
Familienrecht
Durch unsere Fachanwälte für Familienrecht beraten und vertreten wir Sie in allen Bereichen des Familienrechts außergerichtlich und gerichtlich konstruktiv und ergebnisorientiert. Ein besonderer Fokus liegt auf der außergerichtlichen streitvermeidenden Tätigkeit, insbesondere in der Prüfung und Gestaltung von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen.
Im Falle einer Trennung und Scheidung sind neben den wichtigen Fragen zum Trennungs- und nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt und Volljährigenunterhalt und der Aufteilung der Rentenanwartschaften auch Regelungen zur güterrechtlichen Auseinandersetzung, insbesondere zur Auseinandersetzung von gemeinsamen Immobilien und zum Zugewinnausgleich zu treffen. Diese gilt es zielorientiert und wirtschaftlich zu lösen. Wir unterstützen Sie in diesen Bereichen sowohl außergerichtlich als auch bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Unterhalts-und Zugewinnausgleichsansprüche.
Durch die steigende Mobilität in der heutigen Zeit gewinnen grenzüberschreitende Sachverhalte immer mehr an Bedeutung, was sich bei der Wohnsitznahme im Ausland und der Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger im Familienrecht niederschlägt. In diesen Fällen gilt es insbesondere zu klären, welches – deutsches oder ausländisches – Recht auf die Scheidung anzuwenden ist. Unsere Kanzlei verfügt über eine besondere Expertise in der Bearbeitung derartiger Mandate mit Auslandsbezug.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung bieten wir Ihnen bundesweit die Möglichkeit der schnellen und unkomplizierten Online-Scheidung. Hierzu müssen Sie lediglich den unter Online-Scheidung zur Verfügung gestellten Fragebogen vollständig ausfüllen und uns unterschrieben zurücksenden und diesem folgende Unterlagen beifügen:
- Heiratsurkunde
- Geburtsurkunden von gemeinsamen minderjährigen Kindern
- notarieller Ehevertrag, soweit vorhanden
- notarielle Trennung-Scheidungsfolgevereinbarung, soweit vorhanden
Nach sofortiger Prüfung Ihrer Unterlagen werden wir Ihnen ein Vollmachtsformular zusenden, das Sie bitte unterschrieben im Original an uns zurücksenden. Mit Eingang der von Ihnen unterzeichneten Vollmacht kommt der Mandatsvertrag zustande, sodass wir dann für Sie den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht unverzüglich einreichen werden.