Vorsorgedokumente: Elektronische Abschriften im ZVR
Die Bundesnotarkammer teilt mit: Ab dem 1. Oktober 2026 können einfache elektronische oder elektronisch beglaubigte Abschriften von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer hinterlegt werden.
Der Vorteil: Betreuungsgerichte sowie Ärztinnen und Ärzte können im Ernstfall die Inhalte der Vorsorgedokumente unmittelbar einsehen – ohne Umwege. Das erleichtert die Bearbeitung in Betreuungsfällen sowie in medizinischen Entscheidungssituationen erheblich.
Ob eine elektronische Abschrift in der Registrierung hinterlegt werden soll, entscheiden weiterhin allein die Mandantinnen und Mandanten. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht. Zunächst können ausschließlich institutionelle Nutzerinnen und Nutzer, wie Notarinnen und Notare, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Betreuungsbehörden und -vereine die Abschriften einstellen. Auch für bereits registrierte Vorsorgedokumente lässt sich die elektronische Abschrift nachträglich ergänzen.