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Erbschein beantragen

Der Todesfall eines nahestehenden Menschen ist für die Hinterbliebenen emotional belastend. Gleichzeitig müssen in vielen Fällen wichtige rechtliche und organisatorische Fragen geklärt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei häufig der Erbschein. Wer einen Erbschein beantragen muss, steht vor einem formalen Verfahren, das für Laien oft unübersichtlich wirkt.

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Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Erbschein, das Erbscheinverfahren sowie die Unterstützung durch einen Anwalt Erbschein – verständlich, strukturiert und praxisnah.

Die Kanzlei Grawert in Berlin ist auf Erbrecht spezialisiert und begleitet Erben seit vielen Jahren zuverlässig durch Nachlass- und Nachlassverfahren. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie individuell und sorgen dafür, dass die Beantragung des Erbscheins rechtssicher und effizient erfolgt. Auch bei Fragen rund um den Erben Pflichtteil sowie deren Durchsetzung oder Abwehr beraten wir Sie umfassend.

Was ist ein Erbschein und wozu dient er?

Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das bestätigt, wer Erbe oder Erbin geworden ist und in welchem Umfang. Er dient als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen, Grundbuchämtern oder anderen Institutionen, dass Sie berechtigt sind, über den Nachlass des Verstorbenen zu verfügen.

Gerade wenn kein notarielles Testament oder keine eindeutige Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, verlangen viele Stellen die Erteilung eines Erbscheins. Auch im Zusammenhang mit der Umschreibung von Immobilien oder der Regelung größerer Vermögenswerte ist der Erbschein in der Regel erforderlich.

Das Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht – Ablauf und Zuständigkeit

Das Erbscheinverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das beim zuständigen Nachlassgericht durchgeführt wird. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Gericht prüft im Rahmen des Erbscheinverfahrens, wer Erbe geworden ist und ob die Angaben zur Erbfolge korrekt sind.

Die Entscheidung über die Erteilung des Erbscheins trifft das Gericht nach sorgfältiger Prüfung aller eingereichten Dokumente, Angaben und ggf. Zeugenaussagen. In komplexeren Fällen – etwa bei mehreren Erben, Auslandsbezug oder streitiger Erbfolge – ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt besonders sinnvoll.

Erteilung eines Erbscheins: Was braucht man, um einen Erbschein zu beantragen?

Um einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zu stellen, benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Angaben. Dazu gehören unter anderem:

  • Sterbeurkunde des Verstorbenen
  • Namen und Daten aller Beteiligten
  • Angaben zur gesetzlichen oder testamentarischen Erbfolge
  • Testament (Original)
  • Nachweise über Verwandtschaftsverhältnisse
  • Eine Versicherung an Eides statt zur Richtigkeit der gemachten Angaben

Die Antragstellung kann direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar erfolgen. Ein Anwalt prüft vorab, ob alles vollständig und korrekt ist, um Verzögerungen oder Rückfragen des Gerichts zu vermeiden.

Was kostet es, einen Erbschein zu beantragen?

Die Kosten für die Erteilung eines Erbscheins richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Grundlage ist das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Wichtig: Die Gebühren entstehen unabhängig davon, ob Sie den Antrag selbst stellen oder einen Anwalt beauftragen. Ein frühzeitiger Überblick über die Kosten schafft Planungssicherheit – dabei unterstützen wir Sie gern.

Ist ein Erbschein zwingend notwendig?

Nein, ein Erbschein ist nicht in jedem Fall zwingend erforderlich. Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, kann dieses Dokument unter Umständen als ausreichender Nachweis dienen. Auch das europäische Nachlasszeugnis kann bei grenzüberschreitenden Erbfällen eine Alternative sein. Ob ein Erbschein notwendig ist, hängt vom jeweiligen Zusammenhang ab. Banken oder Grundbuchämter bestehen jedoch häufig auf der Erteilung eines Erbscheins. Eine individuelle Prüfung durch einen Rechtsanwalt schafft Klarheit.

Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?

Wenn Sie den Erbschein nicht beantragen, können Sie unter Umständen nicht über den Nachlass verfügen. Konten bleiben gesperrt, Immobilien können nicht übertragen werden und das Nachlassverfahren kommt ins Stocken. Auch Fristen können versäumt werden, was rechtliche Nachteile mit sich bringt. Gerade bei einer Vielzahl von Beteiligten oder unklarer Erbfolge ist es ratsam, frühzeitig zu handeln und sich beraten zu lassen.

Was kostet es, wenn ein Anwalt einen Erbschein beantragt?

Die Kosten für einen Anwalt Erbscheinhängen vom Umfang der Beratung und dem konkreten Fall ab. Bei der Kanzlei Grawert erhalten Sie eine transparente Einschätzung der anfallenden Anwaltskosten. In vielen Fällen lohnt sich die anwaltliche Begleitung, da Fehler im Antrag, fehlende Angaben oder unklare Dokumente zu Verzögerungen und Mehrkosten führen können.

Unsere Rechtsanwälte im Erbrecht übernehmen für Sie die komplette Kommunikation mit dem Nachlassgericht, prüfen alle Unterlagen und begleiten Sie bis zur Erteilung des Erbscheins.

Warum Kanzlei Grawert – Ihr Anwalt für Erbschein in Berlin

Die Kanzlei Grawert ist seit vielen Jahren auf Erbrecht spezialisiert. Unsere Rechtsanwälte verfügen über umfassende Erfahrung im Erbscheinsverfahren und begleiten Sie persönlich und engagiert. Ob einfache Beantragung, komplexes Nachlassverfahren oder internationale Bezüge – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Augenmaß zur Seite. Sie erreichen uns unkompliziert per Telefon oder E-Mail. Wir beantworten Ihre Fragen, prüfen Ihre Unterlagen und übernehmen auf Wunsch die vollständige Antragstellung beim Nachlassgericht.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht

Kirsten Schimmelpenning

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