Bildung von Wohnungseigentum bei Bestandsgebäuden
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung ist am 30.10.2025 in Kraft getreten; die Regelung in § 250 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch wurde neu gefasst. Für neu geschaffene Wohnflächen – etwa durch Aufstockungen auf Bestandsgebäuden oder beim Ausbau von Dachgeschossflächen– entfällt künftig das Genehmigungserfordernis, während es für bestehenden Wohnraum bestehen bleibt. Dadurch kann eine Kombination aus genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Bereichen entstehen. Um unzulässige Einzelveräußerungen zu verhindern, sind die bestehenden Wohnungen in der Teilungserklärung als gebundene Sammeleinheit zu gestalten. Diese Regelung soll Rechtssicherheit schaffen und gleichzeitig die Schaffung neuen Wohnraums auch bei Bestandsgebäuden erleichtern.