Was ist Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist einer von drei gesetzlich geregelten Güterständen im deutschen Familienrecht. Während beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft ein finanzieller Ausgleich für den während der Ehe erzielten Vermögenszuwachs vorgesehen ist, bleibt bei der Gütertrennung das Vermögen der Ehepartner strikt getrennt. Es findet weder eine Vermögensmischung noch ein Ausgleich statt – auch nicht im Falle der Scheidung.
Im Vergleich:
- Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Standard): Vermögen der Eheleute bleibt während der Ehe getrennt, aber im Scheidungsfall erfolgt ein Zugewinnausgleich.
- Gütergemeinschaft: Beide Ehepartner bringen ihr Vermögen in einen gemeinsamen Pool ein – mit umfassender gemeinschaftlicher Verantwortung.
- Gütertrennung: Jeder Ehepartner behält sein eigenes Vermögen – vollständig und dauerhaft, auch im Scheidungsfall.
Diese Unterschiede sind juristisch hochkomplex, weshalb eine kompetente Beratung durch einen Anwalt für Gütertrennung essenziell ist. Unsere Kanzlei Grawert Berlin klärt Sie transparent über Ihre Optionen auf und erarbeitet mit Ihnen ein passendes Modell.
Für wen ist Gütertrennung geeignet?
Die Entscheidung für die Gütertrennung wird häufig dann getroffen, wenn ein oder beide Ehepartner bestimmte wirtschaftliche Interessen schützen möchten. Dies kann unter anderem folgende Personengruppen betreffen:
- Unternehmer und Selbstständige, die ihre betrieblichen Risiken nicht auf den Ehepartner übertragen wollen.
- Personen mit erheblichem Vorvermögen, etwa durch Erbschaft oder Schenkung.
- Ehepaare mit erheblichen Einkommensunterschieden
- Ehen in zweiter oder dritter Ehe, bei denen Vermögen gezielt für Kinder aus erster Ehe geschützt werden soll.
Die Gütertrennung kann auch emotionale Klarheit schaffen: Wenn wirtschaftliche Unabhängigkeit gewünscht ist, schafft dieser Güterstand einen klaren Rahmen.
In einem vertraulichen Gespräch prüfen wir in der Kanzlei Grawert Berlin, ob die Gütertrennung für Ihre Lebenssituation der geeignete Güterstand ist – unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vermögensstruktur und familiären Verhältnisse.
Gütertrennung per Ehevertrag
Die Gütertrennung kommt nur dann zur Anwendung, wenn sie explizit per Ehevertrag vereinbart wird. Ein solcher Vertrag muss notariell beurkundet werden, um rechtlich wirksam zu sein. In der Regel empfiehlt es sich, den Ehevertrag bereits vor der Eheschließung zu schließen – doch auch während einer bestehenden Ehe kann Gütertrennung nachträglich vereinbart werden.
Ein durchdachter Ehevertrag sollte mehr umfassen als nur die Vereinbarung der Gütertrennung. Er kann auch Regelungen zu Unterhalt wie Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt sowie Altersvorsorgeausgleich oder zur Verteilung gemeinsamer Schulden enthalten. Als Anwalt für Gütertrennung begleiten wir Sie bei der Gestaltung Ihres Ehevertrags – juristisch präzise, rechtssicher und mit Blick auf langfristige Stabilität.