Arbeitsunfähig nach Kündigung: Vorsicht bei der Lohnfortzahlung
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 18. September 2024 (Az.: 5 AZR 29/24) ein richtungsweisendes Urteil gefällt. Es besagt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ihren Beweiswert verlieren kann, wenn sie unmittelbar nach einer Kündigung ausgestellt wird und exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern.
Der Fall im Detail
Ein Arbeitnehmer erhielt seine Kündigung und wurde noch am selben Tag krankgeschrieben – und zwar genau für die Dauer der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber bezweifelte die Echtheit der AU und verweigerte die Lohnfortzahlung. In der darauffolgenden Klage vor dem BAG stellte sich heraus, dass die Umstände erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Erkrankung des Arbeitnehmers aufwarfen.
Das Gericht entschied, dass die AU unter diesen Bedingungen nicht automatisch als verlässlicher Beweis für die Arbeitsunfähigkeit gilt. Der Arbeitnehmer hätte vielmehr zusätzliche Nachweise, wie etwa eine ausführlichere ärztliche Diagnose, vorlegen müssen. Der Beweiswert der AU war durch die spezifischen Umstände erschüttert.
Worauf Arbeitnehmer achten sollten
Das Urteil verdeutlicht, dass eine AU unter bestimmten Umständen nicht ausreicht, um die Lohnfortzahlung sicherzustellen. Besonders dann nicht, wenn:
- Die Krankmeldung unmittelbar nach der Kündigung erfolgt.
- Die Dauer der Arbeitsunfähigkeit exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist reicht.
Unsere Empfehlung für Arbeitnehmer
Wer nach einer Kündigung krank wird oder tatsächlich bereits krank ist, sollte folgende Schritte in Erwägung ziehen:
- Zusätzliche Nachweise einholen: Dazu zählen eine detaillierte ärztliche Diagnose oder eine Zweitmeinung, um die Echtheit der Krankheit zu belegen.
- Rechtliche Beratung einholen: Falls der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche Ansprüche durchzusetzen.
Fazit: Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer
Verlassen Sie sich nicht allein auf die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wer nach einer Kündigung tatsächlich krank ist, muss unter Umständen weitere Beweise vorlegen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Dies könnte insbesondere der Fall sein, wenn die AU zeitlich mit der Kündigung zusammenfällt.