Was ist der Trennungsunterhalt?
Der Trennungsunterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Ehepartner dem anderen nach der Trennung, aber vor der rechtskräftigen Scheidung gewähren muss. Ziel ist es, den bisherigen Lebensstandard beider Ehegatten für eine Übergangszeit aufrechtzuerhalten. Der Trennungsunterhalt ist gesetzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in § 1361 geregelt. Unsere Rechtsanwälte für Familienrecht der Kanzlei Grawert aus Berlin beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf den Trennungsunterhalt.
Unterschied zwischen Trennungsunterhalt und nachehelichem Unterhalt
Häufig wird der Trennungsunterhalt mit dem nachehelichen Unterhalt verwechselt. Der wesentliche Unterschied liegt im Zeitpunkt: Trennungsunterhalt wird während der Trennungsphase bis zur Rechtskraft der Scheidung gezahlt, während der nacheheliche Unterhalt erst nach der Scheidung gewährt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem gibt es beim Trennungsunterhalt nur eingeschränkte Anforderungen an eine Erwerbsobliegenheit, während nach der Scheidung eine stärkere Eigenverantwortung erwartet wird.
Anspruch auf Trennungsunterhalt
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt entsteht ab dem Zeitpunkt der Trennung. Eine Trennung im rechtlichen Sinne bedeutet, dass die Eheleute getrennt leben. Unsere Fachanwälte für Familienrecht helfen Ihnen dabei, eine rechtlich saubere Trennung zu vollziehen und Ihren Anspruch auf Unterhalt durchzusetzen.
Grundsätzlich hat der wirtschaftlich schwächere Ehepartner Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er sich selbst nicht oder nicht ausreichend finanzieren kann. Dies ist häufig der Fall, wenn einer der Ehepartner während der Ehe nur geringfügig oder gar nicht berufstätig war, beispielsweise wegen der Kindererziehung oder der Haushaltsführung. Unterhaltsansprüche bestehen auch ohne Scheidung und sollten zeitnah geltend gemacht werden, um Unterhaltslücken zu vermeiden. Die Berechnung der Ansprüche ist dabei von großer Bedeutung.
Wichtige Voraussetzungen für den Anspruch:
- Die Ehe bestand rechtmäßig.
- Die Ehepartner leben getrennt.
- Der wirtschaftlich stärkere Partner ist finanziell leistungsfähig.