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Ehevertrag

Eine Ehe ist ein Bund fürs Leben – doch manchmal ändern sich Lebensumstände, Vermögensverhältnisse oder persönliche Ziele. Ein durchdachter Ehevertrag kann helfen, faire Regelungen zu treffen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

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Was versteht man unter einem Ehevertrag?

Ein Ehevertrag ermöglicht es Ehepartnern, individuelle Regelungen für ihre Ehe und mögliche Trennungsszenarien zu treffen. Ein Ehevertrag sollte von beiden beteiligten Ehepartnern gemeinsam erstellt werden, um faire Bedingungen zu gewährleisten. Er kann sowohl vor als auch nach der Eheschließung geschlossen werden und bietet eine maßgeschneiderte Absicherung hinsichtlich Vermögen, Unterhalt und Altersvorsorge. Besonders für Selbstständige, Unternehmer oder Paare mit unterschiedlichen Vermögensverhältnissen ist ein Ehevertrag sinnvoll.

Was regelt der Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann zahlreiche Aspekte der Ehe und einer möglichen Scheidung festlegen, darunter:

Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung

Ohne eine vertragliche Regelung gilt in Deutschland automatisch der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass im Falle einer Scheidung der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird. Mit einem Ehevertrag kann stattdessen eine Gütertrennung vereinbart werden, sodass jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen behält und kein Zugewinnausgleich erfolgt. Alternativ kann eine modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart werden, um bestimmte Vermögenswerte vom Ausgleich auszunehmen.

Unterhaltsvereinbarungen

Die gesetzlichen Unterhaltsregelungen legen fest, wann und in welcher Höhe ein Ehegatte nach einer Scheidung Unterhalt leisten muss. Ein Ehevertrag ermöglicht es, diese Regelungen individuell anzupassen – beispielsweise durch die Begrenzung oder den vollständigen Ausschluss von Unterhaltszahlungen oder die Vereinbarung fester Unterhaltsbeträge. Dies kann insbesondere bei großen Einkommensunterschieden oder bei speziellen familiären Konstellationen sinnvoll sein.

Versorgungsausgleich

Während der Ehe erwerben beide Partner Rentenansprüche, die im Falle einer Scheidung grundsätzlich hälftig aufgeteilt werden. Durch einen Ehevertrag kann dieser Versorgungsausgleich modifiziert oder in bestimmten Fällen sogar ausgeschlossen werden, sofern dies nicht zu einer unzumutbaren Benachteiligung eines Ehepartners führt. Dies ist besonders bei Selbstständigen oder internationalen Ehen von Bedeutung.

Erbrechtliche Bestimmungen

Ein Ehevertrag kann auch erbrechtliche Aspekte regeln, indem beispielsweise der Pflichtteilsanspruch eines Ehepartners modifiziert oder ausgeschlossen wird. Dies kann in Kombination mit einem Testament dazu beitragen, die Vermögensnachfolge gezielt zu steuern und Streitigkeiten im Erbfall zu vermeiden.

Weitere individuelle Vereinbarungen

Neben den klassischen Regelungen können Ehepartner in einem Ehevertrag auch spezifische Vereinbarungen treffen, die auf ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen über den Umgang mit Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Schulden. Auch Vereinbarungen über die Aufteilung von Haushaltskosten oder die Altersvorsorge können Bestandteil eines Ehevertrages sein.

Für welche Fallgruppen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Ein Ehevertrag ist besonders empfehlenswert für:

  • Unternehmer und Selbstständige zur Sicherung des Betriebsvermögens,
  • Ehepartner mit erheblichen Vermögensunterschieden,
  • Paare mit Kindern aus früheren Beziehungen zur gezielten Absicherung,
  • Internationale Ehen, um klare Regelungen über anwendbares Recht zu treffen.

Je nach individueller Situation kann ein Ehevertrag unterschiedliche Regelungen enthalten, die auf die spezifischen Bedürfnisse der Ehepartner zugeschnitten sind.

Wer hilft beim Ehevertrag? – Anwalt oder Notar?

Während ein Anwalt bei der individuellen Gestaltung eines Ehevertrags berät und rechtliche Fallstricke vermeidet, ist für die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags zwingend ein Notar erforderlich. Die Zusammenarbeit von Anwalt (Ehevertrag) und Notar kann sinnvoll sein, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln.

Bei der Kanzlei Grawert in Berlin erhalten Sie umfassende Unterstützung zum Thema Ehevertragaus einer Hand. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie individuell zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, klären Sie über Vor- und Nachteile auf und helfen Ihnen, eine faire und ausgewogene Lösung zu finden. Da ein Ehevertrag für seine rechtliche Gültigkeit notariell beurkundet werden muss, profitieren Sie bei uns zusätzlich von der direkten Zusammenarbeit mit Notaren, mit denen wir seit langem kooperieren. So gewährleisten wir eine nahtlose und effiziente Abwicklung – von der ersten Beratung bis zur finalen Beurkundung. Mit unserer Expertise sind Sie in allen Fragen rund um den Ehevertrag bestens aufgehoben.

Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten für einen Ehevertrag hängen vom Umfang der Regelungen und dem Vermögen der Ehepartner ab. Der Wert des Vermögens der Ehegatten ist maßgeblich für die Notargebühren und die Honorare von Rechtsanwälten. Die Gebühren für Anwalt (Ehevertrag) und Notar richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Eine anwaltliche Beratung kann mehrere hundert Euro kosten, während die notarielle Beurkundung sich nach dem Vermögenswert der Ehepartner richtet. Kontaktieren Sie uns daher gerne, um mögliche Kostenfaktoren frühzeitig zu besprechen.

Rechtliche Wirksamkeit und Anpassung eines Ehevertrags

Die Wirksamkeit eines Ehevertrags setzt voraus, dass er den gesetzlichen Vorgaben entspricht und keine sittenwidrigen oder einseitig benachteiligenden Regelungen enthält. Damit Ihr Vertrag rechtssicher gestaltet ist, unterstützt Sie die Kanzlei Grawert in Berlin mit einer fundierten rechtlichen Prüfung und individuellen Anpassungen. Sollte sich Ihre Lebenssituation ändern, sind nachträgliche Modifikationen des Ehevertrags möglich – diese müssen jedoch erneut notariell beurkundet werden.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht
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Häufige Fragen zum Ehevertrag

Ein Ehevertrag ist besonders sinnvoll für Unternehmer, vermögende Paare und Ehepartner mit ungleichen finanziellen Verhältnissen. Auch bei internationalen Ehen oder Patchwork-Familien kann er Klarheit schaffen. Er kann sowohl vor als auch nach der Hochzeit abgeschlossen werden. Die Kanzlei Grawert berät Sie individuell, ob ein Ehevertrag für Ihre Situation empfehlenswert ist.
Ein Ehevertrag kann bei einseitig benachteiligenden Klauseln unwirksam sein. Notare tragen daher die Verantwortung dafür, dass alle Vertragsparteien die Bedingungen und Folgen des Ehevertrags vollständig verstehen. Unsere Anwälte sorgen gleichzeitig dafür, dass Ihr Vertrag ausgewogen und rechtssicher gestaltet ist.

Nein, ein Ehevertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtsverbindlich zu sein. Die Kanzlei Grawert unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung und koordiniert die Beurkundung mit einem Notar aus der eigenen Kanzlei.

Es gibt Verträge zur Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaften und Eheverträge mit individuellen Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Erbrecht. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigen.

Die Kosten variieren je nach Aufwand und Vermögensverhältnissen. Eine Erstberatung kann zwischen 200 und 500 Euro kosten, eine komplette Vertragsgestaltung mehr. Wir informieren Sie transparent über die anfallenden Gebühren.

Ja, ein Anwalt kann den Ehevertrag entwerfen und rechtlich prüfen. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist der richtige Ansprechpartner für die Erstellung eines Ehevertrages. Die notarielle Beurkundung ist jedoch erforderlich, um ihn rechtskräftig zu machen. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung.

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