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Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist ein zentraler Bestandteil des Scheidungsverfahrens in Deutschland und wird von Amts wegen über das Familiengericht durchgeführt. Er regelt die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und sorgt für eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge. Unsere Rechtsanwälte und Notare der Kanzlei Grawert Berlin unterstützen Sie kompetent und einfühlsam bei allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich.

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Was genau ist ein Versorgungsausgleich?

Der Versorgungsausgleich ist ein rechtlicher Mechanismus, der im Scheidungsverfahren die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanrechte zwischen den Ehepartnern regelt. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge sicherzustellen, insbesondere wenn einer der Ehepartner während der Ehezeit weniger oder gar keine eigenen Ansprüche aufgebaut hat, beispielsweise aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitbeschäftigung.

Zu den ausgleichspflichtigen Anrechten zählen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge, privaten Rentenversicherungen sowie Beamtenpensionen. Ein Anwalt für Versorgungsausgleich stellt dabei sicher, dass beide Partner unabhängig von der Rollenverteilung in der Ehe eine gleichwertige finanzielle Grundlage im Alter haben.

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts und erfordert oft eine individuelle rechtliche Beratung, insbesondere in Fällen mit komplizierten Vorsorgemodellen oder grenzüberschreitenden Rentenansprüchen zwischen den Ehepartnern, also den Ehegatten.

Der Versorgungsausgleich ist ein rechtlicher Mechanismus, der im Scheidungsablauf die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche und Altersvorsorgeanrechte zwischen den Ehepartnern regelt. Ziel ist es, eine gerechte Verteilung der Altersvorsorge sicherzustellen, insbesondere wenn einer der Ehepartner während der Ehezeit weniger oder gar keine eigenen Ansprüche aufgebaut hat, beispielsweise aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitbeschäftigung.

Zu den ausgleichspflichtigen Anrechten zählen Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, betrieblichen Altersvorsorge, privaten Rentenversicherungen sowie Beamtenpensionen. Ein Anwalt für Versorgungsausgleich stellt dabei sicher, dass beide Partner unabhängig von der Rollenverteilung in der Ehe eine gleichwertige finanzielle Grundlage im Alter haben.

Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des Familienrechts und erfordert oft eine individuelle rechtliche Beratung, insbesondere in Fällen mit komplizierten Vorsorgemodellen oder grenzüberschreitenden Rentenansprüchen zwischen den Ehepartnern, also den Ehegatten.

Teilungsarten nach dem Versorgungsausgleichsgesetz

Nach dem Versorgungsausgleichsgesetz (VersAusglG) gibt es verschiedene Teilungsarten, die die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanrechte regeln. Diese dienen dazu, die Anwartschaften zwischen den Ehepartnern gerecht zu verteilen, und werden je nach Art der Versorgungsanrechte angewendet. Zu den wesentlichen Teilungsarten zählen:

Die interne Teilung ist die häufigste Form des Versorgungsausgleichs. Dabei wird das Versorgungsanrecht direkt beim jeweiligen Versorgungsträger geteilt. Der ausgleichsberechtigte Partner erhält einen eigenen Anspruch im Versorgungssystem des ausgleichspflichtigen Partners. Dies bedeutet, dass beide Ehepartner unabhängig voneinander Ansprüche bei demselben Versorgungsträger haben. Diese Methode gewährleistet eine übersichtliche und direkte Aufteilung der Altersvorsorge.
Bei der externen Teilung wird der ausgleichsberechtigte Partner nicht im Versorgungssystem des ausgleichspflichtigen Partners abgesichert. Stattdessen wird der auszugleichende Wert an einen anderen Versorgungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen, den der ausgleichsberechtigte Partner auswählt. Diese Teilungsart kommt häufig bei privaten oder betrieblichen Altersvorsorgungen vor, wenn der Versorgungsträger keine interne Teilung vorsieht.
In bestimmten Fällen kann die Teilung eines Versorgungsanrechts ausgeschlossen sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Anrecht von geringem wirtschaftlichem Wert ist oder der Aufwand der Teilung in keinem Verhältnis zu dem zu übertragenden Wert steht. Hier kann das Gericht entscheiden, dass eine finanzielle Ausgleichszahlung oder ein Verzicht angemessener ist.

Durchführung des Versorgungsausgleichs

Die Durchführung des Versorgungsausgleichs ist ein zentraler Bestandteil des Scheidungsverfahrens und wird vom Familiengericht geregelt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Renten- und Altersvorsorgeansprüche der Ehepartner ermittelt, bewertet und aufgeteilt.

Der Versorgungsausgleich wird in der Regel bei jeder Scheidung durchgeführt, sofern die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat. Er ist notwendig, um sicherzustellen, dass beide Ehepartner eine gleichwertige Altersvorsorge erhalten, unabhängig von ihren jeweiligen Beiträgen während der Ehe.
Eine Durchführung erfolgt grundsätzlich in allen Fällen, in denen Rentenanrechte oder andere Vorsorgeansprüche während der Ehezeit entstanden sind. Dazu zählen unter anderem:

  • Gesetzliche Rentenversicherungen,
  • Betriebliche Altersvorsorge,
  • Private Rentenversicherungen,
  • Pensionen und Versorgungsansprüche für Beamte.

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich liegt beim Familiengericht, das die Scheidung ausspricht. Es ist gesetzlich verpflichtet, den Versorgungsausgleich von Amts wegen zu prüfen und durchzuführen.

Im Rahmen des Verfahrens fordert das Gericht die Versorgungsdaten der Ehepartner bei den jeweiligen Versorgungsträgern an. Auf Grundlage dieser Daten berechnet es den Wert der während der Ehezeit entstandenen Ansprüche und ordnet die Teilung an.

Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird. Dazu zählen:

  1. Kurze Ehezeit: Hat die Ehe weniger als drei Jahre gedauert, entfällt der Versorgungsausgleich, sofern keiner der Partner seine Durchführung beantragt.
  2. Notarielle Vereinbarungen: Ehepartner können vor oder während der Ehe einen Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder abweichende Regelungen treffen. Eine solche Vereinbarung muss notariell beurkundet werden und darf keine der beiden Parteien unangemessen benachteiligen.
  3. Geringfügigkeit der Ansprüche: Wenn die während der Ehezeit erworbenen Ansprüche nur von geringem Wert sind, kann das Gericht entscheiden, den Versorgungsausgleich auszuschließen, da der Aufwand unverhältnismäßig wäre.
  4. Härtefälle: In besonderen Fällen, beispielsweise wenn die Durchführung des Versorgungsausgleichs eine unzumutbare Härte für einen der Ehepartner darstellen würde, kann das Gericht von der Durchführung absehen oder abweichende Regelungen treffen.

Vorgehensweise bei einer Scheidung

Der Ablauf der Durchführung des Versorgungsausgleichs beginnt mit der Ermittlung der Ansprüche, bei der das Gericht die Ehepartner auffordert, Angaben zu ihren Versorgungsanrechten zu machen. Anschließend werden die entsprechenden Daten vom Gericht direkt bei den Versorgungsträgern eingeholt. Im nächsten Schritt erfolgt die Bewertung der Anrechte, bei der die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften anhand ihres wirtschaftlichen Werts bewertet werden, da dieser Wert die Grundlage für die Aufteilung bildet. Auf Basis der ermittelten Werte trifft das Familiengericht eine Entscheidung über die Teilung, wobei es sowohl die Teilungsart (intern oder extern) als auch die Höhe der zu übertragenden Anrechte festlegt. Abschließend übernehmen die Versorgungsträger die Umsetzung der Teilung, sodass der ausgleichsberechtigte Partner entweder eigene Ansprüche im System des anderen erhält oder diese in einem von ihm gewählten Versorgungssystem begründet werden.

Auswirkungen auf die Rentenhöhe

Der Versorgungsausgleich hat direkte Auswirkungen auf die Rentenhöhe beider Ehepartner, da die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften geteilt werden. Ziel ist es, eine gerechte Altersvorsorge für beide Partner zu gewährleisten, unabhängig von der finanziellen Rollenverteilung während der Ehe.

Auswirkung auf den ausgleichspflichtigen Partner

Der ausgleichspflichtige Partner gibt einen Teil seiner während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche ab. Dies führt zu einer Reduzierung seiner späteren Rente, da die übertragenen Anrechte dem Rentenkonto des ausgleichsberechtigten Partners gutgeschrieben werden. Die genaue Höhe der Reduktion hängt vom Umfang der erworbenen Ansprüche und der während der Ehezeit festgelegten Ausgleichswerte ab.

Auswirkung auf den ausgleichsberechtigten Partner

Der ausgleichsberechtigte Partner profitiert vom Versorgungsausgleich, indem er zusätzliche Rentenanwartschaften erhält. Diese werden direkt auf sein eigenes Rentenkonto übertragen, wodurch sich seine spätere Rentenhöhe erhöht. Dieser Ausgleich kann besonders vorteilhaft sein, wenn der Partner aufgrund von Kindererziehung oder Teilzeitbeschäftigung geringere eigene Ansprüche erworben hat.

Langfristige Veränderungen der Rentensituation

Der Versorgungsausgleich kann langfristig zu einer finanziellen Gleichstellung der Ehepartner im Alter führen. Gleichzeitig kann er jedoch für den ausgleichspflichtigen Partner zu einer spürbaren Verringerung der Altersbezüge führen, was insbesondere bei hoher Anwartschaft auf eine individuelle Absicherung (z. B. private Vorsorge) hinweist.

Besonderheiten bei Beamten und Selbstständigen

Für Beamte, die Versorgungsbezüge erhalten, und Selbstständige, die häufig auf private Rentenmodelle angewiesen sind, können die Auswirkungen besonders komplex sein. Hier kann es zu einer externen Teilung kommen, bei der der ausgleichsberechtigte Partner Anwartschaften bei einem anderen Versorgungsträger erhält.

Wie lange muss man den Versorgungsausgleich zahlen?

Der Versorgungsausgleich wird nicht in Form von Zahlungen geleistet, sondern durch die Übertragung von Rentenanwartschaften oder Altersvorsorgeansprüchen. Daher gibt es keine festgelegte Dauer, über die der Versorgungsausgleich „gezahlt“ werden muss. Stattdessen werden die Ansprüche einmalig im Rahmen des Scheidungsverfahrens aufgeteilt, und diese Teilung ist dauerhaft.

Die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs zeigen sich erst bei Eintritt in das Rentenalter. Ab diesem Zeitpunkt wirken sich die übertragenen oder abgetretenen Anrechte auf die Höhe der ausgezahlten Rente aus. Der ausgleichspflichtige Partner erhält eine entsprechend reduzierte Rente, während der ausgleichsberechtigte Partner von einer Erhöhung seiner Rentenansprüche profitiert.

Eine nachträgliche Änderung des Versorgungsausgleichs ist grundsätzlich möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa bei wesentlichen Änderungen der Lebensumstände (z. B. Versorgungsausfälle des ausgleichspflichtigen Partners) oder bei neuen rechtlichen Rahmenbedingungen. Solche Anpassungen müssen durch einen Antrag beim Familiengericht erfolgen.

Absicherung ohne Fallstricke: Warum ein Anwalt für Versorgungsausgleich Ihre beste Absicherung ist

Da ein Versorgungsausgleich oft komplexe rechtliche und finanzielle Fragen aufwirft, empfehlen wir Ihnen von der Kanzlei Grawert Berlin, sich Unterstützung durch einen Anwalt für Versorgungsausgleich zu holen. Wir sorgen dafür, dass Ihre Rechte jederzeit gewahrt werden, Ihre finanzielle Sicherheit gewährleistet bleibt und vor allem eine faire Lösung erreicht wird, die Ihren individuellen Lebensumständen gerecht wird. Durch eine anwaltliche Vertretung innerhalb des Trennungsjahres bzw. des gesamten Scheidungsverfahrens profitieren Sie außerdem aus folgenden Gründen:

Die Berechnung der Rentenanwartschaften und deren Bewertung können insbesondere bei betrieblichen oder privaten Altersvorsorgen, Beamtenpensionen oder grenzüberschreitenden Rentenansprüchen sehr anspruchsvoll sein. Unsere Anwälte stellen sicher, dass alle relevanten Anrechte korrekt erfasst und berücksichtigt werden.

Ohne fundierte rechtliche Beratung kann es passieren, dass ein Ehepartner ungünstige Entscheidungen trifft, z. B. bei der Wahl der Teilungsart (intern oder extern) oder beim Verzicht auf den Versorgungsausgleich. Unsere Anwälte helfen dabei, die langfristigen finanziellen Folgen realistisch einzuschätzen und zu vermeiden, dass Nachteile entstehen.

Ehepartner können individuelle Regelungen zum Versorgungsausgleich treffen, beispielsweise in einem Ehevertrag oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Unsere Anwälte überprüfen solche Vereinbarungen auf rechtliche Zulässigkeit und stellen sicher, dass sie für beide Seiten fair sind und keine der Parteien unangemessen benachteiligt wird.

Der Versorgungsausgleich wird vom Familiengericht Unsere Anwälte sorgen dafür, dass die Interessen seines Mandanten während des Verfahrens umfassend vertreten und alle notwendigen Anträge und Unterlagen korrekt eingereicht werden.

In speziellen Fällen, etwa bei Ehen von kurzer Dauer, Härtefällen oder Abänderungen des Versorgungsausgleichs, ist ein Anwalt für Versorgungsausgleich unverzichtbar. Unsere erfahrenen Anwälte können in solchen Situationen individuelle Strategien entwickeln und durchsetzen.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht
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Kanzlei Grawert – Ihr Ansprechpartner für faire Regelungen

Der Versorgungsausgleich ist ein sensibler Bereich, der fundiertes Fachwissen und Fingerspitzengefühl erfordert. Daher stehen wir Ihnen von der Kanzlei Grawert mit umfassender Expertise und individueller Beratung als Anwalt für Versorgungsausgleich zur Seite. Wir bieten Ihnen eine sorgfältige Prüfung und Analyse Ihrer persönlichen Situation, klären alle offenen Fragen und erarbeiten maßgeschneiderte Lösungen. Unsere erfahrenen Anwälte unterstützen Sie bei der außergerichtlichen Verhandlungsführung, um Zeit und Kosten zu sparen, und vertreten Ihre Interessen kompetent vor Gericht, falls eine gerichtliche Entscheidung notwendig wird.

Sollte sich Ihre Lebenssituation ändern, stehen wir Ihnen auch für eine nachträgliche Abänderung des Versorgungsausgleichs zur Verfügung. Vereinbaren Sie noch heute ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren erfahrenen Familienrechtsexperten. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die Ihre Interessen schützt.

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