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Europäisches Nachlasszeugnis – grenzüberschreitender Erbnachweis

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein zentrales Instrument des modernen Erbrechts innerhalb der EU. Es dient dem einheitlichen Nachweis der Erbenstellung bei Erbfällen mit Auslandsbezug und erleichtert die Nachlassabwicklung über Ländergrenzen hinweg. Insbesondere bei Vermögenswerten im Ausland, wie Immobilien oder Bankguthaben, ersetzt das Nachlasszeugnis in vielen Fällen den nationalen Erbschein.

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Was ist ein Europäisches Nachlasszeugnis?

Das Europäische Nachlasszeugnis ist ein amtliches Zeugnis, das auf Grundlage der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO) – auch Erbrechtsverordnung genannt – ausgestellt wird. Es ermöglicht Erben, Vermächtnisnehmern, Testamentsvollstreckern und Nachlassverwaltern, ihre Berechtigung in anderen EU-Mitgliedstaaten nachzuweisen, ohne in jedem Land ein eigenes Verfahren führen zu müssen.

Im Unterschied zum deutschen Erbschein ist das Nachlasszeugnis speziell für die Verwendung in mehreren Mitgliedstaaten vorgesehen. Es dokumentiert die Erbfolge, die Art der Berechtigung (z. B. Universalsukzession) und den Inhalt der Erbschaft. Der Inhalt des Europäischen Nachlasszeugnisses ist dabei standardisiert und folgt einem EU-weit einheitlichen Formular. Es enthält unter anderem:

  • Angaben zum Erblasser bzw. zur Erblasserin
  • Informationen zu den Erben, Vermächtnisnehmern und Nachlassverwaltern
  • Art und Umfang der Erbenstellung
  • Hinweise zum Testament oder zur gesetzlichen Erbfolge

Rechtlicher Rahmen und Anwendung der EuErbVO

Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) Nr. 650/2012, die einheitliche Regeln für das internationale Erbrecht schafft. Abgesehen von individuellen testamentarischen Festlegungen sind der Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts und der Zeitpunkt des Erbfalls ausschlaggebend für die rechtliche Zuständigkeit.

Die EuErbVO findet Anwendung auf die meisten Erbfälle mit Bezug zu mehreren Ländern der EU. Eine Ausnahme besteht unter anderem für Dänemark und bestimmte steuerliche Regelungen. Die Kanzlei Grawert prüft im Rahmen der Beratung, ob die Verordnung im konkreten Fall greift und welches Gericht zuständig ist.

Wann brauche ich ein europäisches Nachlasszeugnis?

Ein Europäisches Nachlasszeugnis ist insbesondere dann sinnvoll, wenn:

  • der Erblasser oder die verstorbene Person Vermögen im Ausland hatte
  • Grundstücke oder Bankkonten in anderen EU-Ländern vorhanden sind
  • mehrere Erben in unterschiedlichen Staaten leben
  • ein einheitlicher Erbnachweis benötigt wird

In der Praxis erleichtert das Zeugnis die Eintragung im Grundbuch, die Vorlage beim Grundbuchamt oder die Legitimation gegenüber Banken erheblich.

Beantragung und Verfahren: Wo erhalte ich ein europäisches Nachlasszeugnis?

Die Beantragung erfolgt durch einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht oder Gericht des Mitgliedstaates, das nach der EuErbVO zuständig ist. In Deutschland sind hierfür die Nachlassgerichte am letzten Wohnsitz des Erblassers zuständig. Das Verfahren umfasst die Prüfung der Erbfolge, der Zuständigkeit und der vorgelegten Unterlagen. Nach positiver Prüfung erfolgt die Erteilung des Nachlasszeugnisses durch Beschluss.

Europäisches Nachlasszeugnis oder Erbschein?

Ob ein Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich ist, hängt vom Bezug zum Ausland ab. Während der Erbschein primär im nationalen Rahmen verwendet wird, entfaltet das Nachlasszeugnis Wirkung in allen teilnehmenden EU-Staaten. In vielen Fällen ist das Europäische Nachlasszeugnis die effizientere Regelung, insbesondere bei mehreren Ländern oder komplexer Nachlassabwicklung. Ein paralleles Vorgehen ist jedoch unter Umständen möglich.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Erbrecht

Jovanka Worner

Rechtsanwältin für Erbrecht
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FAQ – häufige Fragen zum europäischen Nachlasszeugnis

Das Europäische Nachlasszeugnis wird von dem zuständigen Gericht oder Nachlassgericht des EU-Mitgliedstaates ausgestellt, in dem der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. In Deutschland ist hierfür regelmäßig das Nachlassgericht beim Amtsgericht zuständig.

Die Zuständigkeit ergibt sich aus der Europäischen Erbrechtsverordnung (EuErbVO). Maßgeblich ist dabei nicht die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt des Erblassers zum Zeitpunkt des Erbfalls. Die Kanzlei Grawert unterstützt Mandanten bei der Klärung der internationalen Zuständigkeit und begleitet die Antragstellung gegenüber dem zuständigen Gericht rechtssicher und strukturiert.

Die Kosten für ein Europäisches Nachlasszeugnis richten sich nach dem Wert des Nachlassvermögens. In Deutschland werden die Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und sind vergleichbar mit den Kosten für einen Erbschein.

Als grobe Orientierung gilt:

  • Bei kleineren Nachlässen fallen meist mehrere hundert Euro an
  • Bei höheren Nachlasswerten können die Kosten entsprechend steigen

Zusätzlich können Anwaltskosten entstehen, etwa für Beratung, die Vorbereitung des Antrags oder die Klärung von Auslandsbezug und Zuständigkeit. Die Kanzlei Grawert informiert Sie bereits im Vorfeld transparent über die zu erwartenden Kosten und prüft, ob das Europäische Nachlasszeugnis im konkreten Fall die wirtschaftlich sinnvollste Lösung ist.

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