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Güterstand

Wie lässt sich Vermögen rechtssicher trennen – oder bewusst gemeinsam verwalten? Und was gilt, wenn nichts geregelt wurde? Fragen wie diese erscheinen im Alltag vieler Paare zunächst nebensächlich – bis zu dem Moment, in dem es darauf ankommt. Der Güterstand ist eine der zentralen Weichenstellungen des Familienrechts, denn er regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen zwischen Ehepartnern – sowohl während der Ehe oder Lebenspartnerschaft als auch im Fall einer Trennung oder beim Tod eines Ehepartners.

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Was bedeutet Güterstand?

Der Begriff Güterstand bezeichnet im deutschen Familienrecht die rechtliche Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten. Er bestimmt, wie das Vermögen der Eheleute verwaltet, getrennt oder gemeinsam genutzt wird – und vor allem, wie es im Fall einer Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners aufgeteilt wird.

Dabei gibt es nicht nur einen Güterstand, sondern verschiedene gesetzlich vorgesehene Modelle (Güterstände) – sowie die Möglichkeit, individuelle Regelungen durch einen Ehevertrag zu treffen. Welche Form am besten zu Ihrer Lebens- und Vermögenssituation passt, ist nicht pauschal zu beantworten. Umso wichtiger ist eine fundierte juristische Beratung, wie sie die Kanzlei Grawert Berlin anbietet.

Warum ist die Wahl des Güterstands so wichtig?

Die meisten Ehepaare leben automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern sie nichts anderes vereinbaren. Doch nicht jeder Lebensentwurf passt zu diesem Modell. Unternehmer, Selbstständige, Patchwork-Familien oder Ehepaare mit erheblichem Anfangsvermögen haben oft ein besonderes Interesse daran, ihr Vermögen gezielt abzusichern oder individuelle Verteilungsschlüssel festzulegen.

Ein falscher oder unpassender Güterstand kann im Ernstfall zu unerwarteten finanziellen Belastungen, Konflikten oder wirtschaftlichen Nachteilen führen – gerade bei Scheidungen oder Erbschaften. Deshalb ist es entscheidend, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Unsere Kanzlei bietet Ihnen hierzu eine diskrete, umfassende und auf Ihre Interessen abgestimmte Beratung.

Gütertrennung – klare Vermögenstrennung mit Konsequenzen

Bei der Gütertrennung (§ 1414 BGB) handelt es sich um einen vertraglich vereinbarten Güterstand, bei dem beide Ehepartner ihr Vermögen vollständig getrennt verwalten. Weder während der Ehe noch im Scheidungsfall erfolgt ein Vermögensausgleich.

Diese Form ist insbesondere dann sinnvoll, wenn eine wirtschaftliche Unabhängigkeit ausdrücklich gewünscht ist, etwa bei Unternehmern oder Ehepaaren mit komplexen Vermögensverhältnissen. Doch auch hier gilt: Gütertrennung ist kein Allheilmittel, sondern bringt ebenfalls spezifische rechtliche Folgen mit sich, etwa im Erbfall.

Gütergemeinschaft – geteiltes Vermögen mit gemeinsamer Verantwortung

Die Gütergemeinschaft ist heute eher selten geworden. Bei diesem Güterstand werden die Vermögen beider Ehepartner zu einem gemeinschaftlichen Vermögen (Gesamtgut) zusammengeschlossen. Es entsteht eine enge wirtschaftliche Verbindung, die jedoch auch mit Risiken einhergeht – insbesondere dann, wenn ein Ehepartner Schulden macht oder einseitig wirtschaftlich tätig wird.

Die Gütergemeinschaft eignet sich vor allem für Paare, die alle finanziellen Belange bewusst gemeinsam regeln und dabei eine umfassende Vermögenssolidarität anstreben. Doch auch hier ist eine vorausschauende Regelung unerlässlich, insbesondere was die Verwaltung und die Auflösung des Gesamtguts betrifft.

Zugewinngemeinschaft – der gesetzliche Regelfall mit Ausgleichsanspruch

Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch gilt, wenn kein Ehevertrag abgeschlossen wird. Dabei bleibt das Vermögen während der Ehe getrennt, aber im Fall der Scheidung oder beim Tod eines Ehepartners findet ein sogenannter Zugewinnausgleich statt.

Das bedeutet: Der Ehepartner, der während der Ehe einen geringeren Vermögenszuwachs hatte, erhält die Hälfte der Differenz zwischen dem Vermögenszuwachs des anderen Ehepartners und seinem eigenen geringeren Vermögenszuwachs als Ausgleich. Ziel ist ein fairer Ausgleich der gemeinsam erzielten wirtschaftlichen Erfolge – unabhängig davon, wer sie formal erwirtschaftet hat.

Die Zugewinngemeinschaft bietet einen ausgewogenen Mittelweg zwischen gemeinsamer Verantwortung und individueller Vermögenssouveränität. Dennoch kann sie in bestimmten Konstellationen – etwa bei stark einseitigen Vermögensentwicklungen oder unternehmerischen Aktivitäten – nachteilig sein. In diesen Fällen bietet sich oft eine Modifikation dieses Güterstands an.

Modifizierte Zugewinngemeinschaft – individueller Rahmen für geregelte Verhältnisse

Viele Paare entscheiden sich für eine modifizierte Zugewinngemeinschaft – also für eine vertragliche Anpassung des gesetzlichen Güterstands. Dabei können bestimmte Vermögenswerte vom Zugewinnausgleich ausgenommen oder individuelle Regelungen zur Verteilung getroffen werden.

Typisch ist z. B. der Ausschluss des Zugewinnausgleichs im Scheidungsfall, während er beim Tod eines Partners weiter gelten soll – ein Modell, das oft in sogenannten Unternehmer-Ehen Anwendung findet. Auch Erbschaften, Immobilien oder Betriebsvermögen können gezielt abgesichert werden.

Die modifizierte Zugewinngemeinschaft erfordert eine sorgfältige vertragliche Ausgestaltung – und vor allem eine klare Vorstellung davon, wie Sie Ihre gemeinsame wirtschaftliche Zukunft gestalten möchten. Die Kanzlei Grawert Berlin unterstützt Sie dabei mit langjähriger Erfahrung und einem besonderen Gespür für rechtliche wie persönliche Details.

Ihre Entscheidung für Klarheit – Beratung durch die Kanzlei Grawert Berlin

Der Güterstand ist kein rein juristisches Konstrukt, sondern eine Grundlage für Vertrauen, Sicherheit und Planbarkeit in der Ehe. Eine fundierte und individuell passende Regelung schafft Transparenz und schützt vor späteren Konflikten – im Interesse beider Ehepartner.

Ganz gleich, ob Sie vor der Eheschließung stehen, bereits verheiratet sind oder eine Neuregelung in Betracht ziehen: Die Kanzlei Grawert Berlin steht Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine rechtssichere und durchdachte Lösung – orientiert an Ihrer Lebenssituation, Ihren Zielen und Ihrem Vermögen.

Vereinbaren Sie jetzt ein persönliches Beratungsgespräch, um Ihren passenden Güterstand zu finden. Vertrauen Sie auf unsere juristische Expertise – für Klarheit, Sicherheit und Fairness in Ihrer Partnerschaft.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

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