Wann gilt polnisches Erbrecht?
Ob das polnische oder deutsche Recht zur Anwendung kommt, richtet sich in grenzüberschreitenden Erbfällen nach der europäischen Erbrechtsverordnung. Diese Erbrechtsverordnung gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt, welche Rechtsordnung auf einen Erbfall mit Auslandsberührung Anwendung findet.
Zentrales Kriterium ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Maßgeblich ist also nicht allein die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt. Hatte der Erblasser sein Domizil in Polen, findet grundsätzlich das polnische Recht Anwendung – auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Lag der Wohnsitz hingegen in Deutschland, greift regelmäßig das deutsche Recht.
Daneben besteht die Möglichkeit der Rechtswahl: Durch ein gültiges Testament kann das Heimatrecht gewählt werden. Diese Regelung der europäischen Erbrechtsverordnung eröffnet somit Gestaltungsspielräume, welche erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge, Pflichtteilsrechte und die gesamte Rechtsnachfolge haben können.
Gesetzliche Erbfolge nach polnischem Recht
Die gesetzliche Erbfolge in Polen unterscheidet sich in einzelnen Punkten deutlich vom deutschen Recht. Das polnische Recht kennt verschiedene Ordnungen der gesetzlichen Erben.
In erster Linie erben die Kinder sowie der Ehegatte. Der Ehegatte erhält dabei mindestens einen bestimmten Erbteil am Nachlass. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, treten die Eltern des Erblassers neben den Ehegatten. Weitere Ordnungen regeln die Erbfolge, wenn weder Kinder noch Eltern vorhanden sind.
Gerade bei deutsch-polnischen Familien kann diese Art der gesetzlichen Erbfolge zu unerwarteten Ergebnissen führen. Unterschiedliche Regelungen zur Verteilung des Vermögens oder zur Stellung einzelner Erben haben eine praktische Bedeutung, insbesondere wenn Nachlasswerte oder Immobilien in Polen belegen sind.


