Auf dieser Seite erhalten Sie umfassende Informationen rund um das Thema Erbschein, das Erbscheinverfahren sowie die Unterstützung durch einen Anwalt Erbschein – verständlich, strukturiert und praxisnah.
Die Kanzlei Grawert in Berlin ist auf Erbrecht spezialisiert und begleitet Erben seit vielen Jahren zuverlässig durch Nachlass- und Nachlassverfahren. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie individuell und sorgen dafür, dass die Beantragung des Erbscheins rechtssicher und effizient erfolgt. Auch bei Fragen rund um den Erben Pflichtteil sowie deren Durchsetzung oder Abwehr beraten wir Sie umfassend.
Was ist ein Erbschein und wozu dient er?
Der Erbschein ist ein amtliches Zeugnis, das bestätigt, wer Erbe oder Erbin geworden ist und in welchem Umfang. Er dient als Nachweis gegenüber Banken, Versicherungen, Grundbuchämtern oder anderen Institutionen, dass Sie berechtigt sind, über den Nachlass des Verstorbenen zu verfügen.
Gerade wenn kein notarielles Testament oder keine eindeutige Verfügung von Todes wegen vorliegt oder die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist, verlangen viele Stellen die Erteilung eines Erbscheins. Auch im Zusammenhang mit der Umschreibung von Immobilien oder der Regelung größerer Vermögenswerte ist der Erbschein in der Regel erforderlich.
Das Erbscheinverfahren beim Nachlassgericht – Ablauf und Zuständigkeit
Das Erbscheinverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, das beim zuständigen Nachlassgericht durchgeführt wird. Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Das Gericht prüft im Rahmen des Erbscheinverfahrens, wer Erbe geworden ist und ob die Angaben zur Erbfolge korrekt sind.
Die Entscheidung über die Erteilung des Erbscheins trifft das Gericht nach sorgfältiger Prüfung aller eingereichten Dokumente, Angaben und ggf. Zeugenaussagen. In komplexeren Fällen – etwa bei mehreren Erben, Auslandsbezug oder streitiger Erbfolge – ist die Unterstützung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt besonders sinnvoll.


