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Gütertrennung

Was passiert mit dem gemeinsamen Vermögen im Falle einer Scheidung oder Trennung? Diese Frage stellen sich viele Paare – spätestens, wenn sie den Bund der Ehe eingehen oder gemeinsame Investitionen planen. Oftmals wird angenommen, dass eine Hochzeit automatisch zu wirtschaftlicher Einheit führt. In rechtlicher Hinsicht sieht die Realität jedoch differenzierter aus. Genau an diesem Punkt setzt das Konzept der Gütertrennung an – ein rechtlicher Rahmen, der insbesondere für Paare mit ungleichen Vermögensverhältnissen, Unternehmer oder Personen mit komplexen Vermögensstrukturen von großer Bedeutung ist.

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Was ist Gütertrennung?

Die Gütertrennung ist einer von drei gesetzlich geregelten Güterständen im deutschen Familienrecht. Während beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein finanzieller Ausgleich für den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs vorgesehen ist, bleibt bei der Gütertrennung das Vermögen der Ehepartner strikt getrennt. Es findet weder eine Vermögensmischung noch ein Ausgleich statt – auch nicht im Falle der Scheidung.

Im Vergleich:

  • Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard): Vermögen der Eheleute bleibt während der Ehe getrennt, aber im Scheidungsfall erfolgt ein Zugewinnausgleich.
  • Gütergemeinschaft: Beide Ehepartner bringen ihr Vermögen in einen gemeinsamen Pool ein – mit umfassender gemeinschaftlicher Verantwortung.
  • Gütertrennung: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen – vollständig und dauerhaft, auch im Scheidungsfall.

Diese Unterschiede sind juristisch hochkomplex, weshalb eine kompetente Beratung durch einen Anwalt für Gütertrennung essenziell ist. Unsere Kanzlei Grawert Berlin klärt Sie transparent über Ihre Optionen auf und erarbeitet mit Ihnen ein passendes Modell.

Für wen ist Gütertrennung geeignet?

Die Entscheidung für die Gütertrennung wird häufig dann getroffen, wenn ein oder beide Ehepartner bestimmte wirtschaftliche Interessen schützen möchten. Dies kann unter anderem folgende Personengruppen betreffen:

  • Unternehmer und Selbstständige, die ihre betrieblichen Risiken nicht auf den Ehepartner übertragen wollen.
  • Personen mit erheblichem Vorvermögen, etwa durch Erbschaft oder Schenkung.
  • Ehepaare mit erheblichen Einkommensunterschieden
  • Ehen in zweiter oder dritter Ehe, bei denen Vermögen gezielt für Kinder aus erster Ehe geschützt werden soll.

Die Gütertrennung kann auch emotionale Klarheit schaffen: Wenn wirtschaftliche Unabhängigkeit gewünscht ist, schafft dieser Güterstand einen klaren Rahmen.

In einem vertraulichen Gespräch prüfen wir in der Kanzlei Grawert Berlin, ob die Gütertrennung für Ihre Lebenssituation der geeignete Güterstand ist – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vermögensstruktur und familiären Verhältnisse.

Gütertrennung per Ehevertrag

Die Gütertrennung kommt nur dann zur Anwendung, wenn sie explizit per Ehevertrag vereinbart wird. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. In der Regel empfiehlt es sich, den Ehevertrag bereits vor der Eheschließung zu schließen – doch auch während einer bestehenden Ehe kann Gütertrennung nachträglich vereinbart werden.

Ein durchdachter Ehevertrag sollte mehr umfassen als nur die Vereinbarung der Gütertrennung. Er kann auch Regelungen zu Unterhalt wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt sowie Altersvorsorgeausgleich oder zur Verteilung gemeinsamer Schulden enthalten. Als Anwalt für Gütertrennung begleiten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags – juristisch präzise, rechtssicher und mit Blick auf langfristige Stabilität.

Bedeutung der Gütertrennung im Steuerrecht

Auch steuerlich kann die Gütertrennung erhebliche Auswirkungen haben. Insbesondere im Bereich der Schenkungs- und Erbschaftsteuer sowie bei der Einkommensteuer lohnt sich eine genaue Betrachtung. Im Gegensatz zur Zugewinngemeinschaft gibt es bei der Gütertrennung keinen steuerfreien Zugewinnausgleich, was im Erbfall oder bei lebzeitigen Vermögensübertragungen zu einer höheren Steuerbelastung führen kann. Der Ehepartner profitiert in diesem Fall lediglich von den allgemeinen Freibeträgen zwischen Ehegatten, ohne den zusätzlichen steuerlichen Vorteil eines Zugewinnausgleichs.

Bedeutung der Gütertrennung im  Erbrecht

Ein oft übersehener Aspekt der Gütertrennung ist ihre Auswirkung auf das Erbrecht. Denn während der überlebende Ehepartner im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft einen pauschalen Zugewinnausgleich erhält – was seine Erbquote erhöht –, entfällt dieser Vorteil bei der Gütertrennung.

Das bedeutet konkret: Der überlebende Ehepartner erhält lediglich die gesetzliche Erbquote von 1/4, nicht aber den zusätzlichen Zugewinnausgleich. Dies kann zu einer deutlich geringeren Erbquote führen, insbesondere wenn keine testamentarischen Regelungen getroffen wurden.

Vorteile und Nachteile der Gütertrennung

Die Gütertrennung bietet zahlreiche Vorteile – aber auch gewisse Risiken, die es zu bedenken gilt. Eine professionelle Beratung durch einen Anwalt für Gütertrennung ist daher unerlässlich.

Vorteile:

  • Klare Trennung der Vermögensmassen.
  • Keine gegenseitige Haftung für Schulden des Ehepartners.
  • Unternehmerische Unabhängigkeit bleibt gewahrt.
  • Vereinfachte Vermögensverwaltung
  • Schutz vor ungewolltem Zugewinnausgleich bei Scheidung.

Nachteile:

  • Kein automatischer finanzieller Ausgleich bei wirtschaftlicher Ungleichheit.
  • Im Erbfall ggf. geringere Erbquote für den Ehepartner.
  • Kann als „unromantisch“ oder misstrauisch wahrgenommen werden.
  • Risiko einseitiger Benachteiligung ohne ergänzende vertragliche Regelungen.

Unser Ziel bei Grawert Berlin ist es, eine faire, transparente und ausgewogene Lösung zu entwickeln – damit die Vorteile der Gütertrennung nicht durch unbeabsichtigte Nachteile überschattet werden.

Die Güterstandsschaukel – Steuergestaltung durch Wechsel des Güterstandes

Ein besonders interessantes Gestaltungsmittel für vermögende Ehepaare ist die sogenannte Güterstandsschaukel. Dabei wechseln die Ehepartner zunächst von der Zugewinngemeinschaft zur Gütertrennung – inklusive eines fiktiven Zugewinnausgleichs –, um später eventuell erneut in die Zugewinngemeinschaft zurückzukehren.

Der Clou: Der bei der Umstellung fällig werdende Zugewinnausgleich kann steuerfrei erfolgen, da er im Rahmen eines Ehevertrags zwischen Ehegatten geregelt wird. Dieses Modell wird daher oft als Mittel zur steuerfreien Vermögensübertragung genutzt.

Die rechtssichere Umsetzung erfordert jedoch exakte Planung und juristische Begleitung. Als spezialisierte Anwälte für Gütertrennung sind wir mit der Gestaltung und notariellen Umsetzung solcher Wechsel bestens vertraut und beraten Sie diskret, steuerlich abgestimmt und individuell.

Ihre Experten für Gütertrennung – Kanzlei Grawert Berlin

Die Gütertrennung ist mehr als nur ein rechtlicher Rahmen im Güterrecht – sie ist ein Instrument zur Selbstbestimmung, Risikovorsorge und finanziellen Fairness. Ob als Unternehmer, Kapitalanleger oder Privatperson: Wenn Sie Ihre wirtschaftliche Eigenständigkeit schützen und familiäre Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden möchten, ist die Gütertrennung ein zukunftsweisender Schritt.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht
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