Das Berliner Testament, eine spezielle Art des gemeinschaftlichen Testaments, welches von Ehepartnern oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt wird. Es regelt, dass nach dem Tod des ersten Partners der überlebende Ehegatte Alleinerbe wird. Erst nach dessen Tod tritt der zweite Erbfall ein, bei dem die Kinder oder andere Abkömmlinge als Schlusserben das restliche Vermögen erhalten.
Diese Regel schafft zunächst Klarheit und Sicherheit – insbesondere für die gemeinsame Familie. Das Ziel ist meist, den überlebenden Partner vor wirtschaftlicher Unsicherheit zu bewahren und eine geregelte Vermögensnachfolge sicherzustellen.
Beispiel: Stirbt der erstverstorbene Ehepartner, erbt der andere alles. Nach dem Tod des Letztversterbenden geht das Vermögen an die Kinder über.
Vorteile für den jeweiligen Ehegatten
Ein Berliner Testament bietet eine Reihe von Vorteilen für den überlebenden Ehegatten:
- Finanzielle Sicherheit: Der überlebende Partner kann den Nachlass allein verwalten und frei über die Vermögenswerte verfügen.
- Schutz des Familienvermögens: Das gemeinsame Vermögen bleibt zunächst innerhalb der Ehe und wird nicht auf mehrere Miterben verteilt.
- Einfache Nachlassabwicklung: Der Erbfall nach dem Tod des ersten Partners ist überschaubar und ohne aufwendige Teilung möglich.
- Sicherung des Lebensstandards: Der überlebende Partner kann das gemeinsame Leben im gewohnten Umfeld fortführen – insbesondere, wenn Immobilien vorhanden sind.
Die Kanzlei Grawert Berlin achtet in der Gestaltung darauf, dass Ihre Rechte als überlebender Partner gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interessen der späteren Schlusserben berücksichtigt werden.
Was ist der Nachteil beim Berliner Testament?
So vorteilhaft das Berliner Testament auch ist – es bringt gewisse Nachteile mit sich, die bei der Errichtung beachtet werden sollten. Ein häufiger Fehler besteht darin, dass Paare die sogenannte Bindungswirkung unterschätzen. Diese tritt nach dem Tod des ersten Ehegatten ein und bedeutet, dass der überlebende Ehegatte die gemeinschaftliche Verfügung in der Regel nicht mehr ändern kann.
Das kann problematisch sein, wenn sich die Umstände ändern – etwa bei einer Scheidung, beim Eintritt neuer Personen ins Leben (z. B. neue Partnerschaft) oder bei einer Veränderung der Vermögenswerte.
Weitere mögliche Nachteile sind:
- Eingeschränkte Testierfreiheit: Nach dem Tod des Erstverstorbenen ist der überlebende Ehegatte an die vereinbarte Regelung gebunden.
- Pflichtteilsansprüche der Kinder: Auch wenn die Kinder zunächst enterbt sind, haben sie Anspruch auf ihren Pflichtteil, was den überlebenden Partner in finanzielle Schwierigkeiten bringen kann.
- Steuerliche Nachteile: Durch die doppelte Vererbung (zuerst an den überlebenden Partner, dann an die Kinder) können Freibeträge im Erbfall unter Umständen nicht optimal genutzt werden.
- Gefahr von Streit: Gerade wenn es um hohe Werte oder Immobilien geht, kann es bei den Abkömmlingen nach dem Tod des zweiten Elternteils zu Konflikten kommen.
Vorsicht: Ohne individuelle Gestaltung und juristische Beratung kann das Berliner Testament mehr Probleme schaffen, als es löst.
Pflichtteil und Pflichtteilsansprüche
Auch wenn Kinder durch ein Berliner Testament zunächst enterbt werden, haben sie einen gesetzlichen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Kinder ihren Pflichtteil geltend machen, kann dies den überlebenden Ehegatten erheblich belasten. Daher kann es sinnvoll sein, im Testament zusätzliche Regelungen zu treffen, etwa:
- Pflichtteilsstrafklauseln, die Kinder davon abhalten sollen, ihren Anspruch nach dem ersten Erbfall geltend zu machen
- Vorabverfügungen über bestimmte Vermögenswerte
- Vermeidungsstrategien durch Schenkungen zu Lebzeiten
Gegenseitig als Alleinerben – steuerliche Aspekte des Berliner Testaments
Das Berliner Testament hat nicht nur erbrechtliche, sondern auch steuerliche Folgen. Beim Tod des ersten Partners fällt in der Regel keine oder nur eine geringe Erbschaftsteuer an, da hohe Freibeträge für Ehepartner gelten. Beim Tod des Letztversterbenden allerdings müssen die Kinder das gesamte Vermögen auf einmal versteuern – und das kann teuer werden.
Eine frühzeitige steuerliche Gestaltung ist daher entscheidend. Die Kanzlei Grawert Berlin arbeitet eng mit Steuerberatern zusammen, um für Sie die optimale Lösung im Einzelfall zu finden und Ihre Vermögensnachfolge steuerlich sinnvoll zu strukturieren.
Erstellung eines Berliner Testaments
Die Erstellung eines Berliner Testaments erfordert sowohl rechtliches Verständnis als auch sorgfältige Gestaltung, damit Ihre Wünsche und Vorstellungen später eindeutig nachvollziehbar sind. Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können das Testament eigenhändig verfassen oder es notariell beurkunden lassen.