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Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Ein Fallstrick

Kündigung per Einwurf-Einschreiben: Ein Fallstrick für Arbeitgeber – und was Arbeitnehmer beachten sollten:

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 30. Januar 2025 (2 AZR 68/24) erneut die Anforderungen an den Zugang einer Kündigung per Einwurf-Einschreiben präzisiert. Das Urteil beleuchtet die Risiken, die Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente eingehen können, und gibt Arbeitnehmern wertvolle Hinweise, wie sie sich im Falle einer Kündigung schützen können.

Der Fall im Überblick

Im vorliegenden Fall hatte eine Sprechstundenhilfe gegen ihre Kündigung geklagt. Der Arbeitgeber versuchte, den Zugang der Kündigung durch ein Einwurf-Einschreiben nachzuweisen. Doch das BAG entschied, dass der vorgelegte Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus im Internet nicht ausreichen, um den Zugang der Kündigung zweifelsfrei zu belegen.

Die Entscheidung des BAG

Das BAG stellte klar, dass der Arbeitgeber den tatsächlichen Zugang der Kündigung beim Empfänger beweisen muss. Ein Einlieferungsbeleg und der Sendungsstatus allein reichen dafür nicht aus. Es fehlen wichtige Informationen wie der Name des Postboten, die genaue Zustelladresse und der Zeitpunkt der Zustellung.

Praktische Konsequenzen für Arbeitgeber

Das Urteil zeigt auf, dass Arbeitgeber bei der Zustellung wichtiger Dokumente wie Kündigungen besonders sorgfältig vorgehen müssen. Ein Einwurf-Einschreiben allein bietet keine ausreichende Sicherheit.

Empfehlungen für Arbeitgeber

  • Persönliche Übergabe: Die sicherste Methode bleibt die persönliche Übergabe der Kündigung am Arbeitsplatz, idealerweise in Anwesenheit von Zeugen.
  • Zustellung durch Boten: Alternativ kann ein Bote mit der Zustellung beauftragt werden, der den Zugang der Kündigung schriftlich bestätigt.
  • Vermeidung von Einwurf-Einschreiben: Wann immer möglich, sollten Arbeitgeber auf Einwurf-Einschreiben verzichten, da diese im Streitfall häufig nicht als ausreichender Beweis anerkannt werden.
  • Dokumentation: Es ist essenziell, alle Zustellversuche und deren Durchführung sorgfältig zu dokumentieren.

Empfehlungen für Arbeitnehmer

  • Briefkasten regelmäßig leeren: Arbeitnehmer sollten ihren Briefkasten regelmäßig leeren, um den Zugang wichtiger Post nicht zu verzögern.
  • Zugang von Kündigungen dokumentieren: Es empfiehlt sich, den Zugang von Kündigungen genau zu dokumentieren (inklusive Datum, Uhrzeit und Art der Zustellung).
  • Rechtzeitig reagieren: Arbeitnehmer sollten im Falle einer Kündigung sofort rechtlichen Rat einholen und die Kündigungsschutzfrist beachten.
  • Bei Unsicherheiten Rechtsbeistand suchen: Falls Zweifel über den Zugang einer Kündigung oder anderer wichtiger Dokumente bestehen, sollten Arbeitnehmer unverzüglich einen Rechtsanwalt konsultieren.

Fazit

Das Urteil des BAG unterstreicht, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Zustellung und dem Empfang wichtiger Dokumente besondere Sorgfalt walten lassen müssen. Die Wahl der richtigen Zustellmethode und eine präzise Dokumentation sind von entscheidender Bedeutung, um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.