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Berliner Testament – die gemeinsame Nachlassregelung für Ehepaare und Lebenspartner

Das Berliner Testament gilt als Klassiker unter den gemeinschaftlichen Verfügungen von Ehe- und Lebenspartnern. Viele Paare möchten sicherstellen, dass nach dem Tod eines Ehegatten zunächst der überlebende Ehegatte abgesichert ist und erst anschließend die Kinder oder andere Schlusserben zum Zuge kommen.

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Erstellung eines Berliner Testaments

Die Erstellung eines Berliner Testaments erfordert sowohl rechtliches Verständnis als auch sorgfältige Gestaltung, damit Ihre Wünsche und Vorstellungen später eindeutig nachvollziehbar sind. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können das Testament eigenhändig verfassen oder es notariell beurkunden lassen.

Das Berliner Testament, eine spezielle Art des gemeinschaftlichen Testaments, welches von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird. Es regelt, dass nach dem Tod des ersten Partners der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird. Erst nach dessen Tod tritt der zweite Erbfall ein, bei dem die Kinder oder andere Abkömmlinge als Schlusserben das restliche Vermögen erhalten.

Diese Regel schafft zunächst Klarheit und Sicherheit – insbesondere für die gemeinsame Familie. Das Ziel ist meist, den überlebenden Partner vor wirtschaftlicher Unsicherheit zu bewahren und eine geregelte Vermögensnachfolge sicherzustellen.

Beispiel: Stirbt der erstverstorbene Ehepartner, erbt der andere alles. Nach dem Tod des Letztversterbenden geht das Vermögen an die Kinder über.

Vorteile für den jeweiligen Ehegatten

Ein Berliner Testament bietet eine Reihe von Vorteilen für den überlebenden Ehegatten:

  1. Finanzielle Sicherheit: Der überlebende Partner kann den Nachlass allein verwalten und frei über die Vermögenswerte verfügen.
  2. Schutz des Familienvermögens: Das gemeinsame Vermögen bleibt zunächst innerhalb der Ehe und wird nicht auf mehrere Miterben verteilt.
  3. Einfache Nachlassabwicklung: Der Erbfall nach dem Tod des ersten Partners ist überschaubar und ohne aufwendige Teilung möglich.
  4. Sicherung des Lebensstandards: Der überlebende Partner kann das gemeinsame Leben im gewohnten Umfeld fortführen – insbesondere, wenn Immobilien vorhanden sind.

Die Kanzlei Grawert Berlin achtet in der Gestaltung darauf, dass Ihre Rechte als überlebender Partner gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interessen der späteren Schlusserben berücksichtigt werden.

Was ist der Nachteil beim Berliner Testament?

So vorteilhaft das Berliner Testament auch ist – es bringt gewisse Nachteile mit sich, die bei der Errichtung beachtet werden sollten. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Paare die sogenannte Bindungswirkung unterschätzen. Diese tritt nach dem Tod des ersten Ehegatten ein und bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die gemeinschaftliche Verfügung in der Regel nicht mehr ändern kann.

Das kann problematisch sein, wenn sich die Umstände ändern – etwa bei einer Scheidung, beim Eintritt neuer Personen ins Leben (z. B. neue Partnerschaft) oder bei einer Veränderung der Vermögenswerte.

Weitere mögliche Nachteile sind:

  • Eingeschränkte Testierfreiheit: Nach dem Tod des Erstverstorbenen ist der überlebende Ehegatte an die vereinbarte Regelung gebunden.
  • Pflichtteilsansprüche der Kinder: Auch wenn die Kinder zunächst enterbt sind, haben sie Anspruch auf ihren Pflichtteil, was den überlebenden Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.
  • Steuerliche Nachteile: Durch die doppelte Vererbung (zuerst an den überlebenden Partner, dann an die Kinder) können Freibeträge im Erbfall unter Umständen nicht optimal genutzt werden.
  • Gefahr von Streit: Gerade wenn es um hohe Werte oder Immobilien geht, kann es bei den Abkömmlingen nach dem Tod des zweiten Elternteils zu Konflikten kommen.

Vorsicht: Ohne individuelle Gestaltung und juristische Beratung kann das Berliner Testament mehr Probleme schaffen, als es löst.

Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche

Auch wenn Kinder durch ein Berliner Testament zunächst enterbt werden, haben sie einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Kinder ihren Pflichtteil geltend machen, kann dies den überlebenden Ehegatten erheblich belasten. Daher kann es sinnvoll sein, im Testament zusätzliche Regelungen zu treffen, etwa:

  • Pflichtteilsstrafklauseln, die Kinder davon abhalten sollen, ihren Anspruch nach dem ersten Erbfall geltend zu machen
  • Vorabverfügungen über bestimmte Vermögenswerte
  • Vermeidungsstrategien durch Schenkungen zu Lebzeiten

Gegenseitig als Alleinerben – steuerliche Aspekte des Berliner Testaments

Das Berliner Testament hat nicht nur erbrechtliche, sondern auch steuerliche Folgen. Beim Tod des ersten Partners fällt in der Regel keine oder nur eine geringe Erbschaftsteuer an, da hohe Freibeträge für Ehepartner gelten. Beim Tod des Letztversterbenden allerdings müssen die Kinder das gesamte Vermögen auf einmal versteuern – und das kann teuer werden.

Eine frühzeitige steuerliche Gestaltung ist daher entscheidend. Die Kanzlei Grawert Berlin arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die optimale Lösung im Einzelfall zu finden und Ihre Vermögensnachfolge steuerlich sinnvoll zu strukturieren.

Erstellung eines Berliner Testaments

Die Erstellung eines Berliner Testaments erfordert sowohl rechtliches Verständnis als auch sorgfältige Gestaltung, damit Ihre Wünsche und Vorstellungen später eindeutig nachvollziehbar sind. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können das Testament eigenhändig verfassen oder es notariell beurkunden lassen.

1. Formale Anforderungen und inhaltliche Aspekte

Ein eigenhändiges Berliner Testament muss vollständig handschriftlich von einem der Eheleute oder Lebenspartner verfasst und von beiden unterzeichnet werden. Ort, Datum und die eindeutige Bezeichnung als gemeinschaftliches Testament sind zwingend erforderlich. Nur so entfaltet die Verfügung im Erbfall Rechtskraft.

Im Inhalt sollten klare Regelungen darüber enthalten sein,

  • wer beim Tod des ersten Partners als überlebender Ehegatte Alleinerbe wird,
  • wer nach dem Tod des Letztversterbenden als Schlusserbe eingesetzt ist,
  • ob Ersatz- oder Nacherben vorgesehen sind,
  • und wie mit Pflichtteilsansprüchen umgegangen werden soll.

Fehlen diese Angaben oder sind sie missverständlich formuliert, kann dies zu Streit in der Familie, zu unterschiedlichen Rechten der Miterben oder sogar zu einer gerichtlichen Lösung führen.

2. Notarielle Beurkundung und Kosten

Ein notarielles Berliner Testament bietet zusätzliche Sicherheit. Die Notarin/der Notar prüft die Form, berät zur rechtlichen Gestaltung und sorgt dafür, dass die Verfügung rechtssicher im Zentralen Testamentsregister hinterlegt wird.

Die Kosten für ein Berliner Testament hängen vom Vermögen der Eheleute ab. Grundlage ist der Geschäftswert, der dem Nachlass im Fall des Todes eines Ehegatten entspricht. Je nach Stand und Umfang des Vermögens können die Gebühren zwischen einigen Hundert und mehreren Tausend Euro liegen.

3. Anfechtung und Änderung

Nach dem Tod des Erstverstorbenen entfaltet das Berliner Testament meist eine starke Bindungswirkung: Der überlebende Ehegatte kann die festgelegte Erbfolge in der Regel nicht mehr ändern. Nur in besonderen Fällen, etwa bei Täuschung, Irrtum oder einer gravierenden Änderung der Umstände, ist eine Anfechtung möglich.

Wer also sicherstellen möchte, dass die Testierfreiheit auch nach dem Tod eines Ehepartners in gewissem Umfang erhalten bleibt, sollte dies ausdrücklich im Testament vermerken.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

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Häufige Fragen zum Ehevertrag

Für Kinder hat das Berliner Testament eine besondere Bedeutung. Sie werden im ersten Erbfall in der Regel von der Erbfolge ausgeschlossen, da der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird. Erst nach dessen Tod erhalten sie ihren Anteil als Schlusserben. Das klingt einfach, kann aber zu Spannungen führen: Manche Kinder empfinden es als ungerecht, beim Tod eines Elternteils leer auszugehen. Zudem besteht das Risiko, dass beim zweiten Erbfall weniger Nachlass übrig ist – etwa durch Pflegekosten oder neue Verfügungen des überlebenden Elternteils.
Ein Ehevertrag kann bei einseitig benachteiligenden Klauseln unwirksam sein. Notare tragen daher die Verantwortung dafür, dass alle Vertragsparteien die Bedingungen und Folgen des Ehevertrags vollständig verstehen. Unsere Anwälte sorgen gleichzeitig dafür, dass Ihr Vertrag ausgewogen und rechtssicher gestaltet ist.
Nein, ein Ehevertrag muss in Deutschland notariell beurkundet werden, um rechtsverbindlich zu sein. Die Kanzlei Grawert unterstützt Sie bei der Vertragsgestaltung und koordiniert die Beurkundung mit einem Notar aus der eigenen Kanzlei.
Es gibt Verträge zur Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaften und Eheverträge mit individuellen Regelungen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Erbrecht. Wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen, die Ihre Bedürfnisse berücksichtigen.
Die Kosten variieren je nach Aufwand und Vermögensverhältnissen. Eine Erstberatung kann zwischen 200 und 500 Euro kosten, eine komplette Vertragsgestaltung mehr. Wir informieren Sie transparent über die anfallenden Gebühren.
Ja, ein Anwalt kann den Ehevertrag entwerfen und rechtlich prüfen. Ein Fachanwalt für Familienrecht ist der richtige Ansprechpartner für die Erstellung eines Ehevertrages. Die notarielle Beurkundung ist jedoch erforderlich, um ihn rechtskräftig zu machen. Unsere Kanzlei begleitet Sie von der ersten Beratung bis zur finalen Umsetzung.

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