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Polnisches Erbrecht – Beratung bei deutsch-polnischen Erbfällen

Das polnische Erbrecht gewinnt für Mandantinnen und Mandanten in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Viele Familien verfügen über Immobilien oder andere Vermögenswerte in Polen oder haben dort ihren Wohnsitz oder familiäre Wurzeln. Stirbt eine verstorbene Person mit einem solchen Auslandsbezug, stellt sich schnell die Frage, welches Recht Anwendung findet, welches Gericht zuständig ist und wie die Nachlassabwicklung rechtssicher erfolgt.

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Wann gilt polnisches Erbrecht?

Ob das polnische oder deutsche Recht zur Anwendung kommt, richtet sich in grenzüberschreitenden Erbfällen nach der europäischen Erbrechtsverordnung. Diese Erbrechtsverordnung gilt in nahezu allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union und regelt, welche Rechtsordnung auf einen Erbfall mit Auslandsberührung Anwendung findet.

Zentrales Kriterium ist der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt des Todes. Maßgeblich ist also nicht allein die Staatsangehörigkeit, sondern der tatsächliche Lebensmittelpunkt. Hatte der Erblasser sein Domizil in Polen, findet grundsätzlich das polnische Recht Anwendung – auch wenn er die deutsche Staatsangehörigkeit besaß. Lag der Wohnsitz hingegen in Deutschland, greift regelmäßig das deutsche Recht.

Daneben besteht die Möglichkeit der Rechtswahl: Durch ein gültiges Testament kann das Heimatrecht gewählt werden. Diese Regelung der europäischen Erbrechtsverordnung eröffnet somit Gestaltungsspielräume, welche erhebliche Auswirkungen auf die Erbfolge, Pflichtteilsrechte und die gesamte Rechtsnachfolge haben können.

Gesetzliche Erbfolge nach polnischem Recht

Die gesetzliche Erbfolge in Polen unterscheidet sich in einzelnen Punkten deutlich vom deutschen Recht. Das polnische Recht kennt verschiedene Ordnungen der gesetzlichen Erben.

In erster Linie erben die Kinder sowie der Ehegatte. Der Ehegatte erhält dabei mindestens einen bestimmten Erbteil am Nachlass. Sind keine Abkömmlinge vorhanden, treten die Eltern des Erblassers neben den Ehegatten. Weitere Ordnungen regeln die Erbfolge, wenn weder Kinder noch Eltern vorhanden sind.

Gerade bei deutsch-polnischen Familien kann diese Art der gesetzlichen Erbfolge zu unerwarteten Ergebnissen führen. Unterschiedliche Regelungen zur Verteilung des Vermögens oder zur Stellung einzelner Erben haben eine praktische Bedeutung, insbesondere wenn Nachlasswerte oder Immobilien in Polen belegen sind.

Pflichtteil im polnischen Erbrecht (Zachowek)

Im polnischen Erbrecht existiert ein Pflichtteil ähnlich dem Pflichtteil im deutschen Recht – der sogenannte „Zachowek“. Anspruchsberechtigt sind dabei insbesondere Kinder, Ehegatte und Eltern. Die Höhe beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Ist der Berechtigte dabei minderjährig oder dauerhaft arbeitsunfähig, erhöht sich der Anspruch auf zwei Drittel. Anders als im deutschen Recht richtet sich dieser Anspruch nicht auf einen Teil des Nachlasses selbst, sondern auf eine finanzielle Ausgleichszahlung.

Diese Regelung hat somit erhebliche Auswirkungen auf die Nachlassplanung, insbesondere bei größeren Vermögenswerten oder Immobilien in Polen.

Steuerliche Aspekte: Wie hoch ist die Erbschaftsteuer in Polen?

Auch die Erbschaftsteuer ist bei deutsch-polnischen Erbfällen von Bedeutung. Polen kennt eigene steuerliche Regelungen mit unterschiedlichen Freibeträgen und Steuerklassen, abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Unter bestimmten Voraussetzungen können nahe Angehörige eine steuerliche Befreiung in Anspruch nehmen, sofern die dazugehörigen Fristen eingehalten werden. Eine fehlende Anzeige kann zum Verlust steuerlicher Vorteile führen. Eine abgestimmte Beratung auf deutscher und polnischer Seite ist daher empfehlenswert.

Nachlassverfahren und Nachlassabwicklung in Polen

Für die Durchführung eines Erbverfahrens ist grundsätzlich das Gericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt zuständig. Befand sich dieser in Polen, wird das zuständige Nachlassgericht in Polen tätig. Im Rahmen der Nachlassabwicklung kann ein polnischer Erbschein oder – bei grenzüberschreitenden Erbfällen innerhalb der EU – ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Dieses erleichtert im Verlauf den Nachweis der Erbenstellung gegenüber Banken, Behörden oder Grundbuchämtern in verschiedenen Staaten.

Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Belegenheit einzelner Nachlasswerte. Immobilien in Polen unterliegen regelmäßig den dortigen formalen Anforderungen, selbst wenn im Übrigen das deutsche Recht Anwendung findet. Die praktische Abwicklung erfordert daher eine genaue Kenntnis beider Rechtsordnungen. Mit der Kanzlei Grawert haben Sie dafür genau den richtigen Ansprechpartner an Ihrer Seite.

Testament und Rechtswahl im polnischen Erbrecht

Auch im polnischen Recht können Testamente errichtet werden. Möglich sind insbesondere eigenhändige Testamente oder notarielle Verfügungen vor einem Notar. Die Formvorschriften sind dabei strikt einzuhalten, da andernfalls die Wirksamkeit gefährdet sein kann.

Im Rahmen des internationalen Erbrechts spielt unter anderem auch die Rechtswahl eine zentrale Rolle. Ein Erblasser mit Auslandsbezug kann dadurch bestimmen, dass das Recht seiner Staatsangehörigkeit – also etwa deutsches oder polnisches Recht – Anwendung finden soll. Ohne eine solche Rechtswahl richtet sich die Anwendung automatisch nach dem Aufenthaltsort und dem Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt des Todes. Gerade bei Vermögen in mehreren Staaten sollte daher frühzeitig geprüft werden, welche Gestaltung im konkreten Fall sinnvoll ist. Die Kanzlei Grawert unterstützt Sie gerne dabei.

Internationales Erbrecht: Ihre Vorteile mit der Kanzlei Grawert

Internationale Erbfälle mit Bezug zu Polen erfordern Erfahrung und präzise Koordination. Die Kanzlei Grawert berät umfassend im polnischen Erbrecht und internationalen Erbrecht.

Ein besonderer Vorteil besteht darin, dass unsere Rechtsanwältin nicht nur in Deutschland, sondern auch in Polen zugelassen ist. Mandanten werden daher nicht lediglich von Deutschland aus begleitet, sondern können unmittelbar vor polnischen Gerichten vertreten werden. Dies vermeidet Reibungsverluste, beschleunigt Verfahren und sorgt für eine effiziente Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Ob es um die Gestaltung einer Erbschaft, die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen, die Klärung der Erbfolge oder die Nachlassabwicklung in mehreren Staaten geht – wir stehen Ihnen auf jeder Seite des Verfahrens zur Verfügung.

Unsere spezialisierten Fachanwältinnen

Kristina Gude

Rechts- und Fachanwältin für Erbrecht

Jovanka Worner

Rechtsanwältin für Erbrecht
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FAQ – häufige Fragen zum polnischen Erbrecht

Für polnische Staatsangehörige in Deutschland gilt grundsätzlich das Erbrecht des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt hatten. Lebte ein Pole also dauerhaft in Deutschland, kommt in der Regel deutsches Erbrecht zur Anwendung – unabhängig von der polnischen Staatsangehörigkeit. Allerdings erlaubt die EU-Erbrechtsverordnung auch hier eine Rechtswahl, sodass der Erblasser das polnische Heimatrecht bestimmen kann. Ohne eine solche Rechtswahl greifen automatisch die deutschen Regelungen zur Erbfolge, zu Pflichtteilsansprüchen und zur Nachlassabwicklung.
Ja, im polnischen Erbrecht gibt es ein Pflichtteilsrecht – allerdings in anderer Form als im deutschen Recht. Anstelle eines unmittelbaren Anteils am Nachlass besteht ein gesetzlicher Geldanspruch, der sogenannte Zachowek (Pflichtteilsersatzanspruch).

Gerade in deutsch-polnischen Erbfällen entstehen häufig Unsicherheiten bei der Berechnung, Verjährung oder Abwehr solcher Ansprüche. Die Kanzlei Grawert berät umfassend zum polnischen Pflichtteilsrecht und vertritt Mandanten dank der auch in Polen als EU-Anwältin zugelassenen Rechtsanwältin direkt vor polnischen Gerichten.

In Polen erbt man entweder nach gesetzlicher Erbfolge oder aufgrund eines Testaments.

  • Ohne Testament erben zuerst die Kinder und der Ehegatte. Der Ehegatte erhält mindestens ein Viertel des Nachlasses. Gibt es keine Abkömmlinge, treten Eltern oder weitere Verwandte nach den gesetzlichen Ordnungen ein.
  • Mit Testament kann der Erblasser frei bestimmen, wer Erbe wird. Möglich sind ein eigenhändiges oder ein notarielles Testament.

Die Kanzlei Grawert berät umfassend im polnischen Erbrecht und vertritt Mandanten dank der auch in Polen als EU-Anwältin zugelassenen Rechtsanwältin direkt vor polnischen Gerichten.

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