Versorgung gemeinsamer Kinder im Trennungsjahr
Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, müssen Eltern frühzeitig Regelungen zum Sorgerecht und Umgang treffen. Das Wohl der Kinder steht dabei an erster Stelle. In der Regel wird das gemeinsame Sorgerecht beibehalten, jedoch müssen klare Absprachen zur Betreuung, zum Aufenthaltsort und zum Unterhalt getroffen werden.
Der betreuende Elternteil hat Anspruch auf Kindesunterhalt, dessen Höhe sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet. Eine frühzeitige Einigung kann Streitigkeiten vermeiden und eine stabile Umgebung für die Kinder sicherstellen.
Anschaffungen im Trennungsjahr
Während des Trennungsjahres sollten größere finanzielle Transaktionen mit Bedacht vorgenommen werden. Vermögenswerte, die während der Ehe gemeinsam erworben wurden, fallen unter den Zugewinnausgleich und werden bei der Scheidung berücksichtigt. Um Streit zu vermeiden, ist es ratsam, größere Anschaffungen nur nach vorheriger Absprache mit dem Noch-Ehepartner oder mit juristischer Beratung zu tätigen. Es ist wichtig, dass alles schriftlich festgehalten wird, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Die Kanzlei Grawert in Berlin steht Ihnen dafür gerne in allen Fragen rund um das Thema Anschaffungen im Trennungsjahr mit fundierter rechtlicher Beratung zur Seite.
Lohnsteuerklassenwechsel: Was gilt es zu beachten?
Ehepaare profitieren häufig von steuerlichen Vorteilen, insbesondere durch die Kombination der Steuerklassen III und V. Spätestens im Jahr nach der Trennung muss ein Wechsel in die Steuerklasse I oder II (für Alleinerziehende) erfolgen. Dieser Wechsel kann finanzielle Auswirkungen haben, weshalb eine frühzeitige Steuerberatung sinnvoll ist. Vor allem sollten die finanziellen Auswirkungen des Wechsels sorgfältig geprüft werden.
Recht auf Trennungsunterhalt
Der wirtschaftlich schwächere Ehepartner hat während des Trennungsjahres Anspruch auf Trennungsunterhalt, sofern eine finanzielle Abhängigkeit besteht. Der Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. In Einzelfällen kann er enden, wenn der Berechtigte eigenes Einkommen erzielt oder in einer neuen verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.
Die Berechnung des Unterhalts richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Einkommensverhältnissen der Ehepartner. Üblicherweise wird der Bedarf anhand der Halbteilungsmethode berechnet, wobei dem unterhaltsberechtigten Partner etwa 3/7 des bereinigten Nettoeinkommens des Ehepartners zustehen können.
Versöhnungsversuch im Trennungsjahr
Ehepartner dürfen während des Trennungsjahres Versöhnungsversuche unternehmen, ohne dass das Trennungsjahr erneut beginnt. Die Trennungszeit gibt den Partnern die Möglichkeit, ihre Entscheidung zu überdenken. Kurze Annäherungen von bis zu drei Monaten haben keine Auswirkungen auf die Scheidungsfrist.
Eine neue Beziehung mit einem anderen Partner während des Trennungsjahres ist grundsätzlich möglich, kann jedoch rechtliche und finanzielle Folgen haben. Insbesondere kann ein Nachweis über eine verfestigte neue Partnerschaft den Anspruch auf Trennungsunterhalt beenden. Zudem kann es Auswirkungen auf das Scheidungsverfahren haben, wenn der andere Ehepartner dies als Verstoß gegen die eheliche Solidarität wertet.