrens geprüft und gegebenenfalls widerrufen werden.

Je früher Eltern sich einen Rat von einem Anwalt holen, desto größer die Chance, dass die Maßnahme für Ihr Kind geringer ausfällt oder sogar komplett gestrichen wird.

Anwendungsbereiche:

  • Schulverweis
  • Versetzung in eine Parallelklasse
  • Ausschluss vom Unterricht oder einer Klassenfahrt

4. Nichtversetzung

Ihr Kind hat das Probejahr an der Schule nicht bestanden? Gerne können wir Ihren individuellen Fall prüfen und uns dafür einsetzen, dass Ihr Kind doch noch versetzt wird. Wir beraten Sie diesbezüglich ausführlich.

5. Weitere schulrechtliche Leistungen

  • Wiederholen eines Schuljahres (freiwillig)
  • Sonderpädagogischer Förderbedarf
  • Nachteilsausgleich (z. B. bei Lernstörungen wie Dyskalkulie)
  • Hochbegabtenförderung
  • Beurlaubung

Was unsere Schulrecht-Anwälte der Kanzlei Grawert auszeichnet

Unsere Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf Schulrecht bringen eine langjährige Erfahrung mit. Das bedeutet: Wir haben erfolgreich zahlreiche Mandanten gerichtlich und außergerichtlich vertreten dürfen.

Was unsere Schulrecht Anwälte weiterhin auszeichnet, ist die Kombination aus Fachwissen und Empathie. Eine stetige Beschäftigung und Analyse der Entwicklungen des Berliner Schulrechts stellt sicher, dass unsere Anwälte stets auf dem neuesten Stand der aktuellen Rechtsprechung sind. Wir wissen zu jedem Zeitpunkt, was in Ihrem Fall möglich oder auch nicht möglich ist. Diesbezüglich sind wir Ihnen gegenüber stets transparent.

Des Weiteren verfügen wir über ein breites Erfahrungsspektrum im Umgang mit Schulbehörden und kennen die Strukturen innerhalb der Berliner Schulverwaltung bestens. Dies kommt unseren Verfahren zu Gute, die wir stets mit Sorgfalt, Ehrgeiz und Gründlichkeit durchführen.

Klare Kommunikation und Empathie sind unseren Schulrecht-Spezialisten ebenfalls ein großes Anliegen. Uns ist bewusst, dass juristische Fachtermini für Eltern verwirrend sein können. Machen Sie sich diesbezüglich bitte keine Sorgen: Wir sprechen Ihre Sprache. Wir kennen Ihre Sorgen. Bei uns ist Ihr Anliegen daher in besten Händen.

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Häufig gestellte Fragen

Die Kosten für einen Rechtsanwalt für Schulrecht können je nach Art und Umfang der Beratung oder Vertretung variieren. Es gibt zwei Arten, wie Anwälte ihre Gebühren berechnen. (1) Stundenlohn (2) Über den Streitwert nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das eine Gebührentabelle für Anwaltstätigkeiten vorsieht.

Bitte sprechen Sie uns darauf an, wie die Kosten für Ihre individuelle Situation aussehen können. Wir beraten Sie transparent.

Was dürfen Lehrer nicht fragen? Was darf ein Schulleiter nicht? Welche Schülerrechte gibt es eigentlich? Dies lässt sich natürlich nicht in Kürze beantworten. Fakt ist jedoch: Auch Lehrer stehen unter den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland und dürfen Schüler nicht zu bestimmten Handlungen zwingen (zum Beispiel der Abgabe des Handys). Bei Fragen zu Schülerrechten können Sie sich gerne ebenfalls an uns wenden.
In aller Regel nehmen wir mit einer erfolgreichen Schulplatzklage keinem anderen Kind den Schulplatz weg. Wenn eine Schulplatzklage erfolgreich war, liegt das in den meisten Fällen daran, dass das Aufnahmeverfahren vom Schulamt fehlerhaft durchgeführt wurde. In einem solchen Fall ist das Land Berlin dazu verpflichtet, einen weiteren Schulplatz an der Schule zu schaffen. 
Gute Anwälte zeichnen sich durch Spezialwissen aus. Aus diesem Grund raten wir besonders zur Kontaktaufnahme mit spezialisierten Anwälten, die in ihrem Fachgebiet eine tiefgreifende Expertise nachweisen können. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass ein guter Anwalt sowohl Fachwissen als auch Empathie und eine transparente Kommunikation mitbringen muss. Hören Sie im Zweifelsfall auf Ihr Bauchgefühl und lassen Sie sich nur von Anwälten vertreten, denen Sie vertrauen.

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